Rauchen am Arbeitsplatz

Hallo zusammen,

das Thema „Rauchen am Arbeitsplatz“ wir ja immer wieder heiß diskutiert. Nun bin ich auf einen interessanten Sachverhalt gestoßen, zu dem ich keine klare Aussage gefunden habe. Vielleicht hat dazu hier jemand eine aussagekräftige Antwort.

In einem Betrieb gelten die regulären Arbeitszeiten von 7:30 - 16:15 Uhr, inkl. 15 min Frühtsücks- und 30 min Mittagspause. Es gibt für alle Mitarbeiter ein Gleitzeitkonto, jeder Mitarbeiter stempelt zu Arbeitsbeginn, zu den Pausen, und zum Arbeitsende. Wird eine Pause überzogen, hängt der Mitarbeiter die verlorene Zeit hinten dran. Das Rauchen während der Pausenzeiten ist generell auf dem Aussengelände gestattet. Raucher, welche ausserhalb der Pausenzeiten rauchen wollen, müssen sich hierfür zusätzlich ausstempeln. (Klar, es wird in dieser Zeit nicht gearbeitet, und muss somit auch nicht bezahlt werden.). Auch diese verlorene Zeit wird hinten dran gehängt. Alle Raucher im Betrieb werden gleich behandelt. Bis hier hin ist soweit alles klar.

Nun hat der Arbeitgeber festgelegt, dass es zur Produktivitätssteigerung für einen Teil der Mitarbeiter nur noch festgelegte Pausenzeiten gibt. Die tägliche Pausenzeit wird für die Mitarbeiter aus der Produktion auf 1 Std. am Tag angehoben, egal ob Raucher oder nicht ( 15min Frühstück, 30min Mittag, und 3x 5 Minuten-Pausen), d.h. auch die Arbeitszeit endet erst um 16:30 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten darf nicht mehr geraucht werden. Grundsätzlich ok, aber darf der Arbeitgeber den Rauchern das rauchen verbieten, auch wenn dafür ausgestempelt wird, und die dafür verlorene Zeit nachgeholt wird?

Für die Mitarbeiter im Büro ändert sich nichts, diese bleiben bei den vorher geltenden Pausenzeiten, und dürfen auch weiterhin rauchen gehen wann sie wollen. Hierfür muss natürlich auch weiterhin gestempelt werden. Darf der Arbeitgeber die Mitarbeiter hier so unterschiedlich behandeln? Man könnte ja meinen, dass die Raucher in den Büros „bevorzugt“ behandelt bzw. die Raucher in der Produktion benachteiligt werden.

Und zum Schluss noch: Während der Arbeit auf dem Aussengelände wurde das rauchen geduldet. Nun wird es aber den besagten Mitarbeiter aus der Produktion untersagt, und auf die fesgelegten Pausenzeiten verwiesen. Für mich nicht ganz verständlich, da ja die Arbeit nicht unterbrochen wird, und das rauchen auf dem Aussengelände grundsätzlich gestattet ist. Ist dies rechtens? Auch in Hinsicht darauf, dass hier ja wieder zwischen Mitarbeitern aus Produktion und Büro unterschieden wird.

Hat jemand vielleicht eine Quelle, die dazu Stellung bezieht? Oder kann diesen Sachverhalt erläutern?

Vielen Dank.

Hallo,

Raucher, welche ausserhalb der Pausenzeiten rauchen wollen, müssen sich hierfür zusätzlich ausstempeln. (Klar, es wird in dieser Zeit nicht gearbeitet, und muss somit auch nicht bezahlt werden.). Auch diese verlorene Zeit wird hinten dran gehängt. Alle Raucher im Betrieb werden gleich behandelt. Bis hier hin ist soweit alles klar.
Nun hat der Arbeitgeber festgelegt, dass es zur Produktivitätssteigerung für einen Teil der Mitarbeiter nur noch festgelegte Pausenzeiten gibt. Die tägliche Pausenzeit wird für die Mitarbeiter aus der Produktion auf 1 Std. am Tag angehoben, egal ob Raucher oder nicht (15min Frühstück, 30min Mittag, und 3x 5 Minuten-Pausen), d.h. auch die Arbeitszeit endet erst um 16:30 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten darf nicht mehr geraucht werden. Grundsätzlich ok, aber darf der Arbeitgeber den Rauchern das rauchen verbieten, auch wenn dafür ausgestempelt wird, und die dafür verlorene Zeit nachgeholt wird?

Ich finde, das könnte auch anders geregelt werden. Letztlich wird es aber auch auf die konkrete Art der Arbeit und etwa die Wege zwischen Stempeluhr und Arbeitsplatz ankommen.

Für die Mitarbeiter im Büro ändert sich nichts, diese bleiben bei den vorher geltenden Pausenzeiten, und dürfen auch weiterhin rauchen gehen wann sie wollen. Hierfür muss natürlich auch weiterhin gestempelt werden. Darf der Arbeitgeber die Mitarbeiter hier so unterschiedlich behandeln?
Man könnte ja meinen, dass die Raucher in den Büros „bevorzugt“ behandelt bzw. die Raucher in der Produktion benachteiligt werden.

Sehe ich hier nicht, wenn es sachliche Gründe für solche Entscheidungen gibt. Das muss naturgemäß die Betroffenen nicht von einer subjektiv empfundenen Benachteiligung abhalten.

Und zum Schluss noch: Während der Arbeit auf dem Aussengelände wurde das rauchen geduldet. Nun wird es aber den besagten Mitarbeiter aus der Produktion untersagt, und auf die fesgelegten Pausenzeiten verwiesen. Für mich nicht ganz verständlich, da ja die Arbeit nicht unterbrochen wird,

Die Zigaretten werden im Arbeitsprozess angezündet gereicht und auch immer wieder zwischendurch abgenommen?

und das rauchen auf dem Außengelände grundsätzlich gestattet ist.

Das es auf dem Außengelände erlaubt ist, bedeutet nicht, dass man dort während der bezahlten Arbeitszeit dort Rauchen darf. Das sind zwei Paar Schuhe.

Ist dies rechtens? Auch in Hinsicht darauf, dass hier ja wieder zwischen Mitarbeitern aus Produktion und Büro unterschieden wird.

Die Büromitarbeiter arbeiten im Außengelände?

Hat jemand vielleicht eine Quelle, die dazu Stellung bezieht?
Oder kann diesen Sachverhalt erläutern?

Das sollte der Arbeitgeber am besten können. Wenn er da Produktivitätssteigerungen sieht, kann er die sicher darlegen. Ich kann mir vorstellen, dass auch jeder Weg zur Stempeluhr und von dort zurück bis zum Arbeitsplatz als Arbeitszeit bezahlt wird, obwohl eben nicht gearbeitet wird. Bei 5 Zigarettenpausen, kommt da schon etwas zusammen. Daneben ist die Frage, wie sich das individuellen verlassen des Arbeitsplatzes auf die Gesamtabläufe auswirkt und wie lange es dauert bis man z.B. eine Maschine abstellt und wieder anstellt. Das mag für den Einzelnen bei jeder einzelnen Pause nur eine Minute ausmachen. Auf den betrieb gerechnet kann da etwas mehr rauskommen. Am Ende wäre den Rauchern auch nicht geholfen, wenn sie alternativ den ganzen Tag zu Hause Zeit zum Rauchen hätten.
Also ich denke, sowas muss im konkreten Fall mal mit den Betriebsrat oder eben mit dem Chef geklärt bzw. von diesem erklärt werden.
Dann kann jeder entscheiden, ob er dagegen vorgehen will und welchen Erfolg dass haben kann.

Grüße

Moin,

Nun hat der Arbeitgeber festgelegt, dass es zur
Produktivitätssteigerung für einen Teil der Mitarbeiter nur
noch festgelegte Pausenzeiten gibt. Die tägliche Pausenzeit
wird für die Mitarbeiter aus der Produktion auf 1 Std. am Tag
angehoben, egal ob Raucher oder nicht ( 15min Frühstück, 30min
Mittag, und 3x 5 Minuten-Pausen), d.h. auch die Arbeitszeit
endet erst um 16:30 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten darf nicht

Wenn es „fließbandähnliche“ Produktionen sind, kann das Fehlen eines Mitarbeiters schon stören. Dies ist in einem Büro eher nicht der Fall.

Ich wäre als Nichtraucher stinksauer, wenn ich wegen der Raucherpausen 15 min. länger im Betrieb bleiben muss und u.U. meine ÖPNV-Verbindung dann erst später bekomme.

Aber diese Diskussion ist mit Extremrauchern sehr schwer zu führen.

Gruß Volker

Direktionsrecht des AG
Hallo,

die konkrete Festlegung der Arbeitszeit einschl. der Pausen unterliegt grundsätzlich dem Direktionsrecht des AG nach § 106 GewO, soweit der AG bei der Ausübung nicht gegen anzuwendende arbeits- oder tarifvertragliche Festlegungen verstößt.
Dies gilt auch dann, wenn der AG längere Pausen ansetzt, als es nach ArbZG mindestens nötig wäre.

Dabei dürfen unterschiedliche AN-Gruppen mit unterschiedlichen Anforderungen auch grundsätzlich unterschiedlich behandelt werden.

Dann wäre nur überprüfbar, ob der AG in der Interessenabwägung die Interessen der betroffenen AN ggü. den betrieblichen Notwendigkeiten ausreichend berücksichtigt hat. Allerdings ist der AG kein Erziehungsberechtigter des AN. Deswegen wäre es mE aussichtsreich, gegen die zusätzlich 3x5 Min.-Pausen anzugehen, was aber nur individualrechtlich möglich wäre.

Ganz anders sieht es aus, wenn der Betrieb einen BR hätte. Dann würden derartige Regelungen (und deren Änderungen) voll und ganz der Mitbestimmung des BR gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegen.

&Tschüß
Wolfgang