Rauchen in WG/Studentenwerk

Folgendes Problem: Studenten einer WG (jeder hat sein eignes Zimmer, - alle sind exakt gleich- Gemeinschaftsräume: Bad, WC, Küche, BAlkon,. Vermieter ist ein  Studentenwerk .  Hausordnung,Mietvertrag sagen nichts zum Rauchen. Mehrere  Mitbewohner rauchen ständig in der Küche, sodass diese von den Nichtrauchern „so gut wie nicht mehr genutzt wird“. Der Rauch zieht auch in die einzelnen Zimmer.
Welche Rechte haben die Nichtraucher?  Das „Studentenwerk sagt :Einigt euch“. Ist aber nicht möglich. 
In  Baden-Württemberg ist das Rauchen in Heimen untersagt, im Studentenwohnheim (es werden nur Studenten aufgenommen ) nicht?
c

Das Problem lässt sich eigentlich nur mit gegenseitiger (!) Rücksichtnahme lösen. Eine rechtliche Aussage würde ich dazu nicht treffen wollen - wenn´s erst mal zum Rechtsstreit kommt, ist die WG ohnehin kaum noch aufrecht zu erhalten…

Hallo,

aus Rücksicht auf die Nichtraucher ist in gemeinsam genutzten Räumen wie Küchen und WC/Bädern nicht zu rauchen (sagt ein passionierter Pfeifenraucher, der Sicht aber strikt daran hält) !!! Dies sollte doch unter erwachsenen Menschen vereinbar und durchführbar sein !
Das Studentenwerk macht es sich meiner Ansicht aber auch etwas zu leicht. Warum können die in der Hausordnung nicht einen Passus aufnehmen, dass in bestimmten Gemeinschaftsräumen ein Rauchverbot herrscht. Dies sollte doch durchsetzbar sein.

Ich finde das mit dem rauchen und NICHT-rauchen ist alles großer Blödsinn. Betrachten wir die Gastronomie.
Die Gastwirte mussten jede Menge Geld investieren um Raucher- und Nichtraucher-Räume zur Verfügung zu stellen. Schaut man in die Nichtraucher-Räume sind sie meist leer weil die Nichtraucher bei den Rauchern sitzen.

Die einzige wahre Lösung - die E-Zigarette - wurde so madig gemacht weil man sie nicht besteuern kann. Weil sie dem Staat kein Geld einbringt. Sicher ist - ohne die E-Zigarette hätte ich es nach 42 Jahren aktiven Rauchens nie geschafft auf zu hören. Das war nur mit der E-Zigarette möglich weil - da nur Nikotin drin ist und kein Teer und keine Suchtverstärker.

Das ist zwar aus Österreich aber es trifft auch bein uns den nagel genau auf den Kopf. http://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/innenp…

Hier geht es eindeutig nicht um - was ist gesund und zumutbar - und was nicht. Bei unserem Staat gehts eindeutig wie fast immer nur um`s Geld. Wer etwas anderes behauptet ist ein Lügner.

Eine Kösung für Ihr Problem gibt es nicht. 
Der Klügere gibt nach …

Bonsai56

Ich sitze hier auch gerade mit meiner E-Zigarette und bin froh mich nicht mehr selbst einzustänkern :wink:

Die Feinheiten des Nichtraucherschutzes sind Ländersache. Offensichtlich gibt es da erhebliche Unterschiede - z.B. in Bayern explizit auch in Studentenwohnheimen untersagt - in Baden-Württemberg dagegen nicht bzw. nur bei Einrichtungen des Landes oder von Kommunen.
http://www.gesundheitsfoerdernde-hochschulen.de/HTML…

Grundsätzlich gilt (bisher): der Vermieter darf die Hausordnung nicht einseitig ändern, wenn dadurch Gebrauchsrechte der Mieter eingeschränkt werden.
http://deutschesmietrecht.de/hausordnung/51-hausordn…
Inwieweit da zukünftig der Nichtraucherschutz höhere Priorität bekommt als der Mieterschutz, wird sicher irgendwann einmal auch die Rechtsprechung klargestellt haben - aber wie so oft hinkt die Auslegung der Gesetzgebung etliche Jahre hinterher :wink:

Vielleicht steht ja schon irgendwo etwas im Mietvertrag/Hausordnung in Richtung „Rauchen in Gemeinschaftsflächen (z.B. Treppenhaus u.A.) ist verboten“ - möglicherweise würde das auch eine Auslegung auf andere Gemeinschaftsflächen erlauben. Bliebe immer noch die Frage, ob der Vermieter bereit wäre sich in einem Streitfall ggf auf eine gerichtliche Klärung einzulassen - das ist immer mit einem Kostenrisiko behaftet.

Wenn kein solcher Passus im Vertrag enthalten ist, dann könnte das tatsächlich nur die Mietergemeinschaft unter sich vereinbaren - z.B. durch eine Vollversammlung aller Nutzer der betroffenen Gemeinschaftsflächen mit Abstimmung. Verstösse wären dann aber auch nur innerhalb der Mietergemeinschaft zu ahnden - also eigentlich ein wertloses Papierschwert.

Den Vermieter könnte man zumindest darum bitten bei zukünftigen Mietvertragsabschlüssen einen entsprechenden Passus schon gleich in den Mietvertrag aufzunehmen. Dann wären wenigstens die neu hinzukommenden Mieter an das Rauchverbot gebunden.