Raum vermieten

Mahlzeit liebe Experten!

Eine theoretische Anfrage:

Wenn man in seinem eigenen Haus einen Raum untervermieten möchte (z.B. an Sportgruppen), was müsste man da beachten? Muss man dafür ein Gewerbe anmelden, auch wenn man freiberuflich schon tätig wäre?
Wie müsste man das mit den Mietern abrechnen? Wie würde das mit dem Finanzamt funktionieren? Wie hoch wäre die steuerliche Belastung?

Viele Grüße

Danielle

Die Vermietung eines Raumes ist keine gewerbliche Tätigkeit. Es ist eine Vermietung, nicht mehr nicht weniger, sofern keine Zusatzleistungen erbracht werden.

Die Mieteinnahmen müssen versteuert werden, gleich ob gewerbliche Einkünfte oder vermietung und Verpachtung, die Kosten für die Räumlichkeiten kann man dann absetzen.

Gruß

Jörg

Anlage V und wenn man AfA absetzen will, muss man sich natürlich bemühen, die Anschaffungskosten auszurechnen und anteilig für die Vermietung die AfA zu berechnen - es gibt Leute, die das können und ihr Geld damit verdienen: Steuerbereater!

E.

GANZ WICHTIG:

Das Gebäude muß dem Zweck gewidmet sein.

Man kann also nicht die eigene Garage einfach so an einen Kfz-Mechaniker vermieten, der da dann schraubt und schweißt, wenn das Gebäude im reinen Wohngebiet steht. das kann Ärger mit dem Bauordnungsamt geben (und den Nachbarn).