Hallo,
weiss nicht, ob ich hier richtig bin. Eigentlich ist das Ordnungsamt und nicht die Polizei zuständig.
In einer Eckneipe servieren die Wirtsleute selbst, Vorderraum der Gaststätte wird als Raucherraum deklariert. Ein Kabuff, kleiner Raum weiter hinten wird Nichtraucher. Da sich die Wirtsleute an der Theke aufhalten besteht vom Nichtraucherraum eine klingeleinrichtung für Bestellungen. Ist das Rauchverbot so richtig umgesetzt ?
Gruß
rakete
Ein Kabuff,
kleiner Raum weiter hinten wird Nichtraucher.
Ist das Rauchverbot
so richtig umgesetzt ?
Hallo!
Meines erachtens nicht:
„Welche Kriterien müssen die im Gesetz vorgesehenen speziellen Raucherräume erfüllen?
Aus dem Gesetz ergibt sich, dass es sich um einen gesonderten Raum handeln muss. In der Gesetzesbegründung werden nähere Erläuterungen gegeben, z.B. dass es keine Hauptaufenthaltsräume – und im Bereich des Bundes – keine Besprechungs- oder Arbeitsräume sein dürfen. Weitere Kriterien können in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.“
Quelle:http://www.bmg.bund.de/nn_600110/DE/Themenschwerpunk…
In dem von Dir genannten Beispiel würde der Nichtraucherbereich zum Nebenraum (Kabuff) und der Raucherbereich zum Hauptaufenthaltsraum.
Als genau „falsch“ herum.
Gruß
Beowolf
danke…
…für die klare Antwort.
Gruß
rakete
Landesrecht
Hallo,
vielleicht sollte raketenbasis noch das Bundesland nennen. Das zitierte Gesetz ist ein Bundesgesetz und gilt u.a. in Verkehrsmitteln. Für die Gastronomie gilt das jeweilige Nichtraucherschutzgesetz des Landes.
Viele Grüße
Ultra
Hi!
Stimmt, das habe ich doch glatt übersehen.
Hier eine kleine Übersicht der Bundesländer:
http://www.rauchfrei.de/rauchverbote-bundeslaender.htm
Gruß
Beowolf