Moin, moin,
eine Hauseigentümergemeinschaft beauftragt die Hausverwaltung mit der zentralen Beschaffung und Montage von Rauchwarnmeldern in der Eigentümerversammlung 2014.
Da im Protokoll eine etwas schwammige Beschreibung des Beschlusses steht wird 2015 erneut abgestimmt und der Verwalter beauftragt.
Die Landesbauordnung aus 2009 gibt den 31.12.2015 als letzten Termin für die vorschriftsgemäße Installation der RWM vor.
Der Verwalter bemerkt nun am 16.12.2015, daß er diesen Auftrag vergessen hat und beauftragt ein Unternehmen. Diese Firma ist jedoch erst ab Ende Januar / Anfang Februar wieder verfügbar. Vorher können die RWM nicht installiert werden.
Dieser Termin wird im Wohngebäude per Aushang bekannt gemacht.
FRAGE (Annahme): Am 01.01. während des Feuerwerks … entsteht ein Brand mit Personenschaden.
Wer haftet? Die LBO (§48 (4)) gibt eindeutig vor: „Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend auszustatten.“
Ist der Eigentümer seiner Verpflichtung nachgekommen, indem er die Hausverwaltung (dokumentiert) beauftragte?
Danke für fachkundige Auskünfte tugu