Der Arbeitgeber verbietet den Mitarbeitern auf dem ganzen Betriebsgelände, inklusive auf der Straße die parallel zum Betrieb verläuft, das Rauchen. Das verstehe ich noch, er hat ja das Hausrecht. Auch wenn es sich dabei um eine einfache Handwerksfirma handelt.
Nun verbietet der Arbeitgeber das Rauchen bei der Kundschaft. Selbst wenn die Kundschaft selbst raucht, und es auch ausdrücklich erlaubt. Ebenfalls soll beim Rauchen keinerlei Versicherungsschutz mehr bestehen da rauchen Privatsache ist.
In der Mittagszeit kippt das ganze wieder, und es darf geraucht werden. Mit der gängelung:
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Es muss in einem Feuerfesten Gefäss geäschert werden
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Das Gefäß muss nachher „gelöscht“ werden (von F30 ist die rede)
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Das Gefäß muss nach der standzeit sofort entleert werde
Ebenfalls gab es eine schriftliche Anweisung zu den aufgeführten Punkten. In einen „Beamtendeutsch“ verfasst den kaum jemand versteht, wie die löschung mit F30, u.s.w.
Kann der Arbeitgeber so einfach einen das Rauchen verbieten? Im gleichen Atemzug wiederum, mit strickten Anweisungen, wieder erlauben? Wie sieht es mit der Versicherung aus wenn ich im Betrieb/ Baustelle/ Kundschaft rauche?