Na bin mal gespannt, wann darüber endlich mal eindeutig entschieden wird.
Warum strengt jemand wegen so einer Lappalie die Gerichte an? Man setzt die Anschaffungskosten bzw. die Miete für die Geräte in der Steuererklärung als Werbungskosten an und dann hat sich die Sache. Nicht, daß die Dinger an sich teuer wären, aber steuert das FA so seinen Beitrag (natürlich abhängig von persönlichen Steuersatz) bei.
nun für eine Wohnung ist das sicherlich richtig, hat man viele Wohnungen geht es doch ins Geld. Schaut man sich den gesamten deutschen Vermietungsmarkt an werden die Summen schon recht hoch, vor allen, da die Geräte auch regelmäßig erneuert werden müssen.
Ich Frage mich nur, warum hat das der Gesetzgeber nicht gleich mit klar gestellt, das ganze scheint wie so oft etwas halbherzig gemacht zu sein, schon alleine dass da jedes Bundesland etwas andere Regeln hat.
Wenn man viele Wohnungen hat, hat man auch viele Mieter, die Miete zahlen. Wenn man mal davon ausgeht, daß jede Wohnung so viele Rauchmelder wie Zimmer benötigt (keinen im Wohnzimmer, aber dafür einen im Flur) und spaßeshalber annimmt, daß eine Dreizimmerwohnung 65 Quadratmeter und eine Vierzimmerwohnung 80 Quadratmeter groß ist, kann man sich bei einem Preis von 20 Euro je Rauchmelder leicht ausrechnen, daß die Kosten für einen Rauchmelder bei ungefähr 10 Cent pro Jahr (!) (d.h. 0,83 Cent pro Monat) und Quadratmeter liegen. Mit anderen Worten: ein Rauchmelder fällt null ins Gewicht und das ganz unabhängig von der Anzahl der vermieteten Wohnungen.
Die Sache ist doch ganz einfach: der Vermieter hat die gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern, wobei die Wartung auf den Mieter überwälzt werden kann. Also darf der Mieter alle paar Jahre die Batterie tauschen und auf den Test-Knopf drücken. Alles andere geht zu Lasten des Vermieters. Wenn man nun auf die glorreiche Idee kommt, die Melder zu mieten, kann man nur den Wartungsanteil umlegen, der - wie auch im Urteil dargelegt - von untergeordneter Bedeutung ist. Entweder läßt man sich also die Miete in Wartung und Anschaffung aufdröseln oder zahlt als Vermieter den gesamten Betrag ohne zu murren.
Es werden aber (und das ist durchaus empfehlenswert) Melder installiert, die Langzeitbatterien haben, die fest eingebaut sind. Kein Batterietausch möglich und nötig.
Und nach 10 (12) Jahren muss das Komplettgerät ersetzt werden, was übrigens auch bei Geräten mit Wechselbatterie vorgeschrieben ist
MfG
duck313
Das mit dem Batterietausch bezog sich ganz allgemein auf Geräte ohne Langzeitbatterien. Gerade bei gewerblichen Vermietern darf man wohl davon ausgehen, daß in der Tat Langzeitbatterien bzw. Geräte mit festeingebauten Langzeitbatterien verwendet werden. Daher ja auch meine Rechnung auf einen Zeitraum von zehn Jahren.
Gruß
C.