Raucherentw. strl. absetzbar?

Hallo

Ich habe neulich mit einem Bekannten rege diskutiert.
Er möchte als Physioth. mit Hypnoseausbildung Raucherentw. f. Firmen abhalten. Das ist so weit so gut sicher steuerl. absetzbar - bisher aber so mein Wissen müssten die Firmen darauf Sozialbeiträge abführen. Ab 2008 soll das wohl nicht mehr so sein. Rauch.entw. u.a. soll bis 500€/Mitarb/Jahr soz.beitr.frei sein.
Ich weiß nur, das es zb für Ärzte o. Sozialarbeiter die Erlaubnis gibt, solche R.entw.Kurse abhalten zu können und diese von den KKassen auch bezuschußt werden. Der finanz. Aufw. wäre dann auf jeden Fall beitr.frei. Ein Physioth. kann aber solche Kurse nicht von den KK bezusch. bekommen. ihm fehlt die „Grundausbildung“.
Kann er nach anscheinend neuerer Lage nun trotzdem solche Kurse geben und wären die dann auch sozialbeitr.frei für Firmen?
Ich bin bisher der Meinung gewesen, das ginge nicht. Bin mir aber jetzt nicht mehr sicher.
Bin mal gespannt wie euere Meinung dazu ist.
Erwähnt wurden § 3 Nr. 34 EStG und „die den Anforderungen des SGB V genügen“. Die beiden Sachn zwar mal im Netz durchgelesen - aber…

Gruß Lars

Ist dieser ganze Sachverhalt ernst gemeint?

Ist dieser ganze Sachverhalt ernst gemeint?

Natürlich!

Ich habe nur das gefunden:

Lohnsteuerpflichtige Unterstützung bei Raucherentwöhnung

Werden die Kosten für die Raucherentwöhnung eines Mitarbeiters von dessen Arbeitgeber übernommen, handelt es sich nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln hierbei um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Begründung: Die Raucherentwöhnung dient zumindest auch der privaten Erhaltung der Gesundheit des Arbeitnehmers und erfolgt somit nicht ausschließlich im betrieblichen Eigeninteresse.

Urteil des FG Köln vom 24.06.2004
2 K 3877/02
Pressemitteilung des FG Köln

Ggf. suchen Sie mal mit google. Die sozialversicherungsrechtliche Seite beäugt natürlich kein Finanzgericht. Ggf. könnten diese Leistungen an den Arbeitnehmer soz.-frei sein. Keine Ahnung…