Rauchen verboten oder 'Erlauben verboten'?

Moin,

im Elternbrett diskutieren wir über einen jugendlichen Raucher - 16 Jahre alt.

Dabei wurde das Jugendschutzgesetz - konkret §10 - ins Spiel gebracht:

_"§ 10
Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

  2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können._
    Nun zur Frage: Wie ist Absatz 1 zu lesen:
    Ist Jugendlichen das Rauchen verboten? Oder ist es Verboten Jugendlichen das Rauchen zu erlauben? Mit der Formulierung „…noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.“ habe ich etwas Schwierigkeiten.

Gruß
Daniel

Hallo,

solche Passivkonstruktionen finde ich auch doof.

Das Rauchen wird semantisch personalisiert, ihm ist verboten, sich gestatten zu lassen. Das Gestatten selber ist eigentlich nicht verboten. Dass Verbrechen wird nicht vom Gestatter begangen, nicht vom Raucher, sondern vom Rauchen.
Und die böse Tabakware, die sich abgeben ließ. Sie wird mit dem Feuertode bestraft.

Gruß

Marzeppa

Hallo,

es ist „weder noch“. Den Jugendlichen wird es mit dieser Vorschrift nicht verboten, dort zu rauchen. Aber wer es ihm gestattet oder ihm etwas zu Rauchen gibt, der handelt gegen das Gesetz und kann bestraft werden. Damit könnte z.B. Gaststätteninhaber zur Verantwortung gezogen werden, wenn bei ihm ein Jugendlicher raucht (so es in der Gaststätte erlaubt wäre, zu rauchen)

Iru

Morgen!

Aber wer es ihm gestattet oder ihm etwas zu Rauchen gibt, der
handelt gegen das Gesetz und kann bestraft werden.

Ich denke dies ist der fragliche Punkt, wer ist denn wer in
deinem Satz. Der Gastwirt ist klar, aber auch die Eltern? Dürfte ich
dulden das mein Nachwuchs mit seinem Kumpel bei sich im Zimmer
raucht?
Darf ich ihnen Zigaretten geben oder ermöglichen sich welche zu
beschaffen?

Gruß
Stefan

Hi

Ich denke dies ist der fragliche Punkt, wer ist denn
wer in
deinem Satz. Der Gastwirt ist klar, aber auch die Eltern?

Ich mal die Vollzugshinweise gefunden (http://www.blja.bayern.de/textoffice/gesetze/juschg/…), wird vielleicht klarer:
_Das Rauchverbot für Minderjährige richtet sich in erster Linie an Veranstalter und Gewerbetreibende, in deren Verantwortungsbereich sich junge Menschen aufhalten. An andere erwachsene Personen richtet es sich nur, wenn diese veranlassen oder fördern, dass junge Menschen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit rauchen (§ 28 Abs. 1 und 4). Ein Veranlassen oder Fördern ist auch die Duldung durch aufsichtspflichtige Personen (z. B. Eltern, Lehrer oder Erzieher).

Das Rauchverbot für Minderjährige gilt auch in Schulen, Einrichtungen der Jugendarbeit und Krankenhäusern, auch in dortigen „Raucherzimmern“, soweit diese öffentlichzugänglich sind. Wer dagegen Kinder in der Öffentlichkeit rauchen sieht, ist nicht verpflichtet, dagegen einzuschreiten._

Dürfte ich
dulden das mein Nachwuchs mit seinem Kumpel bei sich im Zimmer
raucht?
Darf ich ihnen Zigaretten geben oder ermöglichen sich welche
zu beschaffen?

In dem Gesetz geht es nur um die Öffentlichkeit (vgl. §5), was du deinen Kindern in deren Zimmer erlaubst, ist ne ganz andere Geschichte und wird nach diesem Paragraphen nicht bestraft.

Gruß,
Andreas

Hi,

Aber wer es ihm gestattet oder ihm etwas zu Rauchen gibt, der
handelt gegen das Gesetz und kann bestraft werden.

Ich denke dies ist der fragliche Punkt, wer ist denn
wer in
deinem Satz. Der Gastwirt ist klar, aber auch die Eltern?

Jeder, der eine Handhabe hat es zu verbieten. Der Wirt durch sein Hausrecht, die Eltern durch ihr Erziehungsrecht. Die Abgabe ist auch dem Kumpel verboten.

Dürfte ich
dulden das mein Nachwuchs mit seinem Kumpel bei sich im Zimmer
raucht?

Nun, das ist weder eine Gaststätte, eine Verkaufsstelle oder sonst öffentlicher Raum.

Darf ich ihnen Zigaretten geben oder ermöglichen sich welche
zu
beschaffen?

So lange Du das weder in einer Gaststätte, einer Verkaufsstätte oder sonst in der Öffentlichkeit machst, ist das durch diese Vorschrift nicht verboten.

Gruß Stefan

Ergänzungsfrage
Hallo!

Eine Mutter verbietet ihrem minderjährigem Sohn zu rauchen. Dass der Sohn also IM Haus nicht rauchen darf, ist klar. Aber wie sieht es zB bei Freunden aus (deren Eltern ihren Kindern erlauben zu rauchen) oder auf dem Weg zum Bus (gut, dass ist wahrscheinlich „Öffentlichkeit“). Oder im Auto seines Kumpels…?

Gruß
finnie