Rauchen auf dem Bau

Hallo an alle.
Ein Bekannter von mir arbeitet in einer Malerfirma. Der Arbeitseinsatz erfolgt je nach Auftrag in geschlossenen Räumen oder auch auf offnen Baustellen.
Weil viele Mitarbeiter rauchen, müssen sie jeden Tag eine Stunde länger arbeiten, um die „Raucherzeit“ wieder rauszuarbeiten. Es wird nicht nur in den Pausen geraucht, sondern auch während der Arbeitzeit, wenn die Mitarbeiter denken, dass es sich mit der Tätigkeit und dem Ort vereinbaren lässt. Auch die Nichtraucher müssen diese Stunde länger arbeiten mit der Begründung, dass sie ja den Rauchern häufig Gesellschaft leisten und dann nicht arbeiten. Dafür gibt es keine schriftliche Festlegung bzw. Betriebsvereinbarung.
Meine Frage: Gibt es überhaupt eine gesetzliche Grundlage für so eine Festlegung? Und reicht es, dies seinen Mitarbeitern mündlich mitzuteilen?
Noch eine Frage: Gibt es für Montagearbeiter, also die, die über einen längeren Zeitraum an einem anderen Ort arbeiten und dort auch nächtigen, Regelungen, wie lange vorher dieser Arbeitseinsatz angekündigt werden muß? Kann der Arbeitgeber am Freitag sagen, dass es Montag los geht?
Und ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Auslöse zu zahlen?
Wär schön, wenn ihr mir eure Kenntnisse, Erfahrungen oder Meinungen mitteilt.

Wünsche allen einen schönen Abend.

Hallo

Meine Frage: Gibt es überhaupt eine gesetzliche Grundlage für
so eine Festlegung? Und reicht es, dies seinen Mitarbeitern
mündlich mitzuteilen?

Nein, aber es gibt das genaue Gegenteil.
Also nicht Rauch und Mehrarbeit für alle, sondern kein Rauch und Regelarbeitszeit für alle.

Gruß
smalbop

Danke für den Verweis zum entsprechenden Gesetz.
Hat noch jemand Erfahrungen bzgl. der Montagearbeit? (siehe ersten Artikel)

Gruß
hexe1361