Hallo zusammen!!!
Bestehender Fall: Eigentumswohnung in einem 7 Fam. Wohnhaus. Hier: Eigentümer A baut Wohnung um richtet dabei einen Kaminofen Anschluss. Dafür besellt er den Kaminfeger der das vorhandene Doppelkamin halb Gas, halb ungenutzt(früher wohl auch für Holz)ansieht und sein OK gibt.Art des Kamins: gemauerte Backsteine Maße ca. 60*40 Höhe des Kamines von der Dachschräge ca. 1m. Eigentümer A lässt also einen Kaminofen einbauen.Nach Inbetriebnahme des Ofens im ersten Winter klingelt Eigentümer B an der Haustür und beklagt sich über Rauchbelästigung, weil der Rauch vom Kamin in die Dachfenster zieht. In diesem Winter einigt man sich bei Anfeuerung des Ofens kurz anzurufen das die Fenster in der ersten halben Stunde (bis der Kamin warm ist) geschlossen sind. Nach der Anfeuerphase kommt geringer Rauch aus dem Kamin und die Fenster können dann wieder geöffnet werden. Das möchte aber Eigentümer B nicht mehr und wendet sich stillschweigend an den Schornsteinfeger. Folge daraus: Eigentümer A bekommt eine Mängelmeldung zugestellt in der steht das der Kamin um einen Meter erhöht werden muss.Da Eigentümer A nicht einsieht das allein zu bezahlen ("da auch die Wohnungen darüber jederzeit einen Ofen an das Kamin anschließen können) lässt er das Thema auf die nächste Eigentümerversammlung setzen.An dieser gibt Eigentümer A auch den Vorschlag ab ein Sondernutzungsrecht für den Kamin eintragen zu lassen was die Anderen Eigentümer aber ablehnen.Es sollen Angebote zur Kaminerhöhung eingeholt werden(ohne Angabe wer es bezahlen soll)Der Winter ist vorbei…der Rauch vergessen…und weiter ruht das ganze! Jetzt im September bekommt Eigentümer A einen Brief vom Verwalter: der Schornsteinfeger hat die Mängelmeldung an das Baurechtsamt weitergeleitet.Die Frist wurde bis 01.10.09 verlängert.Bis zur Erledigung der Angelegenheit bzw. Fertigstellung der Kaminerhöhung darf das Kamin nicht mehr genutzt werden. Aber über die Angebote zur Kaminerhöhung soll erst zur nächsten Eigentümerversammlung gesprochen werden. D.h. Eigentümer A darf im Winter nicht heizen! DARF ER WIRKLICH NICHT ODER HAT ER RECHT DARAUF DOCH ZU HEIZEN ?