Rauchmelderkosten

Können die Kosten der zum 1.1.2018 per Baugesetz (BY) für bestehende Häuser vorgeschriebenen Rauchmelder steuerbefreiend angesetzt werden?

Gruß F.

befreiend sicher nicht, aber bei der Steuer berücksichtigt schon.

genauer- im selbstbenutzen Eigenheim als Handwerkerleistung( den Lohnanteil, nicht den Melderpreis) und als Vermieter komplett über die Werbungskosten.