Rauchverbot

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo!

Ich arbeite in einer Schlosserei und seit zwei Monaten ist bei uns absolutes Rauchverbot
während der Arbeitszeit.
Wenn wir Überstunden machen müssen kann ich 5 Stunden nicht rauchen, was mir sehr schwer
fällt.
Ist das zulässig mir so lange das Rauchen zu verbieten.

Im Voraus vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

M. Gonder

Schlosserei seit zwei Monaten absolutes Rauchverbot
während der Arbeitszeit.
Wenn Überstunden dann kann ich 5 Stunden nicht rauchen
Ist das zulässig mir so lange das Rauchen zu verbieten.

Guten Tag,

1)das Rauchverbot im Betrieb ist heute grundsätzlich rechtens, egal wie lange dadurch nicht geraucht werden kann.
2)das Verlassen des Arbeitsplatzes kann auch auf den Toilettengang reduziert sein, wenn die notwendigen Arbeitsunterbrechungen durch Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz eingehalten sind.
3)da die längste Arbeitsphase ohne Pause nach dem Gesetz (§ 4 ArbzG) 6 Stunden ist, sind die 5 Stunden zulässig.
4)üblicherweise werden aber einvernehmliche Regelungen gefunden, die den Rauchern eine - natürlich ohne Arbeitszeit - Gelegenheit geben. Das kann aber je nach Betrieb und Maschinenlauf uU nicht gehen.
Schönen Tag noch

Lieber Herr Gonder,

das ist nicht so einfach. Auf der einen Seite steht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Auf der anderen Seite der Nichtraucherschutz und die Hoheit des Arbeitgebers in seinem Betrieb.

Ein Rauchverbot muss immer verhältnismäßig sein. Entschieden wurde, dass ein Rauchverbot in der Kernarbeitszeit rechtmäßig ist. Dem Raucher wurde also eine rauchfreie Zeit von bis zu 3 Stunden zugemutet. Der Arbeitgeber muss auch immer weniger Rücksicht auf das Suchtverhalten seiner Arbeitnehmer nehmen, da gesetzgeberisch gewollt ist, dass die Leute aufhören zu rauchen.

5 Stunden sind schon recht lang. Sie dürfen ja schließlich auch Kurzpausen machen, um auf Toilette zu gehen. Vielleicht können Sie das mit Ihrem Arbeitgeber absprechen, auch in den Kurzpausen rauchen zu dürfen. Diese Kurzpausen sind selbstverständlich keine bezahlte Arbeitszeit. Argument für diese Kurzpausen ist, dass es ja nicht nötig sein wird, dass Sie die ganze Zeit durcharbeiten. Oder? Es ist eine Frage der Abwägung.

Sofern Sie einen Betriebsrat haben, ist dieser zuständig für Regelungen zum Rauchverbot, aber auch Schutz der Raucher.

Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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Hab´ich mir schon gedacht. Keine Chance.
Vielen, vielen Dank für die schnelle Anwort.
Gruss! M. Gonder

Vielen Dank für die schnelle Antwort