Rauchmelder in Wohnung

Liebe Freunde,

bei uns besteht die Pflicht, in vermieteten Wohnung Rauchmelder anzubringen.

Meine Frage:

  1. Kann ich die Anschaffungskosten über die
    Nebenkostenabrechnung auf die Meiter umlegen

  2. Wie sieht es mit der Wartung aus - teilweise wird
    von monatlichen Prüfungen geschrieben - gibt es hier
    Pauschalwerte.

Für praktische Hinweise oder den Verweis auf Fundstellen wäre ich sehr dankbar.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

die Anschaffungskosten können nicht auf Mieter umgelegt werden. Die Wartung besteht aus einer jährlichen Sicht- und Funktionsprüfung, die Kosten hier für könnnen mit der Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden.

MfG.

Die Anschaffungskosten zu 11% jährlich auf die Miete, die Wartung in die Nebenkosten. Eine Jährliche Prüfung reicht. Immer dokumentieren!

http://www.rauchmelder-lebensretter.de/rechte-und-pf…

Besser gute Melder einbauen (Q-Label), die billigen machen oft Fehlalarme und damit viel Ärger und Kosten.

Hallo Stefan,

das Thema ist auch für mich neu.
Auf die Schnelle habe ich im Netz folgendes gefunden:

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Luebeck_21-C-166…

Vielleicht hilft es weiter. Offensichtlich gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen… Ich muss noch etwas recherchieren. Wo wohnen Sie?

Gruß
Mary

Zu 1. Nein, es ist eine Investition mit jählicher Abschreibung, die „umlagefähig“ ist gemäß Madeburger Urteil.
Zu 2. Frage: Wer schreibt zum Nachweis die monatlich Wartung vor und was soll da gemacht werden. Meine Meinung: dies wäre ein totale Abzocke der Mieter.

Viel wichtiger ist das Montageproptokoll für den Mieter und die Mindestaussattung sowie z.B. die VdS-Anerkennung der Rauchwarnmelder.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein

Hallo Stefan,
ja die Neuanschaffung kann der Vermieter als Modernisierungsmieterhöhung auf die Miete / Mieter umlegen, siehe http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/urteile-mie….

Auch die jährlichen Wartungskosten sind als Betriebsausgaben/Nebenkosten umzulegen.

Beste Grüße
Kocki