Raucherecke im Keller

Hallo

mal folgendes angenommen: 2 Mietparteien eines 8 Parteien Hauses haben sich im Keller seit ungefähr 2 Jahren im Keller eine Raucherecke eingerichtet. Dort werden in der kalten Jahrezeit/ bei Regen im Sommer die Höhepunkte des Tages begangen, zum Teil Kaffee trinken und ab so 20.15 Tagesauswertung teilweise bis 24.00 oder auch schon mal ein 30. und 60.Geburtstag. Wenn nun aber 3 Mann in einigen Stunden zig Zigaretten qualmen steht natürlich die Luft im Keller, trotz Fenster auf Durchzug. Einige Mietparteien, die ab und an mal was im Keller machen wollen stört dies natürlich massiv.
Eine Abänderung durch die Hausverwaltung/Vermieter wurde mit folgender Begründung abgelehnt: Na, ich muss die doch irgendwo rauchen lassen.
Gibts irgendwo ein Gesetz, dass Rauchern ein solcher Raum im Mietshaus zur Verfügung gestellt werden müsste???
Meines Wissens nicht…oder doch???

LG
Mikesch

PS: Eine Partei ist der Hausmeister, eine andere die dienstälteste im Haus

Hallo Mikesch,

die Parteien koennen in Ihren Wohnungen rauchen.

Wenn die Raucherecke im gemeinschaftlich genutzten Teil des Kellers liegt, und dadurch die anderen Mieter gestoert werden bzw. es zu Schaeden kommt (ist es im Interesse des VM, einen verqualmten Keller zu haben? Wie sieht es mit der Feuergefahr aus? Habt Ihr vielleicht noch Oelheizung in einem der Nachbarraeume?), ist eine Regelung zu treffen, dass dies nicht mehr vorkommt.

Wurde schon das direkte Gespraech mit den beiden Leuten gesucht?

Es gibt bestimmt eine Regelung zur Nachtruhe in der Hausordnung (wenn nicht, gibt die geltende Rechtssprechung die Zeit von 22 - 6 Uhr vor). Wenn die Gespraeche durch das ganze Haus droehnen, und somit die anderen Mieter gestoert werden, ist hier von der HV/VM ein entsprechender, schriftlicher Hinweis an die verursachenden Parteien zu schicken.

Gruss
G

Hallo,
zum rechtlichen kann ich nichts beitragen (ianal), aber wie wäre es denn ganz einfach mit einem kleinen Lüfter am Kellerfenster? Sowas, wie man auch für Küchen oder WC’s verwendet? Ein einzelnes Fenster lüftet nicht besonders, wenn die Luft steht und ob bei offenem Fenster und offener Tür ein Zug nach draußen entsteht, ist Zufall.
Gruß
Axel

ich will als Nichtraucher ganz einfach ohne Gasmaske zu jeder Tageszeit in meinem Keller werkeln. Es steht nirgends, dass eien Raucherraum vom Vermieter zu stellen ist.
Eigentlich, könnten die einmal da und einmal beim anderen sich die Bude vollqualmem. Ach so, bei der dienstältesten Partei hat der Mann nur ein Kontigent von 2 Flaschen Bier , die er in seiner Wohnung trinken darf :smile: und das ist Frauchen penibel :wink: ist ja auch nicht grad viel übern ganzen Tag …

Sollte sich das nicht ändern, werd ich notfalls auf Unterlassung klagen müssen

LG
Mikesch

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Rückfrage
Hallo,
geht es Dir eigentlich um eine Lösung oder nur um Munition?

Es steht nirgends, dass
eien Raucherraum vom Vermieter zu stellen ist.

Steht auch nirgends, daß er es nicht darf.

Eigentlich, könnten die einmal da und einmal beim anderen
sich die Bude vollqualmem. Ach so, bei der dienstältesten
Partei hat der Mann nur ein Kontigent von 2 Flaschen Bier ,
die er in seiner Wohnung trinken darf :smile: und das ist Frauchen
penibel :wink: ist ja auch nicht grad viel übern ganzen Tag …
Sollte sich das nicht ändern, werd ich notfalls auf
Unterlassung klagen müssen

Unterlassung der eingeschränkten Bierration?
Leute gibt’s…

Gruß
Axel