Rauchverbot - Wohnung und Balkon - in Hausordnung

Hallo liebe Wer Weiss Was Mitglieder,

zu folgender Frage konnte ich keine eindeutige Rechtsposition finden und würde mich über Euer Feedback freuen:

Ein Paar wohnt in einer Wohnung, die Vermieter leben darunter (!). Zu dem Mietvertrag wurde eine Hausordnung übergeben und von den Mietern unterschrieben. Diese Hausordnung umfasst mehrere Seiten Verbote, u.a. wurde das Rauchen in der Wohnung und auf dem Balkon verboten. Der Vermieter sieht diese Vereinbarung als Individualvereinbarung an.

Das Paar hat den Mietvertrag inkl. Hausordnung also unterschrieben. Da das Haus sehr großflächig sind, sie in dem Stockwerk die einzigen Benutzer sind und ohnehin nur auf dem Balkon ab und zu rauchen, sind sie davon ausgegangen, dass es keine Störung ist. (beide sind Vollzeit und mehr beschäftigt und auch am Wochenende oft außer Haus, so dass es wenige Abendstunden in der Woche und noch weniger Tagesstunden am Wochenende betrifft, in denen - unter Rücksichtnahme auf Windsituation und Vermieter (wenn diese draußen sind, wird nicht geraucht) - die Mieter rauchen.

Der Vermieter hingegen gibt inzwischen an, dass es ihn massiv stören würde. In drei stattfindenden Gesprächen schrie er die Mieter durchs Treppenhaus an, sie wären Lügner und Betrüger, würden den Hausfrieden und den Familienfrieden stören. Eine Abmahnung schrieb er, danach gab es nur weitere dieser „Gespräche“.

Nun stellen sich folgende Fragen:

Ist das Verbot gültig? Ist eine unterzeichnete Hausordnung als Individualvereinbarung anzusehen und kann in dieser das Rauchen in der Wohnung (was ohnehin nicht gemacht wird) und auf dem Balkon (das ist wesentlich) verboten werden?

Müssen die Mieter auf diese Gespräche reagieren, heißt, sollten sie ihre Rechtsposition schriftlich niederlegen - falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt? Dürfen sich die Mieter künftige dieser Gespräche - da sie ohnehin nur im Schreien des Vermieters durch ganze Haus bestehen - verbitten?

Die Mieter möchten in der Wohnung bleiben, da sie noch kein Jahr dort leben und viel in die Renovierung investiert haben. Das Rauchen ganz aufzugeben liegt ihnen jedoch auch nicht - zumal das Gefühl besteht, dass es ums Prinzip und nicht um eine Störung geht.

Über Antworten freue ich mich, zumal ich selber zum Thema „Rauchverbot auf dem Balkon“ und „Hausordnung als Individualvereinbarung“ nichts finden konnte.

Herzlichen Dank und viele Grüße
Gina

Moin,
http://www.onlinemietvertrag.de/b_onlmv/info/mietver…

Zur fiktiven Situation noch ein Paar Fragen.
Von wie vielen Parteien sollen wir im Haus ausgehen? Hätte der VM auch beim Vormieter eine entsprechende Klausel benutzt?

Wenn nur M und VM im Haus angenommen würden, müsste man auch
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573a.html
in seine Überlegungen einfliesen lassen.

vnA

Hallo !

In diesem Fall würden wir annehmen, dass folgende Parteien im Haus sind:

VM +
2 Mietparteien +
1 Pendlerwohnung

Die Hausordnung wurde von allen Parteien - auch den Vormietern unterzeichnet. (Zumindest ist davon auszugehen)

Danke & Gruß
Gina

Rauchverbot unzulässig!
Ein VM kann einem M nicht verbieten seine Räume zu nutzen, indem er z. B. raucht. Und wenn ich hier jeden Tag 2 Stangen Fluppen durchziehen würde, dann ist das auch meine Sache. Und wenn der M auf dem Balkon gerne raucht, dann raucht er eben da (Balkon ist auch seine Mietsache).

Der VM ist nicht berechtigt, in die Privatsphäre einzugreifen, weil er keine Raucher in der Wohnung haben will. Wäre ja noch schöner… der nächste VM schreibt dann vor, daß man nur einmal pro Tag „groß machen“ darf wegen der Geruchsbelästigung und welchen Airwick-Duftsprüher er in der Wohnung verwenden darf.

Wenn die Individualvereinbarung mehrfach benutzt wird, ist es keine Individualvereinbarung mehr, sondern eine Formularvereinbarung und dann ist vom BGH entschieden, dass Rauchverbote in der Wohnung unzulässig sind. Auf dem Balkon sowieso. Frag Tante goo

vnA

Ist bisher vom BGH aber nur für Formularmietverträge so entschieden worden. Individualvertraglich ist (zum Glück) noch einiges möglich.

vnA

Der BGH hat entschieden, daß es eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache ist und eine Schadenersatzpflicht begründet in Form von möglichen Schönheitsreparaturen (z. B. Tapezieren, Teppich erneuern), aber das bedeutet nicht gleich, daß ein M nicht in der Wohnung rauchen darf. Abgesehen davon, wie will er das durchgängig überwachen bzw. hat er gar kein Recht dazu, täglich bei mir eine Schnupperprobe zu nehmen und das ist auch gut so :smile:

Huch, das ist interessant !
Ich dachte, das Merkmal für eine Individualvereinbarung läge darin, dass es zwischen Mieter und Vermieter individual vereinbart ist, also nicht in einem Standard Formular niedergeschrieben ist.

Ist also ein vom Vermieter erarbeiteter Entwurf, der mehrfach verteilt wird, schon keine Individualvereinbarung mehr?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In diesem Fall nimmt der Vermieter täglich Schnüffelproben. Und zählt die einzelnen Rauchwölkchen. Und wie oft die Mieter auf den Balkon gehen. Es scheint ein psychologisches Problem zu sein, selbst wenn die Mieter auf dem Balkon Blumen umtopfen bekommt der Vermieter Hustenanfälle.

In den „Gesprächen“ beruft er sich auf die individuelle Vereinbarung.

Daher auch nochmal die Frage: Zählt eine Hausordnung überhaupt als Individualvertrag? Oder ist Hausordnung Hausordnung, und dort darf man nicht über den Rahmen bestimmen.

Danke :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn der VM alles bestimmen könnte per Individualvertrag, dann würde wohl kein Mieter mehr irgendwo einziehen können ohne vorher noch 5 Rechtsanwälte zu konsultieren :smile:

Der nächste VM ist streng katholisch und verbietet Sex in der Wohnung, wenn er nicht zur Kinderzeugung dient. Will der VM dann die Kerze halten und fühlen, ob das Kondom noch richtig sitzt?

Ich würde den VM einfach linksliegen lassen und fertig. Wenn er etwas mitzuteilen hat, soll er sich da bitte schriftlich zu äußern.

Ich rede z. B. auch nicht mit meiner VMin, seit ich Ihr ihre Nebenkostenabrechnung auseinandergepflückt habe und um entsprechende Nachweise gebeten habe. Sie wollte mir ständig ein persönliches Gespräch aufdrücken, um mir die Unterlagen alle zu erklären. Ich hab sie einfach weiterhin aufgefordert, mir die Unterlagen in Kopie zu übergeben, um diese zu prüfen und daß ich keine Zeit für einen Kaffeeklatsch bei Ihr hätte. Dann hab ich mich überall telefonisch erkundigt, welche Versicherungen bestehen, wieso der Schornsteinfeger diesen Preis hier festgelegt hat usw.
Danach habe ich Sie gebeten, in Zukunft bitte die Wohnungsleerstände ordnungsgemäß zu führen, damit ich ihre schnodderige einseitige NK-Abrechnung nachvollziehen kann. Man muß sich auch mal mit den Heuschrecken anlegen, wenns sein muß.

Also kaqq auf die Vermieter und laß Dich auf deren Gesülze nicht ein.

zum Glück gibt es sowohl Mieter als auch Vermieter die noch ein minimum an einem vernünftigen MITEINANDER als normal empfinden und nicht bei den Fächern Erziehung, Umgangsformen und Höflichkeit offensichtlich geschwänzt haben …

kopfschüttelnde grüße
vnA

So sieht es wohl das BGH, wenn ich das richtig verstanden habe.

http://blog.beck.de/2009/03/08/renaissance-der-indiv…
vorletzter Abschnitt in schwarzer Schrift. Geht hier zwar um Schönheitsreparaturen, aber die Aussagen über Individualvereinbarungen dürften wohl allgemeinverbindlich sein.

vnA

Hat nix damit zu tun. Wenn ich eine Nebenkosten-Abrechnung bekomme, die 1 DIN A4-Seite umfaßt und mit minimalsten Rechnungen auskommt wie z. B.

Allgemeinstrom: 1000 kWh x Preis : Anz. Wohnungen = mein Preis
Müll: Betrag : Mieter x 1 = meine Kosten

Dann ist es nun mal kein Wunder, daß ich die Rechnung einer Prüfung unterziehe und Belege haben möchte. Ich zahle schließlich dafür und NK sind nicht da um der VMin einen neuen BMW zu finanzieren. Und wie sich ja herausstellte, wurde Leerstand auf alle Mieter umgelegt. Und wenn sie dann von mir schriftlich auf den Sack kriegt, dann ist das eben mein gutes Recht. Es ist eben mein Geld und das gebe ich aus, wenn es angebracht ist.

Wenn Du sowas nicht prüfst, dann ist das ja Deine Sache und Dein Geld, aber ich gehe nicht zum Spaß und aus lauter Langeweile arbeiten und mein Geld verdienen. Schon gar nicht für leerstehende Wohnungen.

auch kein Hi,

Hat nix damit zu tun.

Höflichkeit ist eine Zier, die schmückt, oder auch nicht.

Wenn ich eine Nebenkosten-Abrechnung
bekomme, die 1 DIN A4-Seite umfaßt und mit minimalsten
Rechnungen auskommt wie z. B.

Wenn sie Übersichtlich ist, ist ein Begründung entbehrlich.

Allgemeinstrom: 1000 kWh x Preis : Anz. Wohnungen = mein Preis
Müll: Betrag : Mieter x 1 = meine Kosten

Wenn diese Verteilerschlüssel so vereinbart wurden ist doch damit alles erklärt. Die Abechnung muss nicht für jeden Behinderten zugeschnitten sein.

Dann ist es nun mal kein Wunder, daß ich die Rechnung einer
Prüfung unterziehe und Belege haben möchte.

Hmm, Der M kann eine Abrechnung prüfen, aber nur die Einsicht an der Wohnungtüre, dazu brauchen nicht einmal die Belege die Hand genommen werden dürfen…
Kopien müssen (vorher) bezahlt werden! Sonst geht im Zweifel gar nichts.

Ich zahle
schließlich dafür und NK sind nicht da um der VMin einen neuen
BMW zu finanzieren.

Ach, die würden dafür auch bei weitem nicht ausreichen :wink:
Es sei den es gibt schon alte Billigmodelle…

Und wie sich ja herausstellte, wurde
Leerstand auf alle Mieter umgelegt.

Soso, dann stand dies auch in der Abrechnung. Komisch Leerstände müssen dort gar nicht erwähnt werden. Hallo Experte mach keinen Quatsch…

Und wenn sie dann von mir
schriftlich auf den Sack kriegt,

Eine Vermietern mit Sack, echt goeil. :wink:
Sehr intimes Verhältnis, wenn man so Bescheit weiss :wink:)

dann ist das eben mein gutes
Recht.

Das gute Recht hat man erst, wenn die letzte Instanz gewonnen wurde…
vorher ist es nur die Vermutung im Recht zu sein! Dies könnte u. U. jeder andere auch eben anders auslegen.

Es ist eben mein Geld und das gebe ich aus, wenn es
angebracht ist.

Nein, wenn Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart wurden, eben nicht! Weil die VMin das Geld abschlagsweise bekommen, ob zuviel oder zuwenig stellt sich erst nachher heraus. Die Kosten können steigen und fallen…

Wenn Du sowas nicht prüfst,

Hallo Experte, achte mal auf den roten Text bevor JA gedrück wird, und bei Gelegenheit auf FAQ1129!

dann ist das ja Deine Sache und
Dein Geld,

genau

aber ich gehe nicht zum Spaß und aus lauter
Langeweile arbeiten und mein Geld verdienen.

Die VMin vermutlich auch nicht.

Schon gar nicht
für leerstehende Wohnungen.

Das wird sich nicht verhindern lassen, weil bei einem Leerstand je nach Verteilerschlüssel die anderen M teilweise dafür aufkommen müssen.

Vielleicht hätte sich das Kaffekränzchen mit der VMin als hilfreicher Expertennachhilfeunterricht gestaltet, bei dem der M noch etwas hätte lernen können.

Viel Spaß mit der VMin, wenn der M mal etwas von ihr möchte…
z. B. bei anstehenn Mieterhöhungen etc., beim Auszug mit Kulanz oder so.

in diesem Sinne

goodbye MC

PS: Ein Menschenfreund ist ein Freund der Menschen…nicht seines Egos.

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