Hallo,
angenommen der Rauchmelder soll in einer Wohnung in einem Zeitraum von 1,5 Stunden gewartet werden und der Mieter war zwar über diesen Zeitraum hinaus in der Wohnung, es kam aber niemand. Im Hausflur war eindeutig zu hören, dass andere Rauchmelder abgelesen wurden, auch in der direkten Nachbarwohnung. Die Klingel des Mieters funktioniert einwandfrei.
Der Mieter rief daraufhin die entsprechende Wartungsfirma an. Dort hieß es nur recht unfreundlich, dass es nicht sein könne, dass der Mieter vergessen wurde. Es würde ein Folgetermin stattfinden und der Mieter müsse wieder in dem angegebenen Zeitraum anwesend sein.
Der Mieter hatte einen Arbeitsausfall von 1,5 Stunden zzgl. zusätzliche Warte- und Fahrtzeit zur Firma. Diese Zeit muss er nun nacharbeiten - völlig umsonst.
Frage: Muss der Mieter sowas hinnehmen und auch beim zweiten Termin wieder 1,5 Stunden anwesend sein? Noch dazu zu einem Termin, der vorgegeben wird und somit wieder in der Arbeitszeit des Mieters liegt?
Vielen Dank!