Rauhputz o. flüssige Rauhfaser?

Hallo,
ich wohne in einer Mietwohnung u. wollte nun ein
kleines Zimmer tapezieren lassen - Rauhfaser. Der
Freund, der den Boden evtl. legen würde hat aber mit
dem Tapezieren keine Erfahrungen u. hat mir Rauhputz
vorgeschlagen. Muss ich dazu erst einmal die Erlaubnis
des Vermieters einholen - ist das schon eine bauliche
Veränderung? Falls der Vermieter einverstanden ist u.
ich irgendwann ausziehe, muss ich den Rauhputz wohl
wieder entfernen. Funktioniert das gut? Und sind die
Kosten für den Rauhputz und was man sonst noch dafür
braucht hoch? Benötige ich dann auch mehr oder eine
spezielle Farbe, um den Putz zu streichen? Mir wäre
Rauhputz schon recht, ich fände es aber schön, wenn er
etwas „glatter“ aufgetragen wird. Ich weiß, das
widerspricht sich, aber das müsste doch eigentlich
gehen, dass man etwas feineren Putz kauft und diesen
dann dünner aufträgt. Wäre flüssige Rauhfaser eine
Alternative. Das Zimmer ist ca. 12 qm groß. Mit welchen
Kosten hätte ich denn zu rechnen, wenn ich mich für die
flüssige Rauhfaser entscheiden würde? Ist diese einfach
zu handhaben - ich denke, man kann sie einfach auf die
Tapete streichen und dann ganz normal drüber malern -
oder? Fragen über Fragen, gar nicht so einfach, das
richtige zu finden. Auf jeden Fall bedanke ich mich
schon einmal für Eure Hilfe.
VG
Sandra

Hallo,

danke für das Vertrauen, aber über Rauputz kann ich dir nicht viel sagen. Der Einfachkeit halber tendierte ich zu Raufaser flüssid, 10 l werden reichen, den Eimer bekommt man ab etwa 30 Euro. Würde ich mich für Rauputz interessieren, ich würde zunächst den Vermieter befragen, sieht gut aus, muss man aber beherrschen, die Technik. Ich rate mal zum guggeln (Raufaser flüssig / Rauputz).
Viel Erfolg, vielleicht antwortet ja nch der oder die andere.

Grüße

Dietrich

Hallo Sandra,

für Dich ist Dein Mietvertrag maßgebend. Wenn dort etwas über die Art- und Weise des Tapezierens geschrieben steht, ist das maßgebend.
Diese Raufasertapete zum aufmalen ist eine feine Sache. Du solltest Dir jedoch vorher den Preis überschlägig durchkalkulieren. Was kostet Dich die fertige Leistung vom Maler, wie groß ist der Aufwand wenn Du selbst Hand anlegst und was kostet Dich die Rauhfaser zum aufmalen?

Wenn dir ein üblicher Mietvertrag vorliegt, dürfte dem nichts im Wege stehen. Tue nichts, was Du in Deiner Wohnung nicht auch tun würdest.
Bedenke dass Du die Wohnung wieder so abgeben musst, wie es im Mietvertrag steht. Entweder „besenrein“ oder „Wände frisch geweiselt“.

Entschuldige bitte die späte Antwort.

Viele Grüße,
Diplomzimmerer