Rauchen in öffentlichem Gebäude

Hallo Experten,

Folgende Situation: In einem Bürogebäude (also öffentliches Gebäude) existiert genau eine Wohnung. Zu dieser Wohnung gehört auch ein Kellerraum, der Abschließbar ist, aber natürlich nur durch das öffentliche Gebäude zu erreichen. Achja, das ganze befindet sich in Bayern, von wegen Landesrecht und so.

Nun die Frage: Offiziell ist es ja erlaubt in den eigenen (auch gemieteten) Räumen zu rauchen, wie sieht es denn dann in besagtem Kellerraum aus?
Es müsste, so meine Meinung, die Türe geschlossen sein, dann dürfte es doch kein Problem sein, oder?

Natürlich weiß ich auch, so lange keiner irgendetwas sagt interessierts auch keinen, wo kein Richter da kein Henker, aber mich würde mal die generelle Rechtslage interessieren.

danke schonmal
Andy

Wieso ist ein Bürogebäude ein öffendliches Gebäude?

Ich vergaß zu erwähnen: Teilweise sind in dem Gebäude auch Amts-Büros … Allerdings ist das glaube ich ohnehin nicht erheblich, Rauchen ist in dem Gebäude nicht gestattet…