Rauchmelderpflicht und Umlage

Tach,
noch besteht keine bundesweite Rauchmelderpflicht für Hausbesitzer. Dennoch werden einige Hausverwaltungen schon aktiv und leasen solche Anlagen, incl. Wartungsvertrag. Die Leasingraten sind den Objekten angepasst und beinhalten schon im Vorfeld eine wöchentliche Sichtprüfung der im halböffentlichen Bereich zugänglichen funkvernetzten Rauchmelder. Die Kosten dieser „Sicherheit“ machen aufs Jahr gesehen schon fast eine Kaltmiete aus. In vielen Wohnanlagen zahlen das die „Ämter“. War das vom Gesetzgeber so gewollt?

Gruss

B
PS: Der „Miethai“ least/mietet nur bei Verwandten, das ist aber ein anderes Thema. Und die sozialen Brennpunkte, die diese überhöhten Miet- und Leasingraten begründen, sind in D zum Glück ja rückläufig.

Hi,

noch besteht keine bundesweite Rauchmelderpflicht für
Hausbesitzer.

Die wird auch nicht kommen, zumindest nicht als Bundesgesetz. Rauchwarnmelder (RWM) werden im Bauordnungsrecht gefordert und das ist Zuständigkeit der Länder.

Dennoch werden einige Hausverwaltungen schon
aktiv und leasen solche Anlagen, incl. Wartungsvertrag.

Ob sie „dennoch“ aktiv werden oder ob sie es bereits müssen steht in der jeweiligen Landesbauordnung.

Die
Leasingraten sind den Objekten angepasst und beinhalten schon
im Vorfeld eine wöchentliche Sichtprüfung der im
halböffentlichen Bereich zugänglichen funkvernetzten
Rauchmelder. Die Kosten dieser „Sicherheit“ machen aufs Jahr
gesehen schon fast eine Kaltmiete aus. In vielen Wohnanlagen
zahlen das die „Ämter“. War das vom Gesetzgeber so gewollt?

Wenn Du in meine ViKa schaust, wirst Du sehen, warum ich es für falsch halte das Wort Sicherheit in diesem Zusammenhang in Anführungszeichen zu setzen.

Ich kenne keine Regelung, nach der die Kosten der RWM vom Staat übernommen werden sollen. Ob und warum „die Ämter“ das in vielen (?!?) Wohnanlagen übernehmen, ist mir nicht bekannt.

Gruß Stefan

Tach,
eine fiktive Geschichte verdeutlicht u.U. die Problematik.

Wohnanlage mit 60 WE, 4 RWM/WE, 40 RWM in öffentlichen und halböffentlichen Bereichen.
Bei eigener Investition ca. 50 Euronen in Jahr/WE.
Bei Anmietung/ Leasing wären die Kosten in etwa gleich, wenn die Risikobewertung für die 40 RWM im öffentlich zugänglichen Bereich nicht 200 Inspektions- und Reparaturstunden/Jahr beinhalten würde. Bei wöchentlich notwendigen An- und Abfahrten kommen die locker zusammen. (ABM für Elektriker) So rechne ich nun jährlich über die Nebenkosten halt 250 Euronen/ WE ab. Zwicken tut´s keinen, da meine Schäfchen alle am Tropf der Wohlfahrt hängen und letztendlich der Steuerzahler zahlt. Ärgerlich ist, dass ich auch Steuerzahler bin und quasi meine Anlage mitbezahle. Sollte ja eigentlich der Mieter sein, der die Kosten alleine trägt.
Wie auch immer, die vermeintliche „Sicherheit“ der 40 RWM in den öffentlich zugänglichen Bereichen ver5facht die Kosten. In puncto Brandschutz vorbildlich. Ansonsten ein Schwein.

Zum Glück nur eine fiktive Geschichte.

Gruß

:wink:

Ich werde wohl langsam zu alt…
…für dieses Forum.

Ich verstehe einfach nicht, was eigentlich Deine Frage ist/war… Kann es sein, daß ich einer in Frageform verpackten Polemik auf den Leim gegangen bin?

Stefan

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