Hallo Zusammen.
Person A hab ein problem bezüglich eines Kaufrücktritts.
Person A hat von Person B eine Stereoanlage der Firma Teufel gekauft, da er diese nach einer Woche nicht mehr haben wollte. Person A hat Person Bden vollen Kaufpreis erstattet und einen „kleinen schriftlichen Kaufvertrag“ mit Quittung gemacht.
Da Person A diese Stereoanlage jedoch selber nicht zusagte hat Person A das 8 wöchige Rückgaberecht der Firma Teufel in Anspruch genommen. Selbstverständlich hat Person A vorher die Sachlage einer Mitarbeiterin geschildert und diese hat nachdem Sie Rücksprache gehalten hatte schriftlich bestätigt das der Kaufpreis an Person A erstattet werden würde.
Die Buchhaltung der Firma Teufel hat jedoch das Geld an die Person B von der Person A die Stereoanlage gekauft hat bezahlt.
Diese Person ist allerdings für Person A nicht mehr greifbar, d.h. Handy aus, umgezogen und Arbeitsplatz gewechselt.
Nun zu meiner Frage: Welche Möglichkeiten hat Person A an sein Geld zu kommen?
Laut dem Schriftverkehr mit der Firma Teufel wurde ja Person A das Geld zugesprochen und wenn diese das Geld an die „falsche Person“ überweist, dann darf das doch nicht Schaden von Person A sein…