Wir müssen in ein Büro im Keller zukünftig arbeiten, das mit vielen dicken Warmwasser- und Heizungsrohren durchlaufen ist. Es ein 22 qm Raum, in dem große Aktenschränke, Schreibtische und noch alle Gerätschaften ( 2 Computer, Kopierer, Drucker, Fax) mit reinmüssen. Der Raum hat nur ein kleines Fenster und bei Begehung im April haben wir im leeren Raum nach 30 min. bereits über 28 °C gemessen. Was können wir tun, denn wenn alles drin sein wird, wird die Temperatur weiterhin steigen? Rohre rausreißen geht nicht, da die zur zentralen Versorgung gehören?
Da muss eine professionelle Klimaanlage rein, welche fest eingebaut wird.
Ventilatoren werden nur die heiße Luft hin und her bewegen.
Außerdem muss auch auf die Luftfeuchtigkeit geachtet werden, damit die Technik und die Akten keinen Schaden nehmen.
Lasst euch also nicht mit kleinen Gerätschaften zur Temperatursenkung abspeisen. Da muss einfach eine ordentliche Klimaanlage rein.
Hallo Frau Bouvier,
ohne den Raum gesehen zu haben stellt sich für mich die Frage, ob dieser Raum nach Baurecht, Arbeitsstättenverordnung und Mietrecht überhaupt als Büro genutzt werden darf. Gibt es einen 2. Fluchtweg oder wenigsten ein Fenster, aus dem im Brandfall personen leicht den Raum verlassen können.
Aber nun zu Ihrer Frage. Gemäß Arbeitsstättenverordnung und deren Richtlinien soll die Lufttemperatur in Büroräumen mindestens 20 °C betragen. Lufttemperaturen bis 22 °C werden empfohlen. Dabei ist auch die Luftfeuchte und Luftgeschwindigkeit zu berücksichtigen.
Die Lufttemperatur soll 26 °C nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein.
Bei Büroräumen, die mit einer Klimaanlage ausgestattet sind, sollte an heißen Tagen im Sommer eine Temperaturdifferenz von maximal 6 °C zwischen Außentemperatur und Raumtemperatur eingestellt werden.
Das Behaglichkeitsempfinden hängt neben der Lufttemperatur auch von der Luftfeuchte, der Luftgeschwindigkeit (Luftbewegung) und der Wärmestrahlung, z. B. Sonnenstrahlung, ab. Die empfundene Lufttemperatur kann von der gemessenen abweichen, zum Beispiel wirken bei hoher Luftfeuchte höhere Temperaturen unangenehmer als bei niedriger Luftfeuchte. Bei einer erhöhten Luftgeschwindigkeit können höhere Temperaturen als weniger unangenehm empfunden werden.
Außerdem hängt das Behaglichkeitsempfinden von der körperlichen Aktivität, der Bekleidung und der Aufenthaltsdauer im Raum ab. Es unterliegt auch tages- und jahreszeitlichen Schwankungen sowie dem persönlichen Befinden.
Eine Aufheizung durch Einbauten, Geräte oder wie in Ihrem Fall Heizungsrohre ist zu vermeiden. Ggf sind die Rohre entsprechen zu isolieren. Geräte in andere Räume zu stellen.
Soweit eine kurze Einschätzung zu Ihrem Problem. Sie können mich aber gern noch einmal kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Dreise
http://lasi.osha.de/docs/lv40.pdf
http://www.uni-tuebingen.de/uni/qca/I_650.pdf
sowie weiter Vorschriften.
Raumtemperaturen sollen, dürfen den Behaglichkeitsgrad nicht überschreiten.
28 Grad sind weit über der Zulässigkeitsgrenze, insbesondere wenn noch wärmeabgebende Geräte zusätzlich Energie abgeben.
Weit, sehr weit über jede Zumutung.
Was ist mit Tageslicht?
Was ist mit dem nötigen Luftwechsel?
Was ist mit dem nötigen Arbeitsraum?
Was ist mit Fluchtwegen und deren Beschilderung?
Was ist mit Brandschutz?
In der ersten Ableitung aufgrund dieser Beschreibung ist der komplette Arbeitsplatz absolut unzulässig.
Bitte vorher die Gefährdungsstudie des Arbeitnehmer,- muß vorliegen-, einsehen.
Ansonsten sofort die Gewerkschaft, die Berufsgenossenschaft und den Betriebsarzt einschalten.
Sind wir noch im Mittelalter, daß es solche Arbeitsplätze gibt und Arbeitgeber solche Arbeitsplätze betreiben wollen?
Wie gesagt, nach der Beschreibung ist dieser Arbeitsplatz absolut verboten.
Hallo Frau Bouviér,
am Besten sollten Sie erst einmal die Heizungsrohre und Warmwasserrohre isolieren. Da gibt es extra Isoliermaterial für solche Rohre. Ist ja auch eine Verschwendung, wenn die Rohre schon im Keller heizen. Und wenn alles nicht hilft, muss wahrscheinlich eine Klimaanlage eingebaut werden.
Viele Grüße
Hallo Anna
ich würde euch eine Klimaanalge empfehlen. Weiterhin sollten die Drucker und faxe nicht im Büro stehen (Feinstaub) bzw. hinter einer Trockenbauwand mit Tür. Für Arbeitsräume ist eine Temperatur von 20°C in der Arbeitsstättenregel 3.5 Raumtemperaturen vorgebenen. Dort stehen auch Maßnahmen für höhere Temperaturen drin. Vielleicht kann auch eine Veränderung an den Rohrleitung z.B. Dämmung und Umbau mit Rockenbau oder abhängen der Decke hilfreich sein. Ich denke ein Architekt kann auch helfen
Gruß KATJA
Neben der Raumtemperatur wäre auch noch der ausreichende Platz für alle MA zu berücksichtigen, insgesamt ein Thema, dass sich nicht kurz beantworten lässt.
Empfehlung: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit macht gemeinsam mit dem verantwortlichen Vorgesetzten eine Gefährdungsbeurteilung und die geforderten Maßnahmen werden umgesetzt. (Auf den Seiten der VBG gibt es z. B. Informationen zu Forderungen bezüglich Temperatur und Platzbedarf in Büros.)
Hallo Anna,
Sorry, dass ich erst jetzt zum Antworten gekommen bin. „Was können Sie tun“ ist natürlich zunächst mal eine sehr allgemeine Formulierung.
Ich beschreibe Ihnen jetzt mal die gesetzlichen Grundlagen für ein Büro, dann die grundsätzliche Vorgehensweise (sofern nicht schon erfolgt) und einige beispielhafte Maßnahmen.
Erstmal existiert eine Arbeitsstättenverordnung, in der die Anforderungen an Arbeitsplätze beschrieben sind. Ich gehe davon aus, dass das Büro ein Dauerarbeitsplatz (also nicht nur mal für eine halbe Stunde).
Die Eckdaten sind:
-
Ausreichende Beleuchtung: Diese muss im Büro mind. 500 Lux betragen.
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Das Verhältnis der Fenster (einschl. Oberlichter, Lichtdurchlässige Türen,…) zur Wandfläche muss 1:10 betragen. Auf 10m² Wand muss also ein Fenster von 1m² kommen. Ist das der Fall?
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Ab einer Temperatur von 26 Grad muss der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, um die Temparatur zu senken.
Hierzu sagt die ASR A3.4:
(…) 4.4 Arbeitsräume bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C
(1) Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt (…) sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen, (…) ergriffen werden.(…) (Zitat Ende)
Das Problem in Ihrem Fall ist, dass das Problem nicht die Sonneneinstrahlung ist, wie hier angenommen wird (Im Gegenteil, wir scheint, zuwenig Tageslicht), sondern die Hitze ja „von innen“ kommt.
Die ASR zählt einige Maßnahmen auf, von denen ich Ihnen mal die vorstellen möchte, die grundsätzlich möglich sind
(…)
b) effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung) -Fällt weg, da das Heizwasser ja tagsüber benötigt wird.
c) Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
d) Lüftung in den frühen Morgenstunden
e) Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
(Wäre das eine Möglichkeit?)
f) Lockerung der Bekleidungsregelungen
g) Bereitstellung geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser)
(Zitat Ende)
Was kam denn bei der Begehung heraus? Wieviel Licht ist vorhanden? Wie gross sind die Fenster?
Ich habe das Gefühl, dass das Büro, dass Sie beschreiben, schlichtweg nicht zulässig ist.
Hierraus ergeben sich nun mehrere Aspekte:
Die einfachste und zielführendste wäre, das Büro zu verlagern. Inwieweit das tatsächlich möglich ist, kann ich natürlich nicht aus der Ferne beurteilen.
Wenn das nicht möglich ist, ist in jedem Fall eine Gefährdungsbeurteilung notwendig. Diese muss der Arbeitgeber erstellen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt ihn dabei.
In dieser Gefährdungsbeurteilung sind zunächst einmal normative Gesichtspunkte zu beachten - Entsprechen die Arbeitsbedingungen, also Greifraum, Tischhöhe, Beleuchtung, Temperatur, Luftfeuchte, usw… den gesetzlichen Anforderungen oder nicht?
Schließlich muss das Problem zunächst dokumentiert werden.
Anschließend muss das Risiko beurteilt werden. Das macht man anhand einer Risikomatrix. Ein Beispiel finden Sie hier.
http://www.qumedia.de/images/sara_neu/p17_nohl_bewer…
Damit legt man dar, dass entweder die Maßnahmen ausreichend sind (was hier wohl nicht der Fall ist) oder entsprechene Maßnahmen festgelegt werden.
Welche Maßnahmen das sind (wie aufwändig), muss hier im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Schaden festgelegt werden, also auch die Dauer des Aufenthaltes. Für einen 8- Stunden-Tag sind andere Maßstäbe anzusetzen, als wenn nur schnell eine Aufgabe für 5 Minuten erledigt wird.
Die Isolierung der Rohre wäre wohl eine Möglichkeit, eine Klimaanlage ebenfalls, (Achtung, neue Gefährdung: Zugluft!)
Mein Tipp: Sprechen Sie mit dem Betriebsrat, oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit, falls vorhanden. Auch der Betriebsarzt sollte hierzu eingebunden werden.
Sofern Sie nicht komplett umgesiedelt werden, unterstützen diese Sie und den Arbeitgeber mit Rat und Tat auf der Suche nach einer geeigneten Lösung.
Viele Grüße
Martin Kremmel
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
Hallo.
Leider ist die Beschreibung etwas dürftig, sodass hier schlecht geraten werden kann.
Nur soviel:
Nach dem weiter unten angeführten Text scheint mir der Platz für zwei Personen mit diesem Mobiliar nicht ausreichend.
"Anforderungen an Flächenstandards
Richtwerte Flächen (BGI 650, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
Mindestgröße Bildschirmarbeitsplatz: 8 m²
Zellenbüros mit 1 – 2 Personen: 8-10 m ² pro Arbeitsplatz
Gruppenbüros ab 3 Personen: 10–12 m²
Großraumbüros ab 400 m² Gesamtfläche: 12-15 m² pro Arbeitsplatz
Erhöhter Flächenbedarf notwendig bei: Mehrbedarf an Ablageflächen, mehreren EDV-Geräten am Arbeitsplatz, Zusatztischen, Archiven oder Platz für Kunden und Kommunikation im Team. Auch Rollstuhlfahrer benötigen mehr Fläche."
Außerdem hat der Arbeitgeber vorher eine Gefährdungsanalyse zu erstellen, bzw. erstellen zu lassen von einem " Sachkundigen".
Ich kenne nicht die Größe des Betriebes, um daraus auf einen Betriebsrat oder Betriebsartzt, oder auch eine Sicherheitsfachkraft schließen zu können.
Auch die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht sind zur Beratung möglich.
Vielleicht kann auch der Hausarzt helfen.
Aber Vorsicht: Der Arbeitgeber ist davon nicht begeistert.
Wie sieht es denn mit dem Fluchtweg aus??
Notfalls aus dem Fenster, wenn es ausreichend ist??
Es ist ein sehr kompelexes Thema!!
Das muß im Einzelfall übergeprüft werden.
atsch
Hallo Frau Bouviér
Auf die schnelle mal ne kurze Antwort abgeschickt.
Als Anhaltspunkt würde ich ihnen zur
> BGI 650 bildschirm- und büroarbeitsplätze http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Hitze_Bue…
Sehr geehrte Frau Bouviér,
wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat. Da Sie nicht in einem Stahlwerk sondern in einem Büro arbeiten sollen, sind die anvisierten Temperaturen für Büroarbeiten zu hoch. Dazu kommt noch, dass der Raum - wie Sie sagen - nur ein kleines Fenster hat; ohnehin ist das Arbeiten unter Erdgleiche stets problematisch. Sollte der Arbeitgeber nicht einsichtig sein, möge er sich beim Gewerbeaufsichtsamt erkundigen.
Mit freundlichen Grüßen!
Ihr H. Posny
Hallo Anna Bouviér,
als ersten Ansatz (nach Ihrer Beschreibung) ist die Räumlichkeit nicht für Büroarbeit geeignet (Heizungsrohre, etc.hier bitte Rücksprache mit der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt, ggf. mit BR).
Die Raumtemperatur ist so nicht regelbar.
Man geht von einer Raumtemperatur (Behaglichkeitstemperatur) von ca. 21°C aus. Diese kann im Sommer höher sein als im Winter.
Kopierer gehören nicht in ein Büro (Lärm, Emissionen (auch wenn diese in den letzten Jahren geringer geworden sind)).
Bei 22 qm Bürofläche (abzüglich der Schränke und anderem Inventar) ist die Räumlichkeit für max. 2 Personen geeignet.
Nach der neuen Arbeitsstättenverordnung ist die
Fensterfläche nicht mehr definiert (was zu so eigenartigen Massnahmen wie der Ihren führt).
Meine Einschätzung: Hier ist nichts mehr zu retten: Die Räumlichkeiten sind schlicht weg ungeeignet und nicht zumutbar.
MfG
srt