Ist ein raumordnerischer Vertrag nur eine Orientierung oder ist er rechtlich bindend?
Kann man sich darüber hinwegsetzen, und wenn ja: wie? (Ausnahmen / Sonderregelungen festsetzen, etc.)
Ist seine korrekte Erfüllung rechtlich einklagbarß
Wenn in einem Raumordnungsverfahren förmlich die Vorgehensweise festgelegt ist, bleibt es bindend, außer eine Klage gegen das ganze Verfahren (Verwaltungsgerichte) wird erfolgreich dagegen durchgebracht.
Ausnahmen sind selbst schon wieder ein förmliches Verfahren ebenso wie Sonderregelungen.
Soweit nichts gegenteiliges anhängig ist, ist eine Erfüllung auch einklagbar.
Beste Grüße
Werner Müller-Jording