Rauchen in der Mietwohnung trotz Verbotsklausel im Mietvertrag

Liebe wer-weiss-was-Gemeinde,
der Mieter und Vermieter schließen einen Mietvertrag, in dem eine Verbotsklausel für das Rauchen in der Wohnung steht.
Freunde des Mieters meinen, dass eine solche Verbotsklausel nicht wirksam ist, denn der Mieter darf in seiner eigenen Wohnung rauchen.
Bei Mietende ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung komplett weiß zu streichen.
Meine Frage nun an euch: Wenn der Vermieter erfährt (wie auch immer), dass der Mieter in der Wohnung raucht, kann er dem Mieter die Wohnung kündigen?
Im Voraus vielen Dank für eure Hilfe.
Ich wünsche euch allen einen schönen Tag.
Stefan

Hallo!

Die Klausel zum Rauchverbot ist unwirksam. Und die Endrenovierung in weiß fast sicher ebenso

MfG
duck313

Hallo,

also so eindeutig ist das mit dem Rauchen nicht, wenn es im Mietvertrag steht.

Zwei Amtsgerichte haben dazu unterschiedlich geurteilt, ein Grundsatzurteil gibt es nicht.

Wen es interessiert:
Amtsgerichts Albstadt (Az. 1 C 288/92)
Amtsgericht Nordhorn (Az. 3 C 1440/00)

Das ist also eine schwebende Sache, die für beide Seiten unkalkulierbar ist.

Das mit der Endrenovierung ist relativ klar, das hat der BGH entschieden (Az. VIII ZR 316/06).
Eine Endrenovierung ist nur dann erforderlich, wenn der Zustand der Wohnung es eben auch erforderlich macht. Aber auch das hängt von der genauen Formulierung im Mietvertrag ab.

Gruß