Rauchverbot in Mietwohnung

Hat ein Vermieter das Recht ein Rauchverbot in für eine Mietwohnung auszusprechen? Würde eine entsprechende Klausel im Mietvertrag auch vor Gericht standhalten? Kann hier jemand über eigene Erfahrungen berichten? Wäre prima. Danke !

Wenn dies im Mietvertrag so festgehalten ist, hat er das Recht, dies zu verlangen und kann es auch durchsetzen, weil Sie vor Vertragsunterzeichnung wissen, worauf Sie sich einlassen.
Anders sieht es aus, wenn Sie bereits Mieter sind, und keine entsprechende Klausel im Vertrag haben.

Ob das vor Gericht standhält, ob diesem kindischen Getue zum Wohle der Pharmalobby um völlig unschädlichen Passivrauch, der bei Messungen sogar weniger Schadstoffe aufweist, als vor der Türe der Raucherkneipe, kann ich nicht sagen. Da müsste erst ein Präzedenzfall her. Das Problem ist, dass Deutschland ein Verfassungsgericht hat, das ein oberstes Bundesgerichtsurteil kippen kann. Ohne BVerG wäre das Urteil eines obersten Bundesgerichts endgültig und die Gewaltentrennung wäre gewährleistet. Mit Verfassungsgericht leider nicht.

Bis es soweit ist, können Sie, geschützt durch den Grundsatz von „Treu und Glauben“, annehmen, dass, wenn nichts Gegenteiliges im Vertrag steht, Sie in der Wohnung (auch bei geöffneten Fenstern!) rauchen dürfen.

Die Vertragsfreiheit gilt (bis auf weiteres) in diesem Falle noch immer höher als irgendwelche künstlich geschaffene Hysterie kapnophobischer Paranoiker, wie einst zu Zeiten der 1930er.

Liebe Grüsse
Carolus Magnus
http://www.sackstark.info