was haltet ihr davon, das zum beispiel die bundesbahn eine strafe erhebt wenn man in einem bahnhof raucht? ich bin der meinung das dies nicht legal sein kann. oder duerfen in deutschland auch privatpersonen geldstrafen verhaengen und einkassieren? was anderes ist es sicherlich wenn man die asche oder die kippe einfach achtlos wegschmeisst. da kann man sagen das es gereinigt werden musste und die kosten fuer das personal in rechnung gestellt werden. aber was ist wenn man einen taschenaschenbecher benutzt und nichts verunreinigt?
was meint ihr?
Und was ist in den Gebäuden? Verschmutze Fenster vom Zigarettenqualm … müssen häufiger geputzt werden.
Aber ich bin auch der Meinung, dass 10.- Euro oder wie viel es sind nicht OK sind. Besser wäre ein sofortiges Hausverbot, dass dann für sagen wir mal 4 Wochen ausgesprochen wird.
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Bahnhöfe, Flughäfen & Co.
Hallo Stefan,
ich selbst bin eine Qualm-Liese (ca. 40 Zigaretten pro Tag) und bin durchaus angenervt, wenn ich z. B. bei einer Verspätung auf die Kippe verzichten muß. Dennoch: die Leute haben das Hausrecht!
Wenn ich irgendwo privat zu Gast bin und dort Rauchverbot herrscht, dann halte ich mich doch auch daran, falls ich nicht rausfliegen will).
Mit anderen Worten: ärgerlich aber verhältnismäßig harmlos; schlimmer sind Langstreckenflüge.
Grüße
Renee
na klar hausrecht, und das sehe ich ja auch ein. aber meine fragestellung ging in eine andere richtung. ich habe bedenken was die erhebung einer geldstrafe betrifft. wie sieht es aus wenn diese sache vor gericht endet. mein nachbar darf mir selbstverstaendlich das rauchen in seinem garten verbieten. aber eine geldstrafe verlangen ???
langsam reicht es mir
wie so oft. jeder gibt seinen senf dazu, aber was den kern der sache betrifft kommt nix. behaltet alles was die frage nicht betrifft fuer euch und muellt das forum nicht voll. wenn dies so weitergeht, -und davon gehe ich aus,- kann mich dieses forum schon bald am aschermittwoch begegnen.
Ich bin ja nur Laie, kann mir aber vorstellen, daß das nicht als „Geldstrafe“ läuft, sondern als zivilrechtliche „Vertragsstrafe“. Die Praxis der Eintreibung könnte man dann hinterfragen, aber das würde nichts am Grundsatz ändern, daß die das dürfen.
Gruß,
Malte.
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Hallo,
einmal gegoogelt und nach 2 Sekunden das Ergebnis:
(stammt aus einem Zeitungsarchiv, diese Meldung wurde erstmalig am 14.09.2002 veröffentlicht.)
15 Euro bei Verstoß gegen Rauchverbot in U-Bahnhöfen ab 1. Januar 2003
Jahrelang haben die Verkehrsbetriebe die Verkehrsminister mehrerer Bundesregierungen gedrängt - erst Kurt Bodewig machte es möglich: eine Vertragsstrafe bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot in unterirdischen Bahnhöfen. In der Begründung „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung“ heißt es:
"Während ein Verstoß gegen das Rauchverbot in den Fahrzeugen bereits jetzt gemäß § 63 Abs. 2 Nr. 2, zweiter Halbsatz der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BO Strab) eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ist Erlass und Durchsetzung eines Rauchverbotes auf unterirdischen Bahnsteiganlagen („U-Bahn-Haltestellen“) nur in Ausübung des Hausrechts der Unternehmen möglich. Damit handelt es sich lediglich um ein privatrechtliches Verbot, welches häufig unbeachtet bleibt.
Das wiederum hat erhebliche Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen. Sie erhalten regelmäßig Beschwerden von Fahrgästen, die sich darüber beklagen, dass andere Fahrgäste das Rauchverbot missachten. Zudem besteht durch das Rauchen in Einzelfällen erhöhte Brandgefahr. Überdies hat der - etwa durch Wegwerfen von Zigarettenkippen - jährlich erforderliche Reinigungsaufwand für Bahnsteige und Gleisanlagen bei den betroffenen Verkehrsunternehmen mit unterirdischen Haltestellen einen siebenstelligen Eurobetrag erreicht. Deshalb wird das Rauchen in unterirdischen Haltestellen untersagt und ein Verstoß mit der im Rahmen der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen möglichen zivilrechtlichen Sanktion, einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 €, belegt."
Die neue Regelung, über die der Bundesrat am 27. September 2002 abstimmen soll (da sie unstrittig ist, wird mit der Zustimmung des Bundesrates gerechnet), verursacht keine Kosten, nicht dem Staat, nicht den Verkehrsbetrieben und auch nicht den sich untadelig verhaltenden Fahrgästen. Tiefer in die Tasche greifen müssen lediglich diejenigen, die gegen das Rauchverbot verstoßen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Verkehrsbetriebe die Vertragsstrafe zuvor in ihre Beförderungsbedingungen aufnehmen. Zeit dazu bleibt ihnen, denn die Verordnung tritt erst am 1. Januar 2003 in Kraft.
Besonders viele Verstöße gegen das Rauchverbot in den unterirdischen Bahnhöfen gibt es in Berlin. Manche Bahnsteige der Hauptstadt sind mit Kippen nahezu übersät. Wartende Fahrgäste, die auf das Rauchverbot aufmerksam machten, wurden oft angepöbelt. Wenn es die Berliner Verkehrsbetriebe wirklich ernst meinen, dann haben sie ab dem kommenden Jahr Gelegenheit, dies unter Beweis zu stellen.
Hallo Stefan,
zunächst einmal die Deutsche Bundesbahn gibt es nicht mehr…
daraus sind jetzt viele „Privatwirtschaftliche“ Unternehmen geworden…
Was allerdings immer noch gilt,ist das AEG (Allgemeines Eisenbahn-Gesetz) mit den dazu erlassenen Rechtsvorschriften mit Gesetzeskraft EBO (Eisenbahn Bau-und Betriebsordnung) und für den Bereich der Straßen-und U-Bahnen die BOStrab.
Aufgrund der EBO ist die Zuständigkeit für das Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten beim Bundesgrenzschutz-Gruppe Bahnpolizei-.
Womit wir bei der Frage der Zulässigkeit des „Kassierens“ von „Bußgeldern“ einer „Hausordnung“ eines „Privaten Unternehmens“ durch
staatliche Stellen sind…
(Es lebe der Kapitalismus…
)
Auch dieses geht…aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der „privaten“ Deutschen Bahn AG und dem Bundesinnenministerium (als Dienstherr des BGS) nimmt der BGS das „Inkasso“ für die Bahn vor…
Das ist übrigens nicht der einzige Fall…es gib in zahlreichen Städten in D auch solche Vereinbarungen zwischen Firmen und den Ordnungsämtern der Städte,wo diese Parkflächen überwachen,die eigentlich „Privatbesitz“ sind…
mfg
Frank