Hallo, liebe ratgeber,
ab 2017 wird es ja nun gesetz, dass jede wohnung rauchmelder haben muss. Wir (wohnungseigentümergemeinschaft) haben uns für rauch-funkmelder entschieden und eine firma beauftragt, die in alle wohnungen die gleichen rauchmelder einbaut und sie dann auch regelmäßig wartet. Nun habe ich den verdacht, dass vermutlich der inhaber der firma ahnung hat, nicht aber seine beiden mitarbeiter. So sagen sie, der rauchmelder muss zu lampen und wänden einen mindestabstand von 1 m haben. Andererseits wollen sie mir aber weiß machen, dass in einem flur, der zum wärmeschutz mit einer zwischentür versehen ist, beide flure einen rauchmelder haben müssen. Im größeren teil des flures (L 1,95 m B 0,95 m) sehe ich das ein aber im kleineren teil des flures (L 1,25, B 0,95 m) kann ich das nicht nachvollziehen. In der mitte des kleineren flures hängt eine deckenlampe und der abstand zu den wänden beträgt in der länge jeweils 50 cm und in der breite 40 bzw. 45 cm. Wie soll da denn der mindesabstand zur lampe und zu den wänden eingehalten werden? Und irgendwie habe ich den eindruck, die wollen einfach nur einen rauchmelder mehr als nötig/vorgeschrieben verkaufen.
Nun hatte ich in meinem „jugendlichen“ leichtsinn gedacht, ein brandmeister bei der feuerwehr müsste das doch wissen, aber irtum. Bei der polizei gibt es die möglichkeit der beratung bei einbruchsicherheit. Und nun meine frage: Wer kann mir da helfen?