hi, ich hatte bei 1, später 3 Rauchmeldern, leisen Piepton zwischendurch mal, der alle 30 - 40 sek. losging, danach war Ruhe.
Habe die Wartungsfirma angerufen, die auch alle 4 Stück in der Wohnung ausgetauscht hat, und heute bekomme ich von meiner Vermietergesellschaft ein weitergeleitete Rechnung, da „angeblich“ 3 der 4 Rauchwarnmelder "durch zigarettenqualm vergilbt seien.
Nun ist doch dieser Piepton doch eigentlich ein Zeichen leerer Batterie, wie ich lesen konnte, also was hat „zigarettenqualm“ damit zu tun, bzw. währ das überhaupt möglich?
Und: ja - wir rauchen zuhause, allerdings nur in 2 der 4 Räume mit Rauchmelder, die anderen beiden waren aus Flur und Schlafzimmer, wo NICHT geraucht wird.
Ist diese Rechnung gerechtfertigt? Muss ich diese wirklich selbst bezahlen? Sollte das wirklich möglich sein, dass durch Vergilbung, RWM kaputt gehen können, wie verhindere ich das? Denn, soweit ich weiss, darf man sie ja nicht abnehmen und richtig sauber machen?
Die RWM hängen hier ca. 2 - 3 Jahre.
Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Danke, lg Iris
Hallo!
Vergilben kann das meist weiße Gehäuse schon,wie alles an hellen Kunststoffen in Raucherzimmern(Lichtschalterblenden,Fensterrahmen).
Der Belag kann sich auch innen auf den optischen Elementen ablagern und dort den Lichtaustritt oder am Empfänger den Lichteintritt abschwächen.
Dadurch würde die Alarmschwelle absinken oder der Melder im Fall der Fälle ganz versagen.
Nur ich weiss ehrlich gesagt nicht,ob das der Melder „merken“ wird. Denn ich kenne nur solche mit einer Streulicht-Messkammer,es ist also keine echte Lichtschranke mit gegenüberliegenden Bauelementen.
Da gibts m.E. keinen Selbsttest des Gerätes ohne Testrauch. Die kurz aufblinkende LED zeigt nur Funktionsbereitschaft(Batterie drin) an.
Und das kurze Piep-Signal alle Minute etwa spricht für Batteriewarnung.
Deshalb kann man Verschmutzung durch Rauch auch nur zerstörend nachweisen,indem man Gehäuse aufbricht.
Äußere Vergilbung deutet auf Zigarettenqualm hin,also wird man sich gedacht haben,Geräte sind vorsorglich auszuwechseln. Man hat womöglich einen Test mit Testrauch gemacht.
Noch kurz zur Reinigung:
Die Lufteintrittsöffnungen(dahinter Fliegengittergewebe) sollte man schon von Staub freihalten,also ein/zweimal im Jahr mit Staubsauger aussaugen(wenn nicht vom Wartungsdienst übernommen)
Gehäuse mit leicht feuchtem Tuch oberflächlich abwischen ist möglich.
Mehr kann man nicht machen.
Der Mieter darf natürlich in seiner Wohnung rauchen,er muss aber den vertragsgemäßen Zustand durch Reinigung/Renovierung usw. beibehalten.
Und bei Rauchmeldern ?
Wenn nunmal bei Rauchern die Geräte innen mehr verschmutzen als normal,dann bleibt wegen der Unmöglichkeit der Selbstreinigung,m.E. nur der kostenpflichtige Ersatz.
Aber da kann man sich ja auch bei Mieterverein oder Verbraucherberatung erkundigen,ob die das anders sehen. Es wird vielleicht schon Urteile geben,die das einmal geklärt hatten,denn die Zahl der Rauchmelder nimmt stark zu,seit es in einigen Bundesländern Pflicht ist.
Und damit wirds wohl auch schon Probleme gegeben haben.
mfG
duck313
hi duck,
danke erstmal für die schnelle Antwort.
Reinigen im Sinne von Staub absaugen und mit feuchtem Tuch drüber wischen, haben wir ja gemacht. Nur, wie du schon schreibst, kann ich damit ja keine „linsen/objektive“ vom Rauch befreien, würde also heissen, nicht mehr rauchen oder alle 2 Jahre kostenpflichtiger Austausch?
Hört sich für mich nicht wirklich nach einer befriedigenden Lösung an, denn bei Einbau hiess es ja eigentlich „für uns Mieter kostenfrei, wartungsfrei“, das währ ja in dem Fall nicht wirklich gegeben, wenn ich mit „zigarettenqualm einen RWM beschädigen kann“.
So drücken sie sich jedenfalls aus, bzw. ist das die Begründung der Rechnung, dass eine Beschädigung stattgefunden hat, durch den Qualm.
Denn keiner hat auch mitgeteilt, dass man wg des Rauchens aufpassen muss, oder dementsprechend mit kostenpflichtigem Austausch rechnen muss.
Die ausgetauschten waren „Cordes CC-5“, sind jetzt ausgetauscht gegen Fotoelektronische RWM Fire Angel ST-620.
Hi
ich gehe davon aus das es Melder der Fa Merten waren , und diese Melder gehen tatsächlich kaputt.
wären nicht die ersten und wahrscheinlich auch nicht die letzten sein
wir verbauen in unserer Firma das Produkt nicht mehr , wir haben genug arbeit und brauchen nicht alle paar Jahre den Merten Meldern nachzufahren
gruss
Toni
Hallo!
Ich habe ja eingeschränkt,Du mögest die mietrechtliche Seite prüfen lassen.
Es ist doch so,wenn ein starker Raucher die ehemals weißen Kunststoffrahmen nicht mehr reinigen kann(bei Auszug etwa),was passiert denn dann ? Ist das noch vertragsgemäßer Gebrauch ?
Oder kann Vermieter auf angemessenen Ersatz(alt für neu-Regelung natürlich) oder mögliche Profireinigung bestehen ?
Und bei technischen Einrichtungen wie Rauchmelder ? Wäre das etwas ganz anderes ?
Man kann es doch so auslegen,Gerät wurde vom Mieter beschädigt.
Wenn man es versehentlich beim Aufrichten einer Leiter abreißt,das wäre doch klar,oder?
Und wenn man es beim Deckenstreichen „überpinselt“ auch,oder ?
Und eben eine vom Mieter verursachte stärkere Verschmutzung(immer angenommen,es ist darauf zurückzuführen) ?
Nur mal als Denkansatz,rechtlich bewerten sollen es andere.
mfG
duck313
Hallo,
aus meiner Sicht dummes Zeug, eher müßtet Ihr öfters Fehlalarm haben, wenn die Fotostrecke durch Qualm oder innere Vergilbung gestört wird.
Würde die Rechnung nicht bezahlen mit Verweis auf die Anleitung, die Zigarettenrauch nicht als defektmöglichkeit angibt.
Gelegentliches Piepsen ist tatsächlich ein Hinweis auf leere Batterie. Offensichtlich will man Euch an den Batteriekosten beteiligen…
MfG