Rauchen unter 18- Was darf die Polizei machen?

Hallo,

meiner Freundin (16 Jahre) ist es letztens passiert, dass sie beim Rauchen in der Stadt von der Polizei erwischt wurde. Nun musste sie die gerade angezündete Zigarette ausmachen und wegschmeißen, genau so wie den Rest der Schachtel. Nun meine Frage: Darf die Polizei soetwas von eimem verlangen? - Und wenn man die Zigaretten nicht freiwillig rausrückt, was darf die Polizei dann unternehmen?

Danke im Vorraus :wink:

Kippe aus + Fluppen weg darf sie exakt

Hallo,

meiner Freundin (16 Jahre) ist es letztens passiert, dass sie
beim Rauchen in der Stadt von der Polizei erwischt wurde. Nun
musste sie die gerade angezündete Zigarette ausmachen und
wegschmeißen, genau so wie den Rest der Schachtel. Nun meine
Frage: Darf die Polizei soetwas von eimem verlangen?

Ja.

Und
wenn man die Zigaretten nicht freiwillig rausrückt, was darf
die Polizei dann unternehmen?

„Unmittelbaren Zwang“ anwenden.

http://www.ajs.nrw.de/juschure/pdf/rauchen.pdf
Nr. 6 und 7 lesen!

smalbop

Hallo,

nein so nicht…

Was Vollzugsbeamte (also Polizei oder Ordnungsamt)
tun dürfen,ist

  • das Rauchen unterbinden

Was sie aber nicht tun dürfen,ist die

  • Zigaretten entsorgen

Diese sind vielmehr sicherzustellen und auf der Wache oder dem Amt den Eltern zur Abholung bereit zu halten.
Korrekt heisst es Beschlagnahme zur Gefahrenabwehr

Beschlagnahme

Die Polizei kann eine Sache beschlagnahmen, wenn dies erforderlich ist

1.zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen eine :unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit oder :open_mouth:rdnung oder zur Beseitigung einer bereits eingetretenen Störung

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