Hallo Experten,
zum 01.07.2012 ändert sich die Landesbauordnung in Rheinland-Pfalz d.h. ab diesem Zeitpunkt müssen Schlafräumen und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Zur Zeit häufen sich in meiner Agentur die Anrufe von Mietern und Hausbesitzern mit der Frage, wer ist für das Anbringen der Rauchwarnmelder zuständig ?
Der Mieter oder der Hausbesitzer ?
Wer kann hier weiterhelfen ?
Viele Grüße!
Merger
Natürlich der Eigentümer. Er kann diese Kosten als Modernisierung mit 11% pa auf den Mieter umlegen. Die Kosten für Batterie un Wartung kann als NK umgelegt werden, wenn der MV entsprechend gestaltet wurde.
vnA
Hallo,
für mich stellt sich jedoch immer noch die Frage.
Was passiert, wenn er keine Rauchmelder im Haus anbringt,
kann er dafür eine Strafe erhalten.
Und wer ist für eine Überprüfung überhaupt zuständig.
Wo könnte dies geregelt sein ?
Gruß Merger
Zuständig für Landesbauordnungen ist die zuständige Baubehörde. Da ich im Ordnungswidrigkeiten§ keinen Bezug auf §44 gefunden habe, ist diese Vorschrift wohl nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgbar.
Bleibt aber neben mietrechtlichen Problemen eine mögliche Haftung gegenüber der eigene Brandversicherung, der Unfall- oder Lebensversicherung eines Geschädigten und natürlich der strafrechtliche Aspekt wegen (grob) fahrlässiger Körperverletzung/Tötung.
vnA
Hi
Ich habe beruflich damit zu tun ( Montage der entsprechenden Gerätschaften )
Nun also strafrechtlich verfolgbar ist es nicht , wenn Rauchmelder fehlen.
Doch die Hausratversicherungen , bzw Brandversicherungen zahlen nicht die volle Summe wenn keine Rauchmelder vorhanden waren und es zu einem Brand kommt.
Oft ist ein Sachverständigen Gutachten billiger , das feststellt wie hoch der Schaden gewesen wäre , wenn rechtzeitig alamiert geworden wäre , als den Brandschaden zu bezahlen.
Vermieter die keine Brandmelder montieren lassen , können im Schadensfall recht nett zur Kasse gebeten werden , unter umständen bedeutet das für den Vermieter Insolvenz
gruss
Toni
In Deutschland stirbt niemand eines unnatürlichen Todes, ohne dass nicht ein eventuell Verantwortlicher gesucht wird. Wenn eine Person bei einem Brand ums Leben kommt, weil er im Schlaf überrascht wurde, wird mit Sicherheit ein Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren einleiten müssen, wenn dies nur deshalb geschah, weil gegen eine Verordnung verstoßen wurde.
Da bin ich mir völlig sicher.
vnA
Hallo,
Hi
Ich habe beruflich damit zu tun ( Montage der entsprechenden
Gerätschaften )
Nun also strafrechtlich verfolgbar ist es nicht , wenn
Rauchmelder fehlen.
Doch die Hausratversicherungen , bzw Brandversicherungen
zahlen nicht die volle Summe wenn keine Rauchmelder vorhanden
waren und es zu einem Brand kommt.
Was versicherungstechnisch in Frage kommt bezüglich einer eigenen Wohngebäude-, bzw. Hausratversicherun habe ich schon prüfen lassen.
Wenn in den Versicherungsbedingungen ein Hinweis darauf steht,
besteht die Möglichkeit einer teilweisen Reduzierung der Leistung.
Allerdings ist dies nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass wenn ein Feuermelder vorhanden wäre - der Schaden geringer ausfallen würde.
Oft ist ein Sachverständigen Gutachten billiger , das
feststellt wie hoch der Schaden gewesen wäre , wenn
rechtzeitig alamiert geworden wäre , als den Brandschaden zu
bezahlen.
Vermieter die keine Brandmelder montieren lassen , können im
Schadensfall recht nett zur Kasse gebeten werden , unter
umständen bedeutet das für den Vermieter Insolvenz
Ich habe den Verdacht, dass dieser § noch nicht ausgereift ist und nur eine Alibifunktion hat.
gruss
Toni
Gruß Merger