meiner Freundin (16 Jahre) ist es letztens passiert, dass sie beim Rauchen in der Stadt von der Polizei erwischt wurde. Nun musste sie die gerade angezündete Zigarette ausmachen und wegschmeißen, genau so wie den Rest der Schachtel. Nun meine Frage: Darf die Polizei soetwas von eimem verlangen? - Und wenn man die Zigaretten nicht freiwillig rausrückt, was darf die Polizei dann unternehmen?
meiner Freundin (16 Jahre) ist es letztens passiert, dass sie
beim Rauchen in der Stadt von der Polizei erwischt wurde. Nun
musste sie die gerade angezündete Zigarette ausmachen und
wegschmeißen, genau so wie den Rest der Schachtel. Nun meine
Frage: Darf die Polizei soetwas von eimem verlangen?
Ja.
Und
wenn man die Zigaretten nicht freiwillig rausrückt, was darf
die Polizei dann unternehmen?
Was Vollzugsbeamte (also Polizei oder Ordnungsamt)
tun dürfen,ist
das Rauchen unterbinden
Was sie aber nicht tun dürfen,ist die
Zigaretten entsorgen
Diese sind vielmehr sicherzustellen und auf der Wache oder dem Amt den Eltern zur Abholung bereit zu halten.
Korrekt heisst es Beschlagnahme zur Gefahrenabwehr
Beschlagnahme
Die Polizei kann eine Sache beschlagnahmen, wenn dies erforderlich ist
1.zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen eine :unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit oder rdnung oder zur Beseitigung einer bereits eingetretenen Störung