raumhöhe?

Ab welcher Höhe kann ein Raum als ganz normaler Wohnraum vermietet werden??
Darf ein Raum der nur 2,10m hoch ist als solcher vermietet werden und dann auch als zusätzliches Zimmer im Mietvertrag stehen??

von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig;

wo ist nun das Problem?

???

Ab welcher Höhe kann ein Raum als ganz normaler Wohnraum
vermietet werden??
Darf ein Raum der nur 2,10m hoch ist als solcher vermietet
werden und dann auch als zusätzliches Zimmer im Mietvertrag
stehen??

Wohnräume müssen die Anforderungen der Landesbauordnungen (LBO) an Aufenthaltsräume erfüllen. Hier der Auszug aus einer der LBO:

Aufenthaltsräume müssen eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m haben. :smiley:ies gilt nicht für Aufenthaltsräume in
Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie für Aufenthaltsräume im :smiley:achraum.

In der jeweils gültigen LBO ist nachzuprüfen welche Gebäudeklasse zutrifft. Bei der Höhe des Gebäudes bitte die im jeweiligen § folgende Definition der Gebäudehöhe beachten.

Hi

Hallo,

schon klar ,nur stellt sich hier zunächst die Frage der Wohnraumhöhe für Mietwohnungen.
Daneben gilt es zu bedenken das ein Bestandsschutz gegeben ist.
Weiter das selbst nach der Wohnflächenverordnung § 4 Abs.1
eine lichte Höhe von 2 M als vollständig gegeben ist.

Wenn man nun noch unterstellt das es sich hierbei um keinen Neubau handelt, ist Dein Einwand
wie Dein Name.
Apropos Wohnungen dann doch § 44 denn hier war nicht die Frage gemäß § 43 Aufenthaltsraum
sondern wie ich denke nach Wohnraum.

In diesem Sinne
Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

schon klar ,nur stellt sich hier zunächst die Frage der
Wohnraumhöhe für Mietwohnungen.
Daneben gilt es zu bedenken das ein Bestandsschutz gegeben
ist.
Weiter das selbst nach der Wohnflächenverordnung § 4 Abs.1
eine lichte Höhe von 2 M als vollständig gegeben ist.

Wenn man nun noch unterstellt das es sich hierbei um keinen
Neubau handelt, ist Dein Einwand
wie Dein Name.
Apropos Wohnungen dann doch § 44 denn hier war nicht die
Frage gemäß § 43 Aufenthaltsraum
sondern wie ich denke nach Wohnraum.

Entschuldige bitte, würdest du dein Gestammel bitte, unter Benutzung der deutschen Grammatik, so in Form bringen, dass es ein normaler Mensch auch verstehen könnte.

Archiv
Hallo

Im Archiv gibt ein Thread sehr gut über deine Fragen Auskunft. Er ist zwar von 2005, es könnte sich also inzwischen etwas geändert haben. Ich denke aber, wenn, dann zuungunsten des Mieters.

/t/wohnraum-wie-hoch-wieviel-fenster/2988239

Viele Grüße
Simsy

In Anbetracht dessen was ich versuchte Dir verständlich zu machen,
was leider fehlschlug,

entschuldige ich mich hiermit.

Wie ich feststelle ist Dein Name Programm.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gibt es außer persönlichen Beleidigungen noch irgendetwas zu bieten?

Der § ‚Wohnungen‘ den du anführst hat mit dem Eingangsthema absolut nichts zu tun.
Die Wohnflächenberechnung hat mit der geschilderten Problematik ebenso absolut nichts zu tun.
Inwieweit Bestandsschutz ein Thema sein soll, kann nur nach weiteren Informationen der Fragestellerin erörtert werden.

Hi

Hallo

Ich liebe es wenn es noch etwas wie Wahrheit gibt.

ebenso wie Hallo und Gruß

in diesen Sinne Gruß
v. pumuckel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also da du ja unbelehrbar bist möchte ich dem Frieden willen diesem ein Ende bereiten.

Insofern auch letzte Antwort von mir.

Eigentlich sollten wir sofern wir uns einbilden einen RAT zu geben genau dies tun.
Dabei ist es nicht abwegig durch eine neue Auffassung oder Rechtsvertretung die möglicherweise ausgeführt wird einem Ratsuchenden zu helfen.

Auf ein Recht zu bestehen was allerdings so schon gar nicht geht ist der schlechteste Rat.

Und wenn man sich mit den verschiedenen Rechten schon gar nicht auskennt ,ja dann sollte man wirklich davon gebrauch machen…“ von-nix-Ahnung“

Und weshalb Beleidige ich jemanden,?
Wenn Du meinen Ausführungen nicht folgen kannst ist dies keine Beleidigung ,sondern lediglich das Spiegelbild deiner eigenen Verzweiflung, oder der Fehlbarkeit der Deutschen Sprache folgen. zu können.

Aber dafür bin nicht ich verantwortlich.

In diesen Sinne wünsche ich Dir noch einen
schönen Abend
Thema beendet

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Entschuldige bitte, würdest du dein Gestammel bitte, unter
Benutzung der deutschen Grammatik, so in Form bringen, dass es
ein normaler Mensch auch verstehen könnte.

Entschuldige bitte, würdest du nach Fragen, gemäß der deutschen Grammatik, auch Fragezeichen setzten?

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