Raum- Untervermietung

Unser kleiner Verein möchte seine Räumlichkeiten für Kindergeburtstage untervermieten. Wie können wir uns versicherungsrechtlich am besten gegen mögliche Schäden durch die Mieter absichern?

Jeannette Grabow

Liebe Jeannette,
der Verein müsste eine Vereinshaftpflicht haben, in der auch die Räumlichkeiten mitversichert sind, wenn von Seiten des Vereins ein evtl. Schaden an den Mietern auftreten würde.
Gegenüber den Mietern ist eine Absicherung nicht so einfach, weil es kein festes Mietverhältnis ist.
Ich würde den Mietern ein Formular unterschreiben lassen (als sogn. Mietvertrag), dass Schäden ab bestimmter Höhe vom Mieter zu tragen sind. Es ist auch so, dass ein Mieter ja evtl. eine Privathaftpflicht hat, die einen Schaden dann evtl. auch decken würde.
Mfg.
M.Reitner

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Hallo Jeannette,

grundlegend seit ihr erstmal haftbar für euren Vermieter. hat also eine Geburtstagsfeier heftigste Spuren hinterlassen, müßt ihr erstmal für den Schaden aufkommen. Hier komme ich noch auf einen wichtigen Punkt:

Euer Vermieter muß über die sogn. Untervermietung informiert sein und muß diesem zustimmen!

Wenn ihr euren „Untervermietern“ dann den Schaden anlasten wollt, müßt ihr ein Übergabeprotokol anfertigen. Ob dann die Haftpflicht-Versicherung eures Untermieters leisten wird, hängt von den Bedingungen ab (muß zusätzlich meistens mit eingeschlossen werden).

Grundsätzlich müßt ihr festhalten, das euer Untermieter für alle Schäden haften muß, egal wie hoch und wieviel.

Gruß
Martin

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