Rauchverbot im Betrieb Rechtens?

Der Arbeitgeber verbietet den Mitarbeitern auf dem ganzen Betriebsgelände, inklusive auf der Straße die parallel zum Betrieb verläuft, das Rauchen. Das verstehe ich noch, er hat ja das Hausrecht. Auch wenn es sich dabei um eine einfache Handwerksfirma handelt.

Nun verbietet der Arbeitgeber das Rauchen bei der Kundschaft. Selbst wenn die Kundschaft selbst raucht, und es auch ausdrücklich erlaubt. Ebenfalls soll beim Rauchen keinerlei Versicherungsschutz mehr bestehen da rauchen Privatsache ist.

In der Mittagszeit kippt das ganze wieder, und es darf geraucht werden. Mit der gängelung:

  • Es muss in einem Feuerfesten Gefäss geäschert werden

  • Das Gefäß muss nachher „gelöscht“ werden (von F30 ist die rede)

  • Das Gefäß muss nach der standzeit sofort entleert werde

Ebenfalls gab es eine schriftliche Anweisung zu den aufgeführten Punkten. In einen „Beamtendeutsch“ verfasst den kaum jemand versteht, wie die löschung mit F30, u.s.w.

Kann der Arbeitgeber so einfach einen das Rauchen verbieten? Im gleichen Atemzug wiederum, mit strickten Anweisungen, wieder erlauben? Wie sieht es mit der Versicherung aus wenn ich im Betrieb/ Baustelle/ Kundschaft rauche?

Hoi.

Tatsächlich gilt beim Rauchen versicherungstechnisch etwas als beim Essen.

"Kein Versicherungsschutz auf dem Weg zum Rauchen

In Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung der DGUV im Rdschr. 24/2009 und dem Urteil des SG Berlin vom 23.01.2013 (UV Recht 007/2013 vom 17.4.2013)…"

http://www.focus.de/finanzen/recht/urteil-des-berlin…

Zum Rauchen allgemein: http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Rauchen_A…

Wie sinnig die Anweisungen dieses AG zum Rauchen im Betrieb sind, steht auf einem anderen Blatt…

Ciao
Garrett

Hallo!

Ich gehe mal nur auf den Begriff „Löschung mit F 30“ ein.

F-30 bezeichnet eine bestimmte Eigenschaft bezüglich der Feuerbeständigkeit.

Typisch kennt man die Feuerschutztüren in Gebäuden(meist aus Metall) etwa vor Heizräumen oder Lagerräumen mit brennbaren Stoffen. Kleinste Stufe wäre die F-30-Tür, die widersteht einem Vollbrand 30 Minuten ohne Verformung, zu starke Hitze auf der Innenseite usw.

Im Zusammenhang mit Zigaretten kenne ich das nicht.

Es gibt zwar Müllbehälter aus Metall mit Schwenkdeckel, die brandunterdrückend wirken, wenn Kippen innenliegendes Papier entzünden. Aber ob es welche in F-30-Ausführung gibt ?

Aber was sollte so eine Anweisung des Chefs ? Er müsste den Behälter ja beschaffen !

Typisch ist ein Sandbehälter in dem man Kippen löschen kann in dem man sie in den feinkörnigen Sand drückt, der Glut erstickt und auch das Nachglimmen stoppt.

MfG
duck313

Hi, das Entscheidungsrecht, dass auf der Strasse = öffentlicher Grund auch nicht geraucht werden darf, hat er jedenfalls nicht.
MfG ramses90

Ich danke euch für die Antworten. Sie haben mir sehr geholfen/ habe was dazu gelernt.

MfG

Ide

Hallo,

genaugenommen hat er das Recht nicht allerdings unterbricht man für das Rauchen die Arbeit und der Arbeitgeber könnte verbieten dass man eine entsprechende Pause macht oder er könnte verbieten dass man z.B. aus Versicherungsgründen das Betriebsgelände verlässt.

Gruß Tobias