Rauchen auf der Arbeit ?

Hallo zusammen .

Es gibt da eine Sachlage , da bitte ich mal um Rat .

Ein Arbeitnehmer hat seinen Arbeitgeber gewechselt , da er jetzt näher an der Wohnung ist und auch finanzielle Vorteile davon hat.

Als er sich dort vor ca 1,5 Monaten vorstellte , eine Werksbegehung machte und in folge dessen den Arbeitsvertrag unterschrieb , konnte er nicht ahnen , das in der Montagehalle ( ca 20 x 20 Meter Grundfläche ) 9 Mitarbeiter am arbeiten sind , die alle starke Raucher sind .
Der neue Mitarbeiter ist aber Nichtraucher .
Das Stammteam war sich intern einig , das dort in der Halle geraucht werden darf , da sie ja alle rauchten.
wenn danach gefragt wird , das man mal ein Fenster öffnen soll , oder die Tür aufmachen soll , heisst es , man heize nicht für „die Frankfurter“
ab ungefähr Mittagszeit steht eine Qualm und Nebelwolke in der Halle , das es fast so aussieht als wäre die Brille beschlagen

Der neue Mitarbeiter hat inzwischen den 4 Krankheitstag wegen Schwindel , Kreislauf , Husten , Kopfschmerzen , Erbrechen usw

Wenn der neue Mitarbeiter jetzt seinen Arbeitsvertrag kündigt , bekommt er aber vom Arbeitsamt 3 Monate Sperre

was kann man tun ?

gruss

Toni

Hallo,

was kann man tun ?

man kann Arbeitgeber und Kollegen erklären, daß jeder Mitarbeiter Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz hat und nicht zuletzt deswegen das Rauchverbot in Gaststätten eingeführt wurde. Damit wird er sich vermutlich unter seinen Kollegen keine Freunde machen aber das ist dann halt der Preis.

Gruß
Christian

Hilfe! Jadzia!!
Hi!

Erstmal was zum Arbeitsrechtlichen.

Wenn der neue Mitarbeiter jetzt seinen Arbeitsvertrag kündigt
, bekommt er aber vom Arbeitsamt 3 Monate Sperre

Naja, was das Sozialrecht betrifft, ist es wohl ziemlich einzelfallabhängig. Ich denke (!!!), man muss den Sachbearbeiter dort glaubhaft machen, dass es einfach nicht ging.

Sicher geht man da vermutlich nur, wenn man vorher den Versuch unternimmt, den Nichtraucherschutz durchzusetzen (dazu sollen sich aber bitte die Leute melden, die wirklich wissen und nicht - wie ich gerade - nur vermuten).

Das wird im Zweifel dann vermutlich den Effekt haben, dass man eh nicht mehr selbst kündigen muss…

Gruß
Guido

§ 5 ArbStättV
http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__5…

Gruß
smalbop