Raucherinsel soll verlegt werden

Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, ob mein Arbeitgeber so ohne weiteres die Raucherinsel aus der Produktionshalle ins Freie verlegen darf? Er argumentiert, dass die Produktion den Platz braucht. Doofer Weise wären das für uns nur wenige Meter mehr, aber im Winter ist das schon ziemlich blöd. Welchen Sinn macht es da, den BR einzuschalten? Danke für Eure Hilfe.

Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, ob mein Arbeitgeber so
ohne weiteres die Raucherinsel aus der Produktionshalle ins
Freie verlegen darf?

Klar, je nachdem was für eine Produktion es ist dürfte in der Produktionshalle eh nicht geraucht werden. Hygienevorschriften, Qualitätssicherung etc.

Er argumentiert, dass die Produktion den
Platz braucht.

Sogar mit Begründung. Noch besser.

Doofer Weise wären das für uns nur wenige Meter
mehr, aber im Winter ist das schon ziemlich blöd.

pP

Welchen Sinn
macht es da, den BR einzuschalten? Danke für Eure Hilfe.

Keinen, man würde sich nur beim Arbeitgeber unbeliebt machen.

Hi, warum auch nicht? Wenn in der Halle weitere Menschen arbeiten, ist die Raucherinsel da drin garnicht zulässig.
Seid froh, dass Ihr auf dem Firmengelände überhaupt rauchen dürft und, dass die dazu anfallenden Pausen bei der Arbeitszeit, evtl. nicht berücksichtigt werden.
ramses90

Hallo zusammen,

Hallo

kann mir jemand sagen, ob mein Arbeitgeber so
ohne weiteres die Raucherinsel aus der Produktionshalle ins
Freie verlegen darf?

Ja, darf er

Er argumentiert, dass die Produktion den
Platz braucht.

Er braucht dafür noch nicht mal einen speziellen Grund außer dem allgemeinen Nichtraucherschutz.

Doofer Weise wären das für uns nur wenige Meter
mehr, aber im Winter ist das schon ziemlich blöd.

Das ist halt der „Preis“, den der Raucher erbringen muß

Welchen Sinn
macht es da, den BR einzuschalten?

Das macht durchaus Sinn, da der AG einen Mindestwetterschutz gewährleisten muß und der BR dabei grundsätzlich Mitbestimmungsrechte hat.
Der Stand der Dinge ist durch das BAG 1999 definiert worden:
http://www.nichtraucherschutz.de/NRI/34/nrinfo34-.html

Danke für Eure Hilfe.

&Tschüß

Hallo,

ja, das darf der Arbeitgeber.

Den Betriebsrat einzuschalten, kann nicht schaden, da dieser - mindestens- ein Informationsrecht hat. Ob, er ein Mitbestimmungsrecht hat, wage ich zu bezweifeln.
Aber möglicherweise kann deshalb der Betriebsrat bei einer Diskussion mit dem Arbeitgeber der Belegschaft „den Rücken stärken“.

Ansonsten wurde es ja schon erwähnt: Es gibt kein Anrecht auf Rauchmöglichkeiten während der Arbeitszeit.
Sorry.
Mit freundlichen Grüßen
Buki

Einfach mal drauf los geplappert ?

Hallo,

Hallo,
das bei Deinem Mitteilungsbedürfnis Ahnung und Meinung auseinanderfallen, hast du ja schon in der Vergangenheit einige Male unter Beweis gestellt und jetzt wieder:

ja, das darf der Arbeitgeber.

Den Betriebsrat einzuschalten, kann nicht schaden, da dieser -
mindestens- ein Informationsrecht hat. Ob, er ein
Mitbestimmungsrecht hat, wage ich zu bezweifeln.

Du kannst zweifeln, so viel wie Du willst. Das der BR bei Ausgestaltung des Nichtraucherschutzes und damit eingeschlossen auch der Schaffung und Ausgestaltung von Rauchgelegenheiten ein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat, hat das BAG ebenfalls unzweifelhaft in dem von mir erwähnten Urteil bejaht.
Guckst Du auch hier unter 4.:
http://www.gloistein-partner.de/nichtraucherschutz-u…

Ansonsten wurde es ja schon erwähnt: Es gibt kein Anrecht auf
Rauchmöglichkeiten während der Arbeitszeit.

Bestenfalls mißverständlich.
Es gibt keinen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen. Es gibt sehr wohl aber einen Anspruch auf Rauchermöglichkeiten, ggfs. außerhalb der Arbeitsstätte mit minimalem Wetterschutz.

Sorry.
Mit freundlichen Grüßen

Kopfschüttelnd

Buki

Wolfgang

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