***Rauchmelder***

Hallo, liebe ratgeber,
ab 2017 wird es ja nun gesetz, dass jede wohnung rauchmelder haben muss. Wir (wohnungseigentümergemeinschaft) haben uns für rauch-funkmelder entschieden und eine firma beauftragt, die in alle wohnungen die gleichen rauchmelder einbaut und sie dann auch regelmäßig wartet. Nun habe ich den verdacht, dass vermutlich der inhaber der firma ahnung hat, nicht aber seine beiden mitarbeiter. So sagen sie, der rauchmelder muss zu lampen und wänden einen mindestabstand von 1 m haben. Andererseits wollen sie mir aber weiß machen, dass in einem flur, der zum wärmeschutz mit einer zwischentür versehen ist, beide flure einen rauchmelder haben müssen. Im größeren teil des flures (L 1,95 m B 0,95 m) sehe ich das ein aber im kleineren teil des flures (L 1,25, B 0,95 m) kann ich das nicht nachvollziehen. In der mitte des kleineren flures hängt eine deckenlampe und der abstand zu den wänden beträgt in der länge jeweils 50 cm und in der breite 40 bzw. 45 cm. Wie soll da denn der mindesabstand zur lampe und zu den wänden eingehalten werden? Und irgendwie habe ich den eindruck, die wollen einfach nur einen rauchmelder mehr als nötig/vorgeschrieben verkaufen.

Nun hatte ich in meinem „jugendlichen“ leichtsinn gedacht, ein brandmeister bei der feuerwehr müsste das doch wissen, aber irtum. Bei der polizei gibt es die möglichkeit der beratung bei einbruchsicherheit. Und nun meine frage: Wer kann mir da helfen?

Hallo!

Hoffentlich Funkmelder nur innerhalb einer Wohneinheit. Es soll sicher nicht der Alarm in allen Wohnungen losgehen, wenn nur in einem Zimmer irgendwo einer auslöst ?

Egal.

Es muss ein Abstand von Lampen und anderen „Hindernissen“ an der Decke eingehalten werden, aber das sind 50 cm. Ebenso Abstände zu Wänden.
Das liegt nicht etwa an einer möglichen Störstrahlung der Leuchtenelektronik auf den Melder sondern in der den Rauch abschirmenden Lampe an der Decke. Der Rauch kann sich vor der Lampe stauen und erreicht den Melder erst verspätet, je nach Brandort.

Das gilt auch Für Deckenbalken oder Deckenstürze (sog. Unterzüge aus beton). Auch die schirmen den Rauch vom Melder ab.

Und natürlich muss in einem langen oder auch verwinkelten Flur mehr als 1 Melder installiert werden. So wie auch große Zimmer wegen Größe oder Form 2 Melder bekommen müssen.
Und wenn der Flur eine Mitteltür hat, dann müssen beide Flurteile mindestens je 1 Melder erhalten.

Das sollte aber selbst ein Laie verstehen.

und 2017 ist reichlich spät, in den meisten Bundesländern ist die Pflicht selbst bei Altbauten lange eingeführt.

MfG
duck313

Hallo,

das klingt mir schon ganz sinnvoll. Die maßgebliche Norm ist die DIN 14676.
Danach soll der Abstand 50cm betragen.
In Fluren unter einem Meter Breite ist der Rauchmelder mittig anzubringen.
Auch der zweite Rauchmelder macht Sinn, da es sich ja faktisch um zwei Flure handelt.

Grüße

In Bayern nicht.

hi,

ist dann eben so. Aber besser so als einen Raum ohne Rauchmelder.

Wenn es in dem kleinerem Teil brennt, wie kommt der Rauch zum Rauchmelder?
Es geht ja nicht um einen x beliebigen Raum, sondern wohl um den Fluchtweg. Dir bringen alle Rauchmelder nix, wenn du nicht mehr aus deiner Wohnung raus kommst.

grüße
lipi

Bitte klärt mal, ob die Rauchwarnmelder wirklich nur innerhalb einer Wohnung funkvernetzt sind.
Niemand im Erdgeschoss will geweckt werden, weil drei Etagen über ihm ein Döskopp seinen Zigarettenrauch in den Melder pustet.

Ansonsten:
Der Mindestabstand zu Leuchten steht in der Anleitung, geringer als der DIN-konforme Abstand von 50cm darf er nicht sein. Wenn aber der Hersteller 1m sagt, dann ist das halt so.

Diese Tür trennt den Flur komplett vom anderen Flur ab, du sprichst ja selber vom zweiten Flur.
In beiden ist dann ein RWM Pflicht, eben weil es zwei Räume sind und durch beide der Fluchtweg führt.
Das Dilemma mit dem Abstand ist nicht direkt lösbar, eventuell kann es zu Fehlauslösungen führen.
Besser als anders herum. (Nichtauslösung eines nicht vorhandenen Melders)

EDIT:
In der Anleitung zu einem EI-Produkt las ich:

Unter folgenden Bedingungen dürfen Rauchwarnmelder (RWM) im mittleren Drittel der längeren Seite eines Raumes an der Wand montiert werden:

  • nicht ausreichende Festigkeit der Decke
  • Flure ≤ 6m² (wenn mit einer erhöhten Anzahl
    von Täuschungsalarmen zu rechnen ist)

Es wäre nur logisch, wenn dies dann auch erlaubt wäre, wenn eine Montage ansonsten wegen zu geringer Abstände nicht möglich ist.

Und in NRW auch nicht.

Und damit haben sie recht.

Es sind alle Fluchtwege mit Rauchmeldern auszustatten. Wenn eine Trenntür zwischen den Bereichen des Fluchtwegs ist und diese geschlossen wird, wie soll denn dann Deiner Meinung nach sichergestellt sein, dass sich ein einzelner Rauchmelder gerade im richtigen Bereich befindet? Was passiert denn wohl, wenn er sich im falschen Bereich befindet und der andere Teil durch Rauchentwicklung nach und nach unpassierbar wird?

Der Sinn der Rauchmelder auf den Fluchtwegen besteht darin, dass bei einer Beeinträchtigung derselben rechtzeitig gewarnt wird. Und das bedeutet: ALLE Bereiche des Fluchtweges müssen überwacht werden.

Wie soll das Deiner Meinung nach passieren? Lampen rauchen nicht, Wände auch nicht. Der Grund für die Mindestabstände besteht nicht im Falschauslösen, sondern im Nichtauslösen, weil der Rauch sich nicht in den Zimmerecken sammelt und auch der Aufwind der Lampe den Rauch vom Bereich über der Lampe fernhalten könnte.
Und beides ist nicht gegeben, wenn der Raum zu klein ist, alks dass der Rauch sich „verstecken“ könnte.

Probleme mit EMV.
Bei den ersten RWM, dich ich in der Hand hatte, wurden noch gestaffelt nach Lampenart Abstände vorgeschschrieben. Am weitesten weg sollte man sie von Leuchtstofflampen montieren.

An die Abhaltung des Rauchs von den Leuchten habe ich gar nicht gedacht, ist aber logisch.
Theoretisch sollten ja EMV „dank CE“ kein Thema sein.
Bei meinem Großhändler kann ich aber immer noch das Thekenradio ausschalten, indem ich den LED-Tester anschalte… Traurig.

hi,

meine Baustellen LED hatte heut Disko-Tag im Rhythmus zur Kreissäge des Bodenlegers.
Hab das Radio lauter gedreht, dann hats wieder gepasst…

grüße
lipi

Haargenau !

Die Rauchmelderpflicht NRW schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor (bei einem Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern, die von einem Flur abgehen, benötigen Sie also 4 Rauchmelder).

Jeder „abgeschottete“ raum in dem man Schläft (Auch Wohnzimmer) oder durch den man flüchten soll muss einen haben.

Genauere Beratung kannst du durch sogenannte Brandschutzbeauftragte erhalten.
Diese findest du bei Schulungs- und Beratungsfirmen für Betriebsschutz. Oder auch bei Sicherheitsdiensten.
Die Feuerwehr soll den Brand nur Löschen !-) auch wenn einige von denen sich damit genauso gut oder sogar besser auskennen.

Hallo Der_V_ller,

erst mal danke für deine antwort. Natürlich macht es sinn in einem langen flur, der durch eine zwischentür geteilt ist, auch zwei rauchmelder anzubringen. Aber ich hatte ja die maße des kleineren flurs benannt. Dieser flur ist 125 cm x 95 cm, in der mitte der decke ist eine deckenlampe ( durchmesser 25 cm) angebracht. Der rauchmelder selbst hat einen durchmesser von 13 cm. D. h. der abstand von deckenlampe zu den wänden beträgt 50 cm bzw. 35 cm. Selbst wenn man die stellen an der decke mit 50 cm abstand zwischen wand und lampe wählen würde, so hätte der rauchmelder jeweils zu wand und lampe nur einen abstand von (50 cm abstand - 13 cm lampe = 37 cm) von jeweils 18,5 cm. Vielleicht wäre es besser zu verstehen, wenn ich eine zeichnung machen würde. Kann man hier bilder einbinden?

Gruß ducia s

Hallo litt…,

danke für deine antwort. Dazu muss man wissen, dass gleich neben diesem kleinen flur links und rechts zwei räume sind, die sehr große, tiefliegende fenster haben, durch die man spielend aussteigen kann und dann im laubengang landet mit direktem zugang zu treppenhaus. Ist etwas schwierig dass hier schriftlich zu erklären.

Gruß ducia s

Hallo X_Strom,

danke für deine antwort. Ja es sind funkrauchmelder. Ob die aber nur innerhalb der wohnung oder im ganzen haus vernetzt sind, keine ahnung. Allerdings wurde auf jeder etage in der mitte der laubengänge ebenfalls etwas montiert, was zu den rauchmeldern gehört.

Ich vermute mal, wenn in einer wohnung ein rauchmelder anschlägt, wird gleichzeitig ein signal an den hauptmelder im laubengang gesandt, der dann auch anschlägt; nur in diesem laubengang bzw. in allen laubengängen.

Aber dein hinweis auf seitliche anbringung des rauchmeldert an einer wand, war für mich sehrl hilfreich. Danke und gruß, ducia s

Hallo Florian,

ganz lieben dank für deinen beitrag. Endlich hat mir mal einer das passende stichwort >BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER< genannt. Ich hatte schon bei unserer feuerwehr nachgefragt, aber selbst der kommandeur konnte mir nicht weiterhelfen. Also nochmals danke, danke, danke.

Die lage bei einigen wohnungen hier ist schriftlich leider nur äußerst schwer zu beschreiben.

Gruß ducia s

Lass mich raten - das sind Rauchwarnmelder, die ein Firma installiert hat, die auch die Heizungsabrechnung macht?
Die haben ein Funksystem für alle Sensoren, auch die Heizkostensensoren, welches etagenweise die Funksensoren ausliest und die Daten quasi bündelt und verstärkt.
Die Wartung der Rauchwarnmelder und das Auslesen der Heizkosten erfolgt dann bequem von außen, von mir aus auch aus dem haltenden PKW.
Wartung heißt dabei nur, dass die Fehler ausgelesen werden. Dabei würden defekte, fehlende und abgedeckte Melder entdeckt werden.

Hallo X_Strom,

mit unseren heizkosten hat das nichts zu tun. Wir haben hier nachtspeicheröfen und rechnen direkt mit unserem stromanbieter ab. Aber soweit ich informiert bin, wartet diese firma unsere rauchmelder wohl jedes jahr eigenständig.