Rauchen

Hallo…

Habe da mal eine Frage…

was kann ein Betrieb eigentlich machen, wenn die einstündige Mittagspause nicht am Stück genommen wird, sondern über den Tag hinweg als Raucherpause aufgeteilt wird?

Hintergrund: Es soll in unserer Firma nun ein Schriftstück aufgesetzt werden, welches jeder Mitarbeiter unterschreiben muß betreffend der Raucherregelung.
Es wird jedem Mitarbeiter, der Raucher ist eine viertel Stunde vor und nach der Mittagspause zum rauchen zur Verfügung gestellt. Da wir zum Rauchen das Büro verlassen müssen würde das maximal drei Zigaretten pro Tag bedeuten - daß dies darauf hinaus führt, daß alle wichtigen Mitarbeiter keine einzige Überstunde mehr machen werden, weil sie raucher sind, steht ja auf einem anderen Blatt - aber wie ist sowas rechtlich zu betrachten.

Bei Nichtbefolgung dieser Anweisung soll eine Abmahnung und als zweiter Schritt die fristlose Kündigung erfolgen.

Hallo Stage Zero,

raucht euer Chef selbst?
wie groß ist der Betrieb?
wie hoch ist der Prozentsatz der Nichtraucher?
gibt es einen Betriebsrat, Gewerkschaft?
ist der/die Initiator/in der Bewegung ein/e Ex-Raucher/in?
Stellt ihr Feuergefährdete Produkte her?

gruss
winkel

Habe da mal eine Frage…

was kann ein Betrieb eigentlich machen, wenn die einstündige
Mittagspause nicht am Stück genommen wird, sondern über den
Tag hinweg als Raucherpause aufgeteilt wird?

Hintergrund: Es soll in unserer Firma nun ein Schriftstück
aufgesetzt werden, welches jeder Mitarbeiter unterschreiben
muß betreffend der Raucherregelung.
Es wird jedem Mitarbeiter, der Raucher ist eine viertel Stunde
vor und nach der Mittagspause zum rauchen zur Verfügung
gestellt. Da wir zum Rauchen das Büro verlassen müssen würde
das maximal drei Zigaretten pro Tag bedeuten - daß dies darauf
hinaus führt, daß alle wichtigen Mitarbeiter keine einzige
Überstunde mehr machen werden, weil sie raucher sind, steht ja
auf einem anderen Blatt - aber wie ist sowas rechtlich zu
betrachten.

Bei Nichtbefolgung dieser Anweisung soll eine Abmahnung und
als zweiter Schritt die fristlose Kündigung erfolgen.

Hallo,

grundsätzlich ist es möglich, das Rauchen in allen Firmenräumen strikt zu untersagen. Dafür müssen weder Brandgefahr, Hygienevorschriften oder andere Vorwände gesucht werden. Es besteht kein Anspruch auf Raucherpausen, Raucherräume oder Gelegenheit zum Nachgehen anderer Arten von Sucht und Lust. Möglich ist also das gesamte Spektrum zwischen Totalverbot und uneingeschränkter Freigabe des Rauchens im Betrieb. Die in Aussicht gestellte Regelung liegt innerhalb dieses Spektrums und ist deshalb nicht angreifbar.

Bei einem der größten Arbeitgeber Hamburgs besteht so ein striktes Rauchverbot mit der Begründung, daß Tabakgeruch und rauchende Mitarbeiter nicht zum Image des Unternehmens passen. Es gab deshalb sogar einen Jahre dauernden Rechtsstreit mit einem Mitarbeiter. Auf dem Betriebsgelände gibt es aber einen winzigen, zugigen Unterstand mit Blechdach. Da darf man während der Pause rauchen. Macht aber niemand.

In einem Kleinbetrieb erließ der Chef - selbst ein Raucher - ein generelles Rauchverbot, weil er dauerndes Gezänk und Diskussionen satt hatte.

Gruß
Wolfgang

Hallo…

Habe da mal eine Frage…

was kann ein Betrieb eigentlich machen, wenn die einstündige
Mittagspause
nicht am Stück genommen wird, sondern über den
Tag hinweg als Raucherpause aufgeteilt wird?

Ab hier verstehe ich das Ganze schon nicht mehr. Ich denke, es gibt eine „einstündige Mittagspause“? Der AG kann ja nicht bestimmen, was Ihr während einer Pause tun und lassen sollt. Wenn Ihr wollt, könnt Ihr - vorausgesetzt, es handelt sich wirklich wie Du schreibst um eine Pause - auch eine Stunde lang Euch die Lunge vollteeren ohne einmal Luft zu holen. Warum sollte man also, nachdem man eine Stunde lang sich mit Nikotinvorat bestückt hat direkt davor und danach noch mal rauchen? Irgendwie sieht mir die Formulierung Deiner Frage etwas danach aus, als müsstet Ihr während der Mittagspause am Arbeitsplatz bleiben? Ansonsten müßt Ihr bei 3 Zigaretten innerhalb von insgesamt einer Stunde seeeeehr lange Glimmstengel haben…:o)

Meines Erachtens ist bei Euch einfach nur zu regeln, wie die Pausen verteilt werden. Während dieser Pausen könnt Ihr tun und lassen was Ihr wollt - der AG darf höchstens vorschreiben, wo innerhalb des Betriebes nicht geraucht werden darf. Dann geht Ihr eben vor die Tür. Das Schriftstück mit dieser „Raucherpause“ ist in meinen Augen völliger Blödsinn, wenn es sich bei dem Zeitraum um eine unbezahlte Arbeitspasue handelt. Während der Arbeitszeit kann der AG das natürlich anders bestimmen. Bei Zuwiderhandlung wäre dann eine Abmahnung gerechtfertigt, bei erneutem Fehlverhalten eine ordentliche Kündigung auch. Mit einer fristlosen Kündigung zu drohen ist zunächst nur Säbelgerassel.

Gruß,
LeoLo

raucht euer Chef selbst?

Nein

wie groß ist der Betrieb?

13 Mitarbeiter

wie hoch ist der Prozentsatz der Nichtraucher?

50 % - wobei alle wichtigen Positionen von Rauchern bekleidet werden, die auch ohne Ende Überstunden kloppen (was sie dann logischerweise nicht mehr tun werden)

gibt es einen Betriebsrat, Gewerkschaft?

Nein

ist der/die Initiator/in der Bewegung ein/e Ex-Raucher/in?

Keine Ahnung

Stellt ihr Feuergefährdete Produkte her?

Wir stellen Software her, die geht auch manchmal in Rauch auf… :smile:

Hi,
also ich sehe da gerade den Zusammenhang zwischen rauchen und Überstunden nicht. Auch bei uns im Betrieb sind Raucher. Allerdings teilt sich das bei uns nicht nach „Wichtigkeit“ auf.
Ich selbst rauche. In unseren Büroräumen herrscht absolutes Rauchverbot, was ich voll und ganz akzeptiere und unterstütze. Allerdings nehme ich mir den Freiraum, sofern der Arbeitsablauf es zulässt, zwischendurch die eine oder andere Zigarettenpause im Aufenthaltsraum (hier ist das Rauchen erlaubt) zu machen. Ich mache auch weiterhin fleissig Überstunden, da ich wohl kaum erwarten kann, für die Zigarettenpausen bezahlt zu werden. Die Zeit die ich während der Raucherpause verplempere, hol ich locker wieder auf, notfalls eben auch durch Überstunden. Solange der Arbeitsablauf nicht gestört und niemand durch das Rauchen beeinträchtigt wird, ist eine Lösung immer machbar.
Gruss Sebastian

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habt ihr schon mal überlegt …
… professionelle hilfe in anspruch zu nehmen, die euch hilft, ohne nikotin auszukommen?
dann könntet ihr nämlich wieder selbst entscheiden, wann ihr eine pause braucht - so tut es das nikotin für euch (was ihr - anders als die befürchtete/angedrohte bevormundung durch den chef - merkwürdigerweise klaglos hinnehmt. komisch…)

gruß
ann

Hallo…

Habe da mal eine Frage…

was kann ein Betrieb eigentlich machen, wenn die einstündige
Mittagspause nicht am Stück genommen wird, sondern über den
Tag hinweg als Raucherpause aufgeteilt wird?

Ich glaube im Arbeitszeitgesetz steht etwas von (mind.) 30min Mittagspause und (mind.) 15 min Frühstück.

Hintergrund: Es soll in unserer Firma nun ein Schriftstück
aufgesetzt werden, welches jeder Mitarbeiter unterschreiben
muß betreffend der Raucherregelung.
Es wird jedem Mitarbeiter, der Raucher ist eine viertel Stunde
vor und nach der Mittagspause zum rauchen zur Verfügung
gestellt. Da wir zum Rauchen das Büro verlassen müssen würde
das maximal drei Zigaretten pro Tag bedeuten - daß dies darauf
hinaus führt, daß alle wichtigen Mitarbeiter keine einzige
Überstunde mehr machen werden, weil sie raucher sind, steht ja
auf einem anderen Blatt - aber wie ist sowas rechtlich zu
betrachten.

Ich denke, der Cheffe kann allgemeines Rauchverbot durchsetzen. Man sollte mit ihm aber mal über die Modalitäten bzg. Raucherpausen verhandeln. Ihr müsst nicht permanent am Arbeitsplatz sein, da solten sich Regelungen wie:

  • aller 2h 15 min (Frühstücks- und Mittagspause eingerechnet) mgl sein. Für den Standartaerbeitstag kommt dein Cheffe dabei noch besser weg als mit seiner eigenen Regelung (75 min vs. 90 min).

Bei Nichtbefolgung dieser Anweisung soll eine Abmahnung und
als zweiter Schritt die fristlose Kündigung erfolgen.

machbar

Tschuess Marco.

Randbemerkung …
Hallo.

grundsätzlich ist es möglich, das Rauchen in allen
Firmenräumen strikt zu untersagen. Dafür müssen weder

Das stimmt, aber § 75, Abs. 2 BetrVG : „Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern“.
Daraus leitet sich kein Anspruch auf Rauchen am Arbeitsplatz ab, und die neuere Rechtsprechung stellt den Nichtraucherschutz vor die Belange der Raucher - völlig zu Recht. Wo aber keine Gesundheitsgefährdungs- oder andere Sachgesichtspunkte greifen, ist der Arbeitgeber gehalten, auch die Belange der Raucher sachgerecht zu berücksichtigen.

Soweit die haarspalterische Sicht des Themas. In der Praxis dürfte der Arbeitgeber mit einer Holzhammeranwendung, wie im Ursprungsposting beschrieben, eher schlecht beraten sein - schon allein wegen der demotivierenden Wirkung. Und da es sich um ein Softwarehaus handelt, seien die drei natürlichen Feinde des Programmierers erwähnt : Sauerstoff , Tageslicht und das unerträgliche Gebrüll der Vögel.

Gruß kw
*hust*

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Sorry,

bei 13 Leute so ein Theater zu machen?
7 Leute Raucher auf ihrer Insel und die anderen 6 telefonieren mit Freunde und Bekannte.
So lange die Arbeitsleistung erreicht wird sollte sich der Chef zurück halten, den der sicherlich wichtigeres zu tun!

Das Rauchverbot kommt meistens von Dummschwätzern, die keine Arbeitsleistung bringen, um von ihren schwachen Ergebnissen ab zu lenken.

Dein Chef sollte das Thema beenden, denn so eine kleine Firma muss Leistungen erbringen, sonst ist sie bald nicht mehr da.

Gruss

Ralf