Rauchverbot durch Mutterschutzsrichtlinien

Hallo,

angenommen, eine werdende Mutter beruft sich auf die Mutterschutzrichtlinien (z.B. Schutz vor gesundheitlichen Gefahren wie auch Tabakrauch) und fordert ein Rauchverbot in den allgemein zugänglichen Gängen. Muss der AG darauf eingehen?

Gruß, Anna.

Hallo Anna,
laut Gesetz kann er es wohl machen… aber „in den Gängen“?
Wenn dort dein eigentlicher Arbeitsbereich ist, bekommst du Recht.
Und sonst? naja…
ich glaube, dann kommt es darauf an wieviel Unterstützung du von anderen nichtrauchern bekommst.

Obwohl… wenn die Firma Raucherräume hat, wieso wird denn dann in den Gängen gequalmt. Verstehe ich nicht.
Bin selbst raucher, arbeite oft auch für Firmen bei denen Rauchverbot herrscht… aber auf den Gängen… das muss nicht sein.
Schick mir deine Petition gegegn Rauchen in den Gängen… ich unterschreibe mit.
So lange kann man sich ja auch noch beherrschen.

Gruß
BJ

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Hallo,

angenommen, eine werdende Mutter beruft sich auf die
Mutterschutzrichtlinien (z.B. Schutz vor gesundheitlichen
Gefahren wie auch Tabakrauch) und fordert ein Rauchverbot in
den allgemein zugänglichen Gängen. Muss der AG darauf
eingehen?

Das hört sich jetzt erstmal so an, als ob der AG überall wo ein
Nichtraucher hingehen könnste, auf dessen Belange Rücksicht
genommen werden müßte. Du verstehst, das sowas nicht geht?

Abgesehen davon, sollte auch eine Schwangere es etwas pragmatisch
angehen. Ein Vorbeigehen an einer Raucherecke muß man nicht gleich
als Angriff auf’s ungeborene Leben betrachten. Mit solch
einer Einstellung kann man den sozialen Frieden stören und sich
selbst unnötigen Streß machen, der letztendlich wesentlich
gefährlicher ist, als ein gelegentlicher Rauchschwaden, den
man im Vorbeigehen einatmet -> „Die Dosis macht das Gift“

Bitte also erstmal die reale Belastung abschätzen und wenn dann
tatsächlich noch was zu klären ist, dies nochmal konkret anfragen.

Gruß Uwi
überzeugter Nichtraucher