Rauchen und Grundgesetz

Hi zusammen :wink:

Ich sitze hier mit einem Raucher im Büro. Er geht immer auf den Flur zum Rauchen, meinetwegen, weil ich nicht rauche.

Letztens hatten wir beide eine Diskussion, meine Meinung war, dass Rauchen in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz gegen das Grundgesetz verstößt.

Denn jeder hat ein Recht auf körperliche Unversertheit, und Rauchen ist nachgewiesenermaßen gesundheitsschädlich, auch passives Rauchen macht krank …

Mich würde mal eure Meinung dazu interessieren …

cu Stefan.

Interessanter Ansatz!
Hallo,

Ich sitze hier mit einem Raucher im Büro.
Er geht immer auf den Flur zum Rauchen,
meinetwegen, weil ich nicht rauche.

Darauf hast Du ein Recht (rauchfreier Arbeitsplatz!) Der Raucher muss die Zigarettenpausen jedoch nacharbeiten… (wer tut das schon)

Letztens hatten wir beide eine
Diskussion, meine Meinung war, dass
Rauchen in der Öffentlichkeit oder am
Arbeitsplatz gegen das Grundgesetz
verstößt.
Denn jeder hat ein Recht auf körperliche
Unversertheit, und Rauchen ist
nachgewiesenermaßen gesundheitsschädlich,
auch passives Rauchen macht krank …

Bin da ganz Deiner Meinung (bin ebenfalls Nichtraucher) - die Raucher werden da was anderes sagen…

Mich würde mal eure Meinung dazu
interessieren …

Bitte sehr!

Mfg. Frank

Hallo *zigaretteanzünd…*

Ich sitze hier mit einem Raucher im Büro.
Er geht immer auf den Flur zum Rauchen,
meinetwegen, weil ich nicht rauche.

Na, das ist doch nett von ihm, oder? Habe ich früher genauso gemacht bzw. würde ich immer noch so halten. Mittlerweile hab´ich ein Büro für mich, da kann ich machen, was ich will…

Letztens hatten wir beide eine
Diskussion, meine Meinung war, dass
Rauchen in der Öffentlichkeit oder am
Arbeitsplatz gegen das Grundgesetz
verstößt.

Das ist mir zu pauschl bzw. Du kollidierst da meiner Meinung nach mit dem 1. Abs. von besagtem Artikel 2. Klar, Rücksicht auf Nichtraucher ist absolut geboten. Darf ich im gleichem Atemzug auch die Toleranz der Nichtraucher den Rauchern gegenüber einfordern? Was ist dagegen einzuwenden, wenn ich mir im Raucherzimmer/Raucherecke/an der frischen Luft eine Kippe anzünde?

Denn jeder hat ein Recht auf körperliche
Unversertheit, und Rauchen ist
nachgewiesenermaßen gesundheitsschädlich,
auch passives Rauchen macht krank …

Das GG verbietet mir meines Wissens nicht, mich selbst zu schädigen. Passivrauchen ist für mich ein Thema, wenn Du z. B. einem Kettenraucher zwangsweise gegenübersitzt und ständig eingenebelt wirst. In anderen öffentlichen Bereichen ist die Gefährdung wahrscheinlich durch sonstige Umwelteinflüsse erheblich grösser.

Mich würde mal eure Meinung dazu
interessieren …

Menschenverstand und gutes Benehmen anstatt Klagen und Gesetzes-Zitate. So kommen wir wahrscheinlich am weitesten.

By the way: Rauchen ist ja ein schönes Thema, ich würde in unserem Betrieb aber viel lieber ein striktes Alkoholverbot realisiert wissen. Wie steht ihr denn da dazu?

Gruss
Peter *zigaretteausdrück*

hi!
also ich hab auch mal geraucht. es ist schon wichtig für einen starken raucher, daß er eine zigarettenpause machen kann. aber er sollte natürlcih rüchsicht auf die ncihtraucher nehmen und rausgehn. allerdings es wäre auch o.k. wenn die pausen nachgeholt werden. oder er muß halt eine kürzere mittagspause machen.
es ist ja schließlich so, daß eine zigarettenpause gern akzeptiert wird aber wenn ein nichtraucher einfach so mal fünf minuten pause macht fragt sich jeder, was macht denn der da. man hat halt nichts in der hand, an dem man sich festhält und eigentlich bräuchte man auch keine pause. die sucht wird unterstützt. ich würde allerdings meinen mitarbeitern eine zigarettenpause gönnen. wenn sie dann besser arbeiten. so, genug erzählt. viel spaß beim passivrauchen. mone

Ich bin Raucher und habe mein eigenes Büro.
Aber Allergiker bin ich…und was für einer!!!
Wenn ich nun mit einem Menschen in einem Büro sitzen würde der Nichtraucher ist und der frische Luft braucht, die mich wiederum Krank macht- was dann?
Bei uns werden solche Probleme auf eine menschliche Art gelöst und nicht mit §en.

flo

Hallo

Also ich bin Nichtraucher und bei uns gehen die Raucher alle in den Flur, wo sie ihrer Sucht frönen dürfen. So weit - so gut.

Mein Problem ist aber noch weitergehend. Ich fahre mit dem Zug zur Arbeit und wie im Berufverkehr üblich steigt man aus dem Zug aus und muß noch eine gewisse Strecke in der Menge eingekeilt mitlaufen, bevor der Ausgang erreicht ist.

Aber diese Strecke ist für die Suchties zu viel. Mit tötlicher Sicherheit zündet sich jemand eine Stinkbombe an und bläst mir die Krebskrankheiten in die Nase. Ausweichen kann ich nicht, noch nicht mal beschweren darf ich mich. Wie sieht es hier mit meiner körperlichen Unversehrtheit aus?

Ich halte viel von gegenseitiger Rücksichtnahme und Toleranz, aber bei Rauchern bezieht sich das zu zu grosser Mehrheit nur auf die Toleranz, andere Menschen verletzen zu dürfen.

Meine Rechnung:
Größe der Menschenmenge innerhalb eines aktiven Radius: etwa 50
Davon 50% Raucher -> 25
Meine Beobachtung: Etwa 5-10 Personen zünden sich trotz Menschenmenge eine an
Folgerung: 20-30% Unverständige unter Rauchern ist einfach zu viel.

Thomas

Hi Flo :wink:

Ich bin Raucher und habe mein eigenes
Büro.
Aber Allergiker bin ich…und was für
einer!!!

Du arme Sau, Allergiker und Raucher. Da kannst du ja schon mal Probeliegen. Ich würde dir Modell „Schneewitchen“ empfehlen, mit Sichtfenster :wink:))

Wenn ich nun mit einem Menschen in einem
Büro sitzen würde der Nichtraucher ist
und der frische Luft braucht, die mich
wiederum Krank macht- was dann?

Dann wäre das Büro zu klein für euch beide und der Unfähigere müsste gehen :wink:))

Bei uns werden solche Probleme auf eine
menschliche Art gelöst und nicht mit §en.

Ja, ist schon klar. Wir machen das ja auch so. Ich wollte eigentlich nur mal fragen, ob das Rauchen in der Öffentlichkeit grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist …

cu Stefan.

Hi Mone :smile:

Dann könnte man den Nicht-Rauchern, sozsagen als Ausgleich für die fehlenden Raucher-Pausen, doch ein paar Tage mehr Urlaub im Jahr geben …

cu Stefan.

Hi Peter :smile:

Das ist mir zu pauschl bzw. Du
kollidierst da meiner Meinung nach mit
dem 1. Abs. von besagtem Artikel 2.

Klar, du hast das Recht auf freie Entfaltung, allerdings nur so lange du keine Rechte anderer einschränkst!!!

Was ist
dagegen einzuwenden, wenn ich mir im
Raucherzimmer/Raucherecke/an der frischen
Luft eine Kippe anzünde?

Nichts.

Passivrauchen ist für mich ein Thema,
wenn Du z. B. einem Kettenraucher
zwangsweise gegenübersitzt und ständig
eingenebelt wirst.

Ja, aber das würde ich ja auch nicht mitmachen. Dafür habe ich dann doch zu viele Jobangebote, jeden Tag …

In anderen
öffentlichen Bereichen ist die Gefährdung
wahrscheinlich durch sonstige
Umwelteinflüsse erheblich grösser.

Mag sein. Aber es ist schon scheisse, wenn du abends nach Hause kommst, und deine ganzen Klamotten stinken nach Qualm …

Menschenverstand und gutes Benehmen
anstatt Klagen und Gesetzes-Zitate. So
kommen wir wahrscheinlich am weitesten.

Stimmt. So halten wir es in unserer Firma auch. Wir hatten nur diskutiert, ob Rauchen in der Öffentlichkeit nicht grundsätzlich verfassungswidrig ist …

By the way: Rauchen ist ja ein schönes

Thema, ich würde in unserem Betrieb aber
viel lieber ein striktes Alkoholverbot
realisiert wissen. Wie steht ihr denn da
dazu?

Ich denke, dass ist weniger ein Problem. Wenn du besoffen bist, ist mir das eigentlich ziemlich egal, so lange du nicht meinen Schreibtisch voll kotzst :wink:))

cu Stefan.

Hallo,

mal ein paar Szenen aus dem Büroaltag:

Herr A. holt sich gerade die fünfte Tasse Kaffe aus der Teeküche, Frau M. hält ein Schwätzchen mit der Kollegin im Nachbarbüro, Herr X. telefoniert dreimal am Tag mit seiner Frau, wenn gerade nichts los ist, liest Kollege B. in der Tageszeitung usw.usf.

Kommt euch das bekannt vor? In der Beziehung nehmen wir uns doch alle nichts, oder?

Gruss
Peter

Hallo!

Das Problem bei dieser Sache ist, dass Grundrechte in erster Linie Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat sind, da dieser ja nicht raucht, muss man einen Schritt weiter gehen, damit die Grundrechte greifen.
Der Staat muss einen Rahmen dafür schaffen, dass der Einzelne seine Grundrechte zur Geltung bringen kann (z.B. Bestrafung von Diebstahl, Justizwesen). Dabei hat er jedoch zu bedenken, dass Art. 2 I GG grundsätzlich jedes Tun und Unterlassen schützt, also auch das Rauchen. Mithin müssen Dein Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht des anderen auf Rauchen in Einklang miteinander gebracht werden.
Daraus lässt sich weder ein absolutes Rauchverbot ableiten, noch absolute Rauch(er)freiheit. Man muss einen Kompromiss finden. Dieser wird wohl darin liegen, dass Raucher ins Raucherzimmer oder ins Freie müssen. Auch trägt der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht.

Gruß
Matthias