Hallo.
Bis 31.12.2017 müssen in allen bayerischen Wohnungen Rauchwarnmelder installiert sein. Über den [(Un)sinn][1], dieses zu erzwingen, mag ich jetzt nicht diskutieren. Mich beschäftigt die Frage nach der Wartung dieser Melder:
[Hier][2] heißt es:
„Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass die Bewohner sowie deren Besucher nicht durch vermeidbare Gefahren geschädigt werden können“
„Versagen also im Brandfall Rauchmelder, die nicht oder nur mangelhaft gewartet wurden, trifft den Vermieter eine Teilschuld.“
„Um diesem Fall von vornherein vorzubeugen […], sollte die Wartung möglichst von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden.“
Und außerdem:
„Nach Installation der Rauchmelder sind Eigentümer dazu verpflichtet, die Funktionstüchtigkeit der Geräte im Betrieb mit einer jährlichen Inspektion und Wartung überprüfen zu lassen.“
Ich nehme an, das steht in der DIN 14676?
Jetzt lese ich aber [hier][3]:
„DIN 14676 ist eine Anwendungsnorm, die Angaben zu Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern enthält. Sie ist in Bayern nicht als Technische Baubestimmung (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 BayBO) bekannt gemacht, ihre Beachtung also baurechtlich nicht gefordert.“
Und zur „Sekundärhaftung“ steht da gar nix.
Wer von dieser nix weiß, und sich auf die Informationen des Innenministeriums beruft, hat im Ernstfall die A****karte gezogen, oder wie?
Der Vermieter könnte es sich einfach machen, einen Fachbetrieb mit Installation und jährlicher Wartung beauftragen und die Kosten auf die Mieter umlegen.
Möchte er aber nicht, wenn es nicht notwendig ist.
Kann er ruhig schlafen, wenn er auf die jährliche Prüfung durch eine „zertifizierte Fachkraft“ verzichtet?
Gruß,
Kannitverstan
[1]: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/rauchmelder-fakten-zum-verordneten-warnsignal-a-1002256.html
[2]: http://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_uebertragung_der_Wartungspflicht_auf_Mieter_birgt_Risiken_1987205.html
[3]: https://www.innenministerium.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/iib7_rauchwarnmelderpflicht_fragen_und_antworten_201512.pdf