Hallo!
Nein, verboten ist es nicht. Es gehört zur normalen Nutzung einer Wohnung dazu.
Da hast aber sicherlich gelesen, es gibt ein abweichendes Urteil eines Gerichtes dazu, das in einem Fall, ( Whg. hat 2 Balkons an 2 Hausseiten) dem Raucher zugemutet hatte, den Balkon zu nutzen, von dem aus die Störung der Nachbarn gering bleibt oder nicht auftritt.
Aber überlegt mal, ihr selbst wünscht nicht, das in der WG-Whg. geraucht wird und verbannt deshalb den Raucher auf den Balkon.
Aber die Nachbarn müssen dann den Rauchgeruch hinnehmen, der vom Balkon in deren Whg. zieht, weil die im Sommer sicherlich auch lüften wollen oder selbst auf Balkon sitzen.
Die sollen also dulden, was ihr selbst nicht duldet ?
denkt mal drüber nach.
MfG
duck313