Hi zusammen.
Laut Gesetzgebung tritt am 30.06.2012 in RLP die Rauchmelderpflicht für Mietshäuser in Kraft .
In einem 6 Familienhaus wird eine Mieterversammlung einberufen um anzukündigen das ein Handwerker beauftragt wird in allen Wohnungen 2 Rauchmelder ( kostenlos für die Mieter ) anzubringen.
Eine Mieterin steht bei der Versammlung auf , sagt Stur : ich will keine Rauchmelder und verlässt diese Besprechnung.
Ein paar Wochen später wollte der Handwerker die Rauchmelder anbringen , doch diese Mieterin lässt den Handwerker nicht in die Wohnung .
Der Vermieter schreibt die Mieterin nchmals an , das es zum Juni gesetzliche Pflicht ist , das Rauchmelder angebracht sein müssen und Sie bitte den Handwerker in die Wohnung lassen soll .
Die Mieterin antwortet nur : ich will keine Rauchmelder , mit den unterschiedlichsten Begründungen , das man ihr z.b. das Rauchen in der Wohnung nicht verbieten dürfe , oder das Sie jetzt 15 Jahre hier wohne und es noch nie gebrannt hat , oder das Sie nicht vom Piepsen geweckt werden will , wenn mal wieder irgendwo ein Fehlalarm ist.
Das ganze zieht sich jetzt schon 2 Monate , der Handwerker will seine Arbeit abschliessen .
welche möglichkeit hat man nun die Rauchmelder anmzubringen .
Der Vermieter / Hausbesitzer hat zwar einen Zentralschlüssel für alle Wohnungen und könnte in Abwesenheit der Mieterin die Rauchmelder anbringen lassen , aber wahrscheinlich hätte das dann andere Rechtsfolgen als Nachgang
wer hat da einen Tipp
gruss
Toni