Rauchmelder entfernen

Hallo!
Ich habe so eine schöne (und teuere) Wohnung gekauft, alles stylisch einrichtet, und mitten im jeden Raum diese hesslichen Rauchmelder. Die Frage ist: kann ich sie entfernen, ohne einen Alarm auszulösen? Ich würde sie bei der jährlichen Wartung wieder anbringen.
Danke und Grüße
Paul

Hallo,

Das wäre aber doch im Ernstfall schade um die Wohnung und Dich.

Ich habe Rauchmelder z.B. relativ unsichtbar zwischen Regalen relativ weit oben an der Wand statt an der Decke angebracht, das kann man ja auch machen. Irgendein Plätzchen, wo sie zwar nicht von Möbeln abgedeckt sind aber man sie trotzdem nicht gleich sieht, wirst Du sicher in jedem Raum finden.

In der Küche habe ich welche mit dem Sensor nach oben einfach auf die Hängeschränke gelegt. Bei zuviel Rauch- bzw- Fettbraterei springen die ziemlich sicher an.

Aufschrauben/Aufdrehen und Batterie entfernen. Deckenhalterung abschrauben und dann bitte die Rauchmelder an einem anderen Platz im Zimmer wieder anbringen.

Gruß
orangegestreift

Hallo

Sie wissen schon das die Rauchmelder für Ihren eigenen Schutz da sind und in einigen Bundesländern Gesetz sind ?.

Leider haben Sie keine Typenbezeichnung des Rauchmelders angegeben , so kann ich die Frage leider nicht beantworten , können Sie mir auf irgendeinem wege ein Foto eines Rauchmelders zukommen lassen  , ich schicke ihnen auch auf Anfrage eine Mail Adresse wo Sie das Foto hinschicken können .

In Ihrem eigenen Interesse würde ich aber die Rauchmelder nicht gänzlich abbauen. 
Sie haben zwar Recht wenn sie sagen , das es ein paar Rauchmelder gibt zu denen der Begriff „Hässlich“ treffend ist  
Ich bin vor kurzen auch umgezogen und da hingen auch so alte hässliche Dinger . bei genauerer Prüfung stellte sich heraus , das die Dinger rund 12Jahre montiert waren und da nach 10 Jahren die Betriebssicherheit nicht mehr gegeben ist wurden die ausgetauscht gegen Formschönere Modelle 

http://www.rauchmeldershop-online.de/Rauchmelder/Fir…

Melden Sie sich bitte nochmal wenn Sie die Melder demontieren wollen und gegen schönere austauschen möchten 

gruss

C5

Hallo!
Ich habe so eine schöne (und teuere) Wohnung gekauft, alles
stylisch einrichtet, und mitten im jeden Raum diese hesslichen
Rauchmelder.

Die Frage ist: kann ich sie entfernen, ohne einen

Alarm auszulösen?

Hallo Paul,

das kommt ganz darauf an.
Bei Geräten ohne „zentrale Meldung“ ist das zumeist möglich.
Die meisten Geräte sind mit Batteriebetrieb und lassen sich beliebig in der Lage verändern.

Ich würde sie bei der jährlichen Wartung wieder anbringen

Das ist nicht zu empfehlen.
Montiere die Melder doch dort, wo die weniger exponiert sind und nicht stören.
Als Eigentümer hast du da doch freie Hand.

odo

Hallo!
Auch wenn man in Hessen wohnt wird aus hässlich noch lange nicht „hesslich“.

Was soll an den optisch unauffälligen, flachen und kleinen Rauchmeldern stören ?
Die unterscheiden sich kaum von einem Deckenbaldachin an einem Leuchtenauslass.

Und als Eigentümer ist man selbst für die Einhaltung(oder Nichteinhaltung) der Rauchmelderpflicht verantwortlich.
Meines Wissens nach hat man in der Bauordnung nämlich die Sanktionsmöglichkeiten vergessen. Ob man der Pflicht nachkommt oder nicht, es bleibt straflos.

Alarm auslösen ?
Man fragt sich wirklich, wo man bisher gelebt hat und ob das Thema „Rauchmelder“ an einem völlig vorbeigegangen ist.

Was meinst Du, wie erst die „schöne neue Wohnung“ mit der „stylischen Einrichtung“ ausschaut, wenn es einmal alles verqualmt oder ausgebrannt ist !
Aber Du hast recht, man wird es vielleicht gar nicht mal merken.

Warum ? Weil man vorher vielleicht erstickt ist.

mfG
duck313

Moin, moin,

also diese EXPERTENratschläge lassen teilweise meinen Magen rebellieren.

Es geht doch einzig und allein um eine Frage: Was entscheidet der Mann/die Frau in der schwarzen Robe, wenn ein (Personen-) Schaden entsteht???

Die Landesbauordnungen legen fest, bis wann Rauchmelder PFLICHT sind. Außer Berlin und Brandenburg haben das alle Länder geregelt.
Da es bereits die überwiegende Zahl der Länder geregelt haben, hat es bereits Urteile gegeben, das Rauchwarnmelder „Stand der Technik“ wären und deshalb auch dort „Pflicht“ seien, wo die LBO das nicht vorschreibt.

Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist kein Vergehen, keine Straftat. Der Einbau wird auch nicht „nachgeprüft“.

Im Moment, wo „unbeteiligte“ Personen (Mieter, Gäste, …) zu Schaden kommen und ein Gericht entscheidet, wird aus dieser Unterlassung eine Straftat mit mindestens 5 Jahren Knast für den „Verantwortlichen“. Dabei werden FALSCH montierte RWM so gewertet, als wären Sie nicht vorhanden (Orangegestreift!!!), da sie nicht funktionieren können.
Die Montage ist EINDEUTIG in der DIN 14676 geregelt und wird in den meisten Gebrauchsanleitungen aufgeführt.

Da die „Anlage“ anscheinend regelmäßig überprüft (und hoffentlich dokumentiert) wird, scheint noch etwas Anderes (Vertrag der Eigentümergeminschaft, o.ä.) vorzuliegen.
Da darin auch der Überprüfungszeitraum mit 12 Monaten angegeben ist, wird die Auswahl der RWM schon mal eingeschränkt. (Die DIN verweist in der Prüfpflicht ausdrücklich auf die Herstellerangaben und begrnzt nur auf max. 12 Monate. Gibt der Hersteller eine monatliche Prüfung vor, gilt diese). Der von C-5 empfohlene RWM ist gem. Bedienungsanleitung wöchentlich zu testen (Seite 15 http://www.rauchmeldershop-online.de/media/products/…).

Übrigens steht in KEINER LBO eine Ausnahme für den selbst nutzenden Eigentümer.

ABER wo kein Kläger ist, gibts auch keinen Richter.

mfg tugu

Die so montierten Rauchmelder dienen nur der Beruhigung und der Batterievernichtung. Eine korrekte Funktion ist NICHT zu erwarten.

Weder die Gebrauchsanweisung, noch die geltende Vorschrift beachtet.

mfg tugu

hi,

Ich habe Rauchmelder z.B. relativ unsichtbar zwischen Regalen
relativ weit oben an der Wand statt an der Decke angebracht,
das kann man ja auch machen. Irgendein Plätzchen, wo sie zwar
nicht von Möbeln abgedeckt sind aber man sie trotzdem nicht
gleich sieht, wirst Du sicher in jedem Raum finden.

Die Melder sollten/ müssen beim ersten Rauch anschlagen. Sie dürften nicht in Nischen angebracht sein. Der Rauch kommt da, mangels der Luftbewegung nicht sofort hin.
Beim auslösen geht es um die ersten 1-2 Minuten, später ist es eher nervig geweckt zu werden, um dann ersticken zu dürfen.

Es geht schon damit los, das der Rauchmelder 50 cm von der Wand (und von jeglicher Kante) platziert werden soll. Die Wand scheidet also aus, dazu kommt noch die unglücklich abgeschottete Position zwischen den Regalen. Hier schön zusammengefasst.
Wenn man dies bei sich zu Haus macht ist es das Eine, diese (Sicherheits)-Tipps zu verbreiten das Andere.

Ich würde dazu raten, sich einen optisch ansprechenden Rauchmelder zu besorgen und/oder die Position nur soweit zu verändern, dass ein optimales auslösen noch gegeben ist.
Die Produkte von Gira sehen doch recht hochwertig aus, würde ich nicht als störend empfinden.
Es gibt auch welche mit einer unteren einfarbigen Abdeckung. Nur mal gesehen, keine Ahnung inwieweit die was taugen.

grüße
lipi

2 Like

Hallo Rauchmelder-Muffel!

Klar, so eine tolle Wohnung braucht nicht auch noch „Decken-Deko“. Aber Rauchwarnmelder sind nun mal keine Deko, sondern zum Schutz der Bewohner vor lebensgefährlichem Brandrauch gedacht. Es ist hier bestimmt schon oft geschrieben worden, dass im Schlaf der Geruchs- und der Geschmackssinn ausgeschaltet ist, man also -ohne Rauchwarnmelder- nur durch „Glück“ aufwachen wird (und somit überlebt). Ich muss nicht alles bereits geschriebene nochmal schreiben…
Rauchwarnmelder sind -auch aus den benannten Gründen- gesetzlich vorgeschrieben, ob das auch für Ihr Bundesland gilt, können Sie unter http://www.safetydetec.com/gesetzliche-rauchmelderpf… nachlesen. Das ist übrigens eine der ganz wenigen Webseiten in Deutschland, in der die gesetzliche Rauchmelderpflicht wirklich für ALLE Bundesländer korrekt beschrieben ist. Meistens stimmen die Darstellungen im Internet in mindestens 2-3 Bundesländern nicht, in Bezug auf den Gesetzestext und seine Auslegung.

Wenn Ihnen die vorhandenen Rauchwarnmelder zu hässlich sind, dass wechseln Sie diese doch einfach aus. Es gibt auf dem Markt mittlerweile alles Mögliche an Designs. Die komplette Auswahl finden Sie eigentlich bei amazon.de, etwas übersichtlicher -dafür aber nicht ganz vollständig- ist warnmelder24.de. Andere Shops haben in der Regel auch alle Rauchwarnmelder, aber auch da ist die Übersichtlichkeit oft schwierig. Wie auch immer, Sie schaffen das bestimmt und werden Rauchwarnmelder finden, die auch Ihnen gefallen.

Seien Sie bitte vernünftig, die Rauchwarnmelder einfach abzunehmen ist wirklich die schlechteste Lösung!

Beste Grüße aus Berlin

Moin Paul,

Du hast ja schon deutlich gesagt bekommen, NICHT entfernen, sie sind keine Deko sondern u.U. lebensrettend.

Allerdings habe ich auch mal einen „nervigen“ Rauchmelder abgebaut, er war in einer kleinen Küche fast direkt über dem Herd, es war unmöglich etwas Fleisch schärfer anzubraten ohne dass Alarm ausgelöst wurde.

Mittlerweile weiß ich, dass es auch dafür Lösungen gibt, sprich mal Fachleute an. Ich denke, dass es sich um temperatursensible FM handelt und nicht um die billigeren rein optischen.

Gruß Volker

Hallo,

Es geht doch einzig und allein um eine Frage: Was entscheidet
der Mann/die Frau in der schwarzen Robe, wenn ein (Personen-)
Schaden entsteht???

Vorher sollte es erstmal um die Frage gehen: Was ist, wenn es brennt?

Vor dem Herrn oder der Dame in der schwarzen Robe kommen erst mal die Männer und Frauen in blauer(?) Kleidung und mit roten Autos zum Hausbesuch.
Und bis die da sind - so nach 10 Minuten - sollte man oder auch frau tunlichst aus der Gefahrenzone verschwunden sein.
Wer an „Rauchvergiftung“ gestorben ist, dem dürften Leute in schwarzen Roben egal sein …

Gruß
Jörg Zbel

Hallo Paul!

Ich habe so eine schöne (und teuere) Wohnung gekauft, alles
stylisch einrichtet, und mitten im jeden Raum diese hesslichen
Rauchmelder. Die Frage ist: kann ich sie entfernen…

Es gibt eine einfache Regel, die immer einzuhalten ist, egal ob man ein technisches Gerät, eine Wohnung oder was auch immer gestaltet: Form folgt Funktion. Professionelle, gebrauchstaugliche und gesetzeskonforme Gestaltung kümmert sich deshalb zunächst um die Funktion. Zur Funktionalität gehört natürlich auch Sicherheit, angefangen von Treppengeländern, über elektrische Sicherheit, Fluchtwege, bis zu Rauchmeldern u. v. m. Eine Gestaltung mit Einschränkungen der Funktionalität ist nicht stylisch, sondern schlicht dilettantisch.

Kein Mensch mit Verstand käme auf die Idee, im Auto die Sicherheitsgurte abzumontieren, weil sie so scheiße aussehen. Aber ebenso wie Sicherheitsgurte sind Rauchmelder Lebensretter. Darauf aus stilistischen Gründen zu verzichten, ist eine blödsinnige Idee mit u. U. fatalen Folgen. Kommt ein Mensch aufgrund demontierter Rauchmelder zu Schaden und du überlebst den Schadensfall, hat sich deine wirtschaftliche Existenz erledigt. Du wirst dir lebenlänglich keine stylische Wohnung mehr leisten können.

Gruß
Wolfgang

Sorry, das setzte ich als „Basiswissen“ vorraus, aber Du hast vollkommen RECHT. (Man sollte auch nicht zu viel erwarten).

lg tugu

1 Like

Hier ist Paul, Danke für die viele Antworte. Die Rauchmelder haben leider iregndwo eine Zentrale und sind so angeordnet, dass sie mindestens 50 cm von den Wänden bzw. den Schränken Abstand halten, deswegen die ungünstige Position in einigen Zimmern. Die genau Marke und wo die Zentrale ist, weiss ich noch nicht (unter im Keller des ganzen Hauses ist vielleicht diese Zentrale gemeinsam für alle Wohnungen, wir sind 35 Parteien). Ich werde nachfragen und vielleicht was ausprobieren … Der Bauträger gibt ungern Informationen diesbezüglich preis, wahrscheinlich ahnt er schon was

Einspruch
Moin Wolfgang,

Es gibt eine einfache Regel, die immer einzuhalten ist, egal
ob man ein technisches Gerät, eine Wohnung oder was auch immer
gestaltet: Form folgt Funktion. Professionelle,
gebrauchstaugliche und gesetzeskonforme Gestaltung kümmert
sich deshalb zunächst um die Funktion. Zur Funktionalität
gehört natürlich auch Sicherheit, angefangen von
Treppengeländern, über elektrische Sicherheit, Fluchtwege, bis
zu Rauchmeldern u. v. m. Eine Gestaltung mit Einschränkungen
der Funktionalität ist nicht stylisch, sondern schlicht
dilettantisch.

Hier stimme ich Dir zu aber kannst Du das auch den Designern beibringen? BITTE!

Kein Mensch mit Verstand käme auf die Idee, im Auto die
Sicherheitsgurte abzumontieren, weil sie so scheiße aussehen.

Naja, aber die Stoßstangen müssen nicht auf einheitlicher Höher sein, toll.

Aber ebenso wie Sicherheitsgurte sind Rauchmelder
Lebensretter. Darauf aus stilistischen Gründen zu verzichten,

Warum müssen in einem Hotel die - zumindest im HH/SH-Raum bekannten Feuermelder in einem Hotel für sehr viel Geld ausgetauscht werden gegen blaue „Hausalarm-Melder“? Kein Gast würde diese wahrnehmen und den Alarm auslösen.

Gruß Volker

Moin,

und mitten im jeden Raum diese hesslichen
Rauchmelder.

daß die keine Designfunktion habe, sondern einen echten Zweck erfüllen ist Dir aber klar?!

Zudem halte ich es schon für vorsätzlich, in einem Mehrfamilienhaus die Rauchmelder zu entfernen, weil man so nicht nur sich selber, sondern auch andere gefährdet, weil ein Brandausbruch in der Wohnung so viel später entdeckt wirdund so durch solche Ereignisse dritte geschädigt werden können.

Falls Du es noch nicht weißt. Die meisten Menschen die bei Brandereignissen sterben, sterben nicht durch Feuer oder Flammen, sondern an Rauchvergiftung bzw. Ersticken.
Gerade dagegen sind Rauchmelder das beste Schutzmittel.

Aber ich fürchte, das rationale Argumente Dein stylisches Empfinden in keiner Weise beeindrucken.
Zum Kotzen!

Gandalf

Ich hoffe… [oT]
…Du wohnst allein in dieser Wohnung.
Und gefährdest nur dich selbst und nicht noch andere Personen, die mit Dir dort wohnen, indem Du (nach Deiner Beschreibung) vorbildlich installierte potentiell lebensrettende Vorsichtsmaßnahmen abmontierst.

Ganz herzliche Grüße
kernig

Hallo,
ist ja echt schade, das du dermaßen beratungsresistent bist. Naja, wir haben schon echt Probleme…
Eines möchte ich dir allerdings noch zu bedenkenn geben.
Da die Rauchmelder, so wie du schreibst, wohl an einer internen Melderzentrale hängen, und es sich wohl um eine größere, neuere Wohnanlage handelt, könnte es tatsächlich sein, daß du dich starfbar machst, da nun im Falle eines Brandes die Mitbewohner nicht alarmiert werden. - Das ist dann wohl unter grob fahrlässig einzustufen , und ist nicht mehr witzig…
Hoffentlich ist die Anlage manipulationssicher :wink:

Ich denke, daß der Gesetzgeber schon schon oft den größtmöglichen Unsinn verfasst…aber Rauchmelder sind nicht in dieser Kategorie einzustufen…

Jörg

Hi

Das die Rauchmelder eine Zentrale haben, es sich also um eine so genannte BMZ handelt ( Brandmeldezentrale ) war mir bei der ersten Antwort nicht bekannt.

In dem Falle lassen sich die Rauchmelder in den Zimmern nicht vom Laien demontieren, da die BMZ dabei einen Sabotage-Alarm auslöst und je nachdem wie die vernetzt ist, entweder einen Raumübergreifenden Alarm auslöst oder einen Wachdienst oder die Feuerwehr auf den Plan ruft .

Bei BMZ - Anlagen können die Melder NUR von dem Errichter ( Fachmann ) demontiert und gewartet werden, da er zuvor mit einem nur ihm bekannten Zahlencode die BMZ während der Wartung sozusagen ausschaltet .

gruss

C5

Ich behauaupte einmal , dass Dir die Wohnung nicht gehört und Du Dich nicht sackundig gemacht hast. Jeder Archtitekt begründet seine Arbeit, Dann, gibt es eine Landesbauordnung, die zu beachten ist.