Rauchmelderpflicht Mecklenburg Vorpommern

Hallo,

wie sieht es in Mecklenburg Vorpommern mit der Rauchmelderpflicht in Ferienwohnungen aus?
Müssen Rauchmelder vom Vermieter installiert werden? Oder sind Ferienwohnungen von der Rauchmelderpflicht ausgeschlossen?

Gruß
Sappy

Hallo,

ein Blick ins Gesetz dürfte helfen:

(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer entsprechend auszustatten.

Gruß Merger

Hallo,

ja, dass habe ich auch gelesen.
Mich irritiert nur das Wort ‚Besitzer‘. Ich hätte dort ‚Eigentümer‘ oder ‚Vermieter‘ erwartet.
Wer muss in einer Ferienwohnung die Rauchmelder anbringen?
Der ‚Besitzer‘ (also der Mieter) oder der ‚Vermieter‘?

Gruß
Sappy

Hallo,

Hallo,

ja, dass habe ich auch gelesen.
Mich irritiert nur das Wort ‚Besitzer‘. Ich hätte dort
‚Eigentümer‘ oder ‚Vermieter‘ erwartet.
Wer muss in einer Ferienwohnung die Rauchmelder anbringen?

Ferienwohnungen werden doch meist nur für Tage oder Wochen gemietet.
Da in der restlichen Zeit auch diese Rauchwarnmelder vorhanden sein müssen,
denke ich wäre es sinnvoll, wenn sich der Vermieter darum kümmern würde.

Der ‚Besitzer‘ (also der Mieter) oder der ‚Vermieter‘?

Gruß
Sappy

Gruß Merger

Guten Tag lieber Feriengast,
hiermit bestätige ich, dass Ihnen in der Zeit vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx unsere Ferienwohnung in xxxxxxxxxxxxxx zur Verfügung steht.
Hinweis: Der Gesetzgeber sieht in den Wohnungen Rauchwarnmelder vor. Bitte bringen Sie 3 Stück mit, da Sie als Mieter verpflichtet sind diese anzubringen.

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