Hallo miteinander,
Sind die Kosten für nachträglich, vom Vermieter installierte Rauchmelder, und deren Wartung, umlegbahr auf die Mieter ?
Hallo miteinander,
Sind die Kosten für nachträglich, vom Vermieter installierte Rauchmelder, und deren Wartung, umlegbahr auf die Mieter ?
Die Anschaffung und Montage, ist zu 11% jährlich auf die Miete umzulegen. Die Wartung geht über die Nebenkosten. Ich bin mir aber nicht sicher, es war jedenfalls sehr kompliziert.
Das Streitthema ist immer wie Anschaffung (möglichst niedrig) und Wartung (möglichst viele anteilige Kosten) umgelegt werden. Auf’n Punk: Zahlen. Sorry, bin eher der Techniker.
Gruß Carsten
Ja, soweit gesetzlich zulässig (Modernisierungsmaßnahme) und vertraglich vereinbart.
Es gibt aber Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.
Das ist abhängig vom Mietvertrag und sollte ein WEG Verwalter beantworten. Grundsätzlich ist dies möglich in Bundesländern mit RM-Pflicht
Die wartung sowieso
Ja!
Es gibt diese Rechtsprechung.
Alles Gute Thomas
wenn das im MV verabredet ist oder der mieter der umlagevereinbarung nachtr. zustimmt, ja.
Wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist ja
Umlage nur möglich, wenn die Rauchmelder aufgrund einer behördlichen Anordnung installiert werden mußten, wenn die Installation nach dem Abschluß des Mietvertrags erfolgte und wenn (was allerdings nicht einheitlich so gesehen wird) im Mietvertrag ausdrücklich vermerkt ist, daß die Umlage n e u e r Betriebskosten, die aufgrund einer behördlichen Auflage entstehen, gestattet ist Man soll sich die behördliche Auflage zeigen lassen (wegen des Datums). Nicht umlegbart sind die Montagekosten.
Hallo miteinander,
Sind die Kosten für nachträglich, vom Vermieter installierte
Rauchmelder, und deren Wartung, umlegbahr auf die Mieter.
Diese frage bitte im Mietrechtsbrett stellen, da es isch nicht um eine technische frage handelt.
Hallo die Wartung und der Batteriewechsel sind umlegbar. Der kauf der Rauchwarnmelder muss vom Eigentümer getragen werden. Mietet man Rachwarnmelder so ist das Umlegbar.
Lg