Hallo zusammen!
Ich habe mal eine Frage zum aktuellen Nichtraucherschutzgesetz in NRW. Wenn man im Februar (also vor dem Inkrafttreten des Gesetzes) einen ausgewiesenen Raucherraum in einer Kneipe für einen Geburtstag mietet und Ende Mai ist die Party, dann frage mich, ob man trotz Nichtraucherschutzgesetz in dem Raum rauchen darf. Über die Hälfte der Gäste sind z.B. Raucher, dann würde die Party wohl draußen vor der Tür stattfinden
.Man hat den Raum ja zu bestimmten Konditionen angemietet, also hat man doch eigentlich auch Anspruch auf „Erfüllung des Vertrages“ oder seh ich da was falsch?? Danke für Eure Hilfe!
Halllo!
dann frage
mich, ob man trotz Nichtraucherschutzgesetz in dem Raum
rauchen darf.
Darf man, wenn der Gastwirt zustimmt und es sich um eine echte geschlossene Gesellschaft handelt, dh alle anwesenden Personen stehen im Vorfeld fest.
Man hat den Raum ja zu bestimmten Konditionen angemietet,
also hat man doch eigentlich auch Anspruch auf „Erfüllung des
Vertrages“
Wie gesagt: Wenn obige Kriterien erfüllt sind, steht der Party nichts im Wege. Weigert sich der Gastwirt, das Rauchen zu erlauben, dann müsste man durch Auslegung ermitteln, welchen Stellenwert das Attribut „Raucherraum“ für beide Parteien erkennbar im Vertrag hat. So, wie Du es schilderst, kann der Wirt das Rauchen nicht verbieten, ohne Sanktionen bis hin zum Rücktritt befürchten zu müssen.
Hallo,
das Raucherverbot gilt, uneingeschränkt.
si
Nein! Falsch! owt
owt
jetzt bin ich verwirrt
. was heißt bitte owt?
jetzt bin ich verwirrt
. was heißt bitte owt?
„ohne weiteren Text“
Alles, was der Artikelverfasser sagen will, steht dann schon im Titel.
Es gibt keine weitere Erläuterung dazu, weil der Verfasser meint, die Aussage im Titel reiche aus.
Dies trifft hier zu, da eine (richtige) Antwort schon gegeben wurde und hier nur die (falsche) Antwort plakativ als solche hervorgehoben werden sollte.
Danke! Und wieder was dazugelernt 