Rauchverbot auf Werksgelände

Hallo Zusammen,

angenommen der Besitzer einer Firma will ein Rauchverbot in seiner Firma durchsetzen und so beschließt er, dass auf dem gesamten Werksgelände in den Hallen sowie im Aussenbereich nicht geraucht werden darf.
OK, dürfte kein Problem sein, er hat ja Hausrecht.
Nun ist vor dem Werksgelände, welches durch Zaun und Eingangstor von der Aussenwelt abgeschottet ist, ein Parkplatz für die Mitarbeiter, welcher auch von Nicht-Firmenangehörigen theoretisch befahren werden könnte (da nicht seperat von der Aussenwelt getrennt), also Einfahrt und Ausfahrt ohne Tor oder Zaun.
Darf er dort auch ein Rauchverbot verhängen wegen Hausrecht, Parkplatz gehört tatsächlich zu seinem Grundstück. Wenn dort ein Rauchverbot rechtens wäre, wie sieht es dann aus wenn die Mitarbeiter sich in Ihre Autos setzen und dort rauchen?
Klar, dann könnte er sie ja vom Hof jagen und ihnen das parken auf dem Parkplatz verbieten.
Hat damit jemand bereits Erfahrung?

Danke und Gruss
Tobi

Hallo!

Darf er dort auch ein Rauchverbot verhängen wegen Hausrecht,
Parkplatz gehört tatsächlich zu seinem Grundstück.

Wer kommt denn auf die Idee, das Rauchen auf einem Parkplatz, womöglich noch im eignenen Auto verbieten zu wollen? Darf er verbieten, dass man mit braunen Lederschuhen seinen Parkplatz begeht? Machen sich Menschen ernsthaft über derartige Dinge Gedanken?

Florian.

Hallo.

OK, dürfte kein Problem sein, er hat ja Hausrecht.

Wenn es keinen BR gibt, ist dem wohl erst einmal so. Allerdings wird es - BR hin oder peng - ab einer bestimmten Betriebsgröße zu hinterfragen sein, ob dem Inhaber nicht zugemutet werden kann, „Raucherecken“ o.ä. einzurichten, zwecks Förderung der freien Persönlichkeitsentfaltung. Die Durchsetzbarkeit sehe ich ohne BR aber auch nicht.

Die Rechtsprechung hat sich im Zuge der zunehmenden Stigmatisierung von Rauchern auch ein wenig gewandelt …

Darf er dort auch ein Rauchverbot verhängen wegen Hausrecht,
Parkplatz gehört tatsächlich zu seinem Grundstück.

Erst mal ja.

Wenn dort
ein Rauchverbot rechtens wäre, wie sieht es dann aus wenn die
Mitarbeiter sich in Ihre Autos setzen und dort rauchen?
Klar, dann könnte er sie ja vom Hof jagen und ihnen das parken
auf dem Parkplatz verbieten.

Das hätte - aus meiner humpelnden Opinisation heraus - schon den Charakter einer reinen Schikane : es will mir kein sachlicher Grund einfallen, aus dem ein solches Verbot zu rechtfertigen wäre. Dass der Betriebsinhaber militanter Nichtraucher ist, berechtigt ihn m.E. nicht zu solchen Maßnahmen.

Völlig anders wird natürlich die Lage, wenn aus Sicherheitsgründen ein Rauchverbot verhängt wird - in bestimmten Betriebsteilen oder auch in der ganzen Hütte. Da ist die Geschäftsleitung sogar verpflichtet, das Rauchen zu untersagen.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo

OK, dürfte kein Problem sein, er hat ja Hausrecht.

Wenn es keinen BR gibt, ist dem wohl erst einmal so.

Naja, trotzdem gibt es da noch das billige Ermessen. Da bin ich aber auf die Begründung gespannt :smile: Ein Rauchverbot kann nach billigem Ermessen vom AG dann aufgestellt werden, wenn es für die betriebliche Sicherheit notwendig ist oder wenn es dem gesundheitlichen Schutz der Kundschaft dient oder wenn es dem gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten dient. Beim Aussengelände wird es schon seeeehr schwierig, aber beim Parkplatz… *grübel* *grübel* Mein Opel Astra auf PArklplatz 4B röchelt schon? :smile:

Gruß,
LeoLo

Hallo.

Die Rechtsprechung hat sich im Zuge der zunehmenden
Stigmatisierung von Rauchern auch ein wenig gewandelt …

Na da ist wohl gemeint „im Zuge der abnehmenden Stigmatisierung der Nichtraucher…“ :smile:

Darauf einen Zug.

Wenn ein nichtrauchender Mitarbeiter es wünscht, dann hören 100 rauchende damit in der der Firma damit auf. Zu dieser Massnahme bin ich verpflichtet um Schaden von meinen Mitarbeitern abzuwenden. Zigaretten mögen weit verbreitet sein, sie bleiben aber unzweifelhaft gesundheitsgefährdend. Nicht nur für den Raucher. Und wenn sich jemand mit einem Messer selbst zerstümmelt, dann soll er dabei bloß aufpassen, dass er nebendran nicht einen Unbeteiligten trifft. Das genau passiert beim Rauchen.

Auf einem Parkplatz es zu verbieten, ist aber reine Schikane.

VG
T.