angenommen in der Behörde B ist eine Kantine verpachtet. Die Angestellte des Pächters, die dort arbeitet, raucht. Sie raucht auch hinter der Theke, wo Brötchen von ihr frisch belegt werden. Wenn sie gerade geraucht hat, wischt sie sich die Hände an einem Lappen ab, bevor sie die Brötchen belegt. Außerdem stehen dort auch die unbelegten Brötchen, die Salatblätter etc. offen rum. Ist das zulässig? An welches Aufsichtsamt müsste man sich wenden, wenn man das überprüfen lassen möchte? B ist eine kreisangehörige Kommune in NRW.
angenommen in der Behörde B ist eine Kantine verpachtet. Die
Angestellte des Pächters, die dort arbeitet, raucht. Sie
raucht auch hinter der Theke, wo Brötchen von ihr frisch
belegt werden. Wenn sie gerade geraucht hat, wischt sie sich
die Hände an einem Lappen ab, bevor sie die Brötchen belegt.
Außerdem stehen dort auch die unbelegten Brötchen, die
Salatblätter etc. offen rum. Ist das zulässig? An welches
Aufsichtsamt müsste man sich wenden, wenn man das überprüfen
lassen möchte? B ist eine kreisangehörige Kommune in NRW.
Erstmal sollte man den Kantinenchef davon in Kenntnis setzen. Meist genügt das schon. Wenn das nichts hilft mal beim Gewerbeaufsichtsamt (auch staatliches Amt für Arbeitsschutz genannt) nachfragen.