Rauchmelder pflicht

Hallo,
bei uns in Schleswig-Holstein ist seit Anfang des Jahres der Einbau von Rauchmeldern Pflicht. Nur wer ist dafür verantwortlich? Muss der Mieter oder der Vermieter die Kosten dafür übernehmen?
Danke für Eure Antworten

Hi, alsio es ist aufgabe des eigentümers, also des v ermieters.

nun wieder mein off topic spruch den ich immer wieder gerne sage:

Wenn man auch nur einmal in die Augen eines Kindes geblickt hat, in die Augen, die keine Tränen mehr haben In die Augen, die fragen, warum habt ihr mir nicht gesagt, wie gefährlich Feuer sein kann, warum habt ihr mir nicht gesagt, wie sehr Feuer weh tun kann, der steht der Brandschutzerziehung ganz anders gegenüber.

Kinder sind nicht nur die Feuerwehr-
kameradinnen und -kameraden von Morgen, Kinder sind unser aller Zukunft. Und wenn durch unsere gemeinsame Aufgabe, eben diese Brandschutzerziehung, nicht nur großer Schaden verhütet -, sondern vielleicht auch das eine oder andere Leben vor Schaden oder gar vor dem Tod bewahrt wird, dann gehen wir einen Weg, den wir weiter beschreiten müssen. Einen Weg, zu dem ich nur jeden bitten und auffordern kann, ihn gemeinsam mit uns, gemeinsam mit der Feuerwehr zu gehen,

  • einfach mal mit gehen.

Es ist so einfach …

Denn ich selber bin Brandschutzerzieher einer feuerwehr und informiere auch erwachsene über Rauchmelder, und Sie kosten nicht viel, die Frage ist was ist einem der obere Spruch wert?

5€ 10€ oder die 15€ die ein melder kostet?

wie sagte schon einst der Struwel Peter in der Funkenmarie „denn tränen löschen keine Brände“ aber ein rauchmelder kann helfen die folgen zu mindern.

in diesem sinne

Das hängt vom Mietvertrag ab, frage einfach beim Mieterbund nach ! Meist ist Einbau Vermieter und Prüfung auf Mieter verteilt, aber wie gesagt, das reget der Mietvertrag…
Gruss
Carsten

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Rauchmelder dienen mehr dem Personenschutz als dem Sachschutz.

Warum man es da nicht jedem Bürger selbst überlässt, ob ihm seine eigene Sicherheit und die seiner Familie 15 Euro * Anzahl der Rauchmelder wert ist oder nicht, bleibt ein Geheimnis unserer Gesetzgeber. Dass aber noch dem Vermieter eine Kontrollpflicht über seine Mieter übertragen wurde, finde ich absolut irre. Egal wie - wir müssen uns alle an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Hier steht eigentlich alles, was Mieter/Vermieter/selbstbewohnende Eigentümer dazu wissen müssen:
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/rechte-und-pf…
Aber Achtung: je nach Bundesland gelten da unterschiedliche Vorschriften - bzw. nicht überall besteht derzeit eine Nachrüstpflicht!
Wo der Einbau Pflicht ist, sind dann auch die Vorschriften zu Anzahl/Anbringungsort zu beachten - ebenso zur DIN-gerechten Installation und jährlichen Wartung !!!

Dort ist aber z.B. auch nachzulesen dass die Kostentragung eben nicht standardmässig „der Mietvertrag“ regelt - insbesondere nicht Mietverträge, die vor Gesetzeseinführung/-bekanntgabe abgeschlossen wurden. (wie denn auch? *g*)

Der Vermieter ist zwar für die Erfüllung/Einhaltung der gesetzl. Vorschriften verantwortlich. Die für Anschaffung und Installation aufzubringenden Kosten darf der Vermieter jedoch gemäß den bereits bestehenden gesetzlichen Regelungenüber eine Mieterhöhung nach § 559 BGB vom Mieter „wiederholen“. Die Kosten der jährlich Wartung sind über die Betriebskosten-Abrechnung umzulegen (soweit der Mietvertrag eine entsprechende „Öffnungsklausel“ enthält).

Schade finde ich, dass der Vermieter sogar bei Mietern, die sich um ihre eigene Sicherheit sorgen und eigenverantwortlich für Rauchmelder sorgen, letztendlich in der Pflicht bleibt, vorschriftsgemäße Anbringungen und Wartung jährlich zu kontrollieren.
Leider wirrd so Sicherheit nur unnötig verteuert - und empört bin ich darüber, dass jeder „mietende Bürger“ als „unmündigen Bürger“ behandelt wird - und jeder Vermieter gesetzlich gezwungen zum Aufpasser über seinen Mieter!

Ich habe für meine vermieteten Wohnungen in SH die entsprechenden Rauchmelder gekauft und von der Haus- und Grundbesitzervereinigung in Kiel auf Anfrage erfahren, dass für die Wartung der Rauchmelder die Mieter selbst zuständig und verantwortlich sind. Es wäre auch undurchführbar, wenn Vermieter periodisch alle Wohnungen überprüfen sollten, ob die Rauchmelder auch noch einwandfrei funktioniern. Diese Regelung ist doch logisch und einleuchtend.

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