Lieber Herr Gonder,
das ist nicht so einfach. Auf der einen Seite steht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Auf der anderen Seite der Nichtraucherschutz und die Hoheit des Arbeitgebers in seinem Betrieb.
Ein Rauchverbot muss immer verhältnismäßig sein. Entschieden wurde, dass ein Rauchverbot in der Kernarbeitszeit rechtmäßig ist. Dem Raucher wurde also eine rauchfreie Zeit von bis zu 3 Stunden zugemutet. Der Arbeitgeber muss auch immer weniger Rücksicht auf das Suchtverhalten seiner Arbeitnehmer nehmen, da gesetzgeberisch gewollt ist, dass die Leute aufhören zu rauchen.
5 Stunden sind schon recht lang. Sie dürfen ja schließlich auch Kurzpausen machen, um auf Toilette zu gehen. Vielleicht können Sie das mit Ihrem Arbeitgeber absprechen, auch in den Kurzpausen rauchen zu dürfen. Diese Kurzpausen sind selbstverständlich keine bezahlte Arbeitszeit. Argument für diese Kurzpausen ist, dass es ja nicht nötig sein wird, dass Sie die ganze Zeit durcharbeiten. Oder? Es ist eine Frage der Abwägung.
Sofern Sie einen Betriebsrat haben, ist dieser zuständig für Regelungen zum Rauchverbot, aber auch Schutz der Raucher.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
- Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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