Hallo liebe Wer Weiss Was Mitglieder,
zu folgender Frage konnte ich keine eindeutige Rechtsposition finden und würde mich über Euer Feedback freuen:
Ein Paar wohnt in einer Wohnung, die Vermieter leben darunter (!). Zu dem Mietvertrag wurde eine Hausordnung übergeben und von den Mietern unterschrieben. Diese Hausordnung umfasst mehrere Seiten Verbote, u.a. wurde das Rauchen in der Wohnung und auf dem Balkon verboten. Der Vermieter sieht diese Vereinbarung als Individualvereinbarung an.
Das Paar hat den Mietvertrag inkl. Hausordnung also unterschrieben. Da das Haus sehr großflächig sind, sie in dem Stockwerk die einzigen Benutzer sind und ohnehin nur auf dem Balkon ab und zu rauchen, sind sie davon ausgegangen, dass es keine Störung ist. (beide sind Vollzeit und mehr beschäftigt und auch am Wochenende oft außer Haus, so dass es wenige Abendstunden in der Woche und noch weniger Tagesstunden am Wochenende betrifft, in denen - unter Rücksichtnahme auf Windsituation und Vermieter (wenn diese draußen sind, wird nicht geraucht) - die Mieter rauchen.
Der Vermieter hingegen gibt inzwischen an, dass es ihn massiv stören würde. In drei stattfindenden Gesprächen schrie er die Mieter durchs Treppenhaus an, sie wären Lügner und Betrüger, würden den Hausfrieden und den Familienfrieden stören. Eine Abmahnung schrieb er, danach gab es nur weitere dieser „Gespräche“.
Nun stellen sich folgende Fragen:
Ist das Verbot gültig? Ist eine unterzeichnete Hausordnung als Individualvereinbarung anzusehen und kann in dieser das Rauchen in der Wohnung (was ohnehin nicht gemacht wird) und auf dem Balkon (das ist wesentlich) verboten werden?
Müssen die Mieter auf diese Gespräche reagieren, heißt, sollten sie ihre Rechtsposition schriftlich niederlegen - falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt? Dürfen sich die Mieter künftige dieser Gespräche - da sie ohnehin nur im Schreien des Vermieters durch ganze Haus bestehen - verbitten?
Die Mieter möchten in der Wohnung bleiben, da sie noch kein Jahr dort leben und viel in die Renovierung investiert haben. Das Rauchen ganz aufzugeben liegt ihnen jedoch auch nicht - zumal das Gefühl besteht, dass es ums Prinzip und nicht um eine Störung geht.
Über Antworten freue ich mich, zumal ich selber zum Thema „Rauchverbot auf dem Balkon“ und „Hausordnung als Individualvereinbarung“ nichts finden konnte.
Herzlichen Dank und viele Grüße
Gina

