die Anschaffungskosten können nicht auf Mieter umgelegt werden. Die Wartung besteht aus einer jährlichen Sicht- und Funktionsprüfung, die Kosten hier für könnnen mit der Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden.
Zu 1. Nein, es ist eine Investition mit jählicher Abschreibung, die „umlagefähig“ ist gemäß Madeburger Urteil.
Zu 2. Frage: Wer schreibt zum Nachweis die monatlich Wartung vor und was soll da gemacht werden. Meine Meinung: dies wäre ein totale Abzocke der Mieter.
Viel wichtiger ist das Montageproptokoll für den Mieter und die Mindestaussattung sowie z.B. die VdS-Anerkennung der Rauchwarnmelder.