Können die Kosten der zum 1.1.2018 per Baugesetz (BY) für bestehende Häuser vorgeschriebenen Rauchmelder steuerbefreiend angesetzt werden?
Gruß F.
Können die Kosten der zum 1.1.2018 per Baugesetz (BY) für bestehende Häuser vorgeschriebenen Rauchmelder steuerbefreiend angesetzt werden?
Gruß F.
befreiend sicher nicht, aber bei der Steuer berücksichtigt schon.
genauer- im selbstbenutzen Eigenheim als Handwerkerleistung( den Lohnanteil, nicht den Melderpreis) und als Vermieter komplett über die Werbungskosten.