Hallo,
wie sieht das denn inzwischen in Baden-Württemberg mit der Regelung zu Raucherlokalen aus?
Wo darf unter welchen Voraussetzungen geraucht werden? Einraumkneipen? Zutritt nur für Volljährige? Keine Speisen?
Wer weiss was?
Grüße von
Tinchen
Hallo,
wie sieht das denn inzwischen in Baden-Württemberg mit der Regelung zu Raucherlokalen aus?
Wo darf unter welchen Voraussetzungen geraucht werden? Einraumkneipen? Zutritt nur für Volljährige? Keine Speisen?
Wer weiss was?
Grüße von
Tinchen
Super!
* und Dankeschön!
Aber nun noch eine weiterführende Frage:
Angenommen eine Kneipe wird neu verpachtet, der neue Wirt (selber Raucher) bestimmt, dass seine Lokalität ab sofort ein Raucherlokal ist obwohl ein separater Raum vorhanden ist (der als Raucherzimmer genutzt werden könnte) und obwohl warme Speisen auf der Karte stehen, und das ohne das Lokal am Eingang als Raucherlokal auszuweisen - welche Behörde o.Ä. sollte sich dafür interessieren? WKD? Gewerbeaufsichtsamt?
Grüße von
Tinchen
Aber nun noch eine weiterführende Frage:
Angenommen eine Kneipe wird neu verpachtet, der neue Wirt
(selber Raucher) bestimmt, dass seine Lokalität ab sofort ein
Raucherlokal ist obwohl ein separater Raum vorhanden ist (der
als Raucherzimmer genutzt werden könnte) und obwohl warme
Speisen auf der Karte stehen, und das ohne das Lokal am
Eingang als Raucherlokal auszuweisen - welche Behörde o.Ä.
sollte sich dafür interessieren? WKD? Gewerbeaufsichtsamt?
Hi,
also in Bayern ist, glaube ich, das Ordnungsamt bzw. Gewerbeaufsichtsamt zuständig, vielleicht einfach mal dort nachfragen, die wissen bestimmt an wen man sich wenden sollte.
Gruß
Tina