Räumung eines überlassenen Kellerraums

Vor 1 Monat hat mir mein (…) Nachbar (…) seinen Keller, den er nicht nutzt, für diverse Kartons zur Verfügung gestellt.

Unzulässigerweise: Über nichtvermietete Kellerabteile hat der VM ein ausschliessliches Weisungsrecht. Demnach war es dem M nicht gestattet, sein ihm zugewiesenes Kellerabteil ohne Zustimmung des VM dir als Drittem zu überlassen.

Jetzt soll ich bis zum 20.9. den Keller räumen, oder die Sachen werden entsorgt bzw. auf den Sperrmüll geworfen. Was kann ich tun, gibt es da gesetzliche Bestimmungen?

Durchaus: Wer unberechtigt einen Kellerraum in Besitz nimmt, der ihm vom Vermieter nicht zugewiesen worden war, hat diesen unverzüglich, mithin erst recht innerhalb einer Frist von 5 Tagen zu räumen, sofern diese Beseitigungsaufforderung durch oder mit Zustimmung des VM erfolgte.

Der Vermieter darf andernfalls den Kellerraum ohne eine vorherige gerichtliche Entscheidung öffnen und die darin ungerechtfertigt eingebrachten Sachen des Mieters (etwa durch seinen Hausmeister) ausräumen (lassen), ohne damit verbotene Selbsthilfe auszuüben, wobei es einer Obhutspflicht an den ausgeräumten Sachen mangelt. Vgl. hz. AG Berlin-Mitte, Urt. v. 19.11.14, Az. 9 C 303/13.

G imager

Vor 1 Monat hat mir mein syrischer Nachbar, der jetzt seine Anerkennung bekommen hat, seinen Keller, den er nicht nutzt, für diverse Kartons zur Verfügung gestellt. Eine Mietzahlung hat er abgelehnt, dafür habe ich ihm versprochen, ihm Deutschunterricht zu erteilen.

Jetzt hat sich eine alte Dame gemeldet, die ihn unterstützt, weil sie vom Hausmeister erfahren hat, dass ich dort Kartons untergestellt habe. Si verlangt die umgehende Räumung des Kellers, wa mir unmöglich ist, trotz Suche eines Kellers oder einer Garage per Anzeige.

Jetzt soll ich bis zum 20.9. den Keller räumen, oder die Sachen werden entsorgt bzw. auf den Sperrmüll geworfen.

Der Nachbar selbst hat lediglich Angst, dass er Ärger bekommt.

Was kann ich tun, gibt es da gesetzliche Bestimmungen?

Danke für Eure Hilfe!

Passt nicht so ganz, wenn das Kellerabteil an den Wohnungsmieter mitvermietet ist. Wenn klar ist, welcher Wohnung welches Kellerabteil zugeordnet ist, dann kann der Wohnungsmieter dort einlagern, was er will, der Vermieter hat dann kein Zugriffsrecht, auch wenn da die Kartons vom Nachbarn mit Einwilligung des entsprechenden Kellerabteilsmieters drin sind.

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Hi
auf wen ist die Mietwohnung registriert? auf den Nachbarn oder auf die alte Dame. Sprich: wer ist der Mieter?
Denn der entscheidet über die Nutzung seiner Räume (im Rahmen der Gesetze)

Eine Zwangsentsorgung fremden Eigentums per Sperrmüll ist jedenfalls in dieser Form nicht zulässig, dazu müssen angemessene Fristen gesetzt werden. (Unterschlagung, Sachbeschädigung usw)

Falls der Syrer der Mieter der Wohnung ist: Glaubst du wirklich, dass er dir eine Frist setzt, bis wann du den Keller zu räumen hast?

Hallo, Pandus. Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass es sich um eine rhetorische Frage handelt. Die Wohnung läuft natürlich auf den Mieter, die Dame ist keine offizielle Betreuerin, nur eine Bekannte.

@Simsy_Mone: Ja, hat er, bis 21.9.

Sehr geehrte Frau J. , Ob sie denken , dass Ich nicht machen kann , sie sehen das Am 21 September . Die sachen Sind ihre sachen und das ist nicht Mir Frau B. zu tun und nicht Mit Hausmeister zu tun auch . Ich will mein Keller leer sein . Was sie geschrieben haben . Nicht mit mir . Vielleicht die denken , dass ich kurze Zeit hier in Deutschland lebe , aber sie kennen mir noch nicht gut . Ich wollte dir helfen , aber jetzt ist was anderes . Ob sie Rechtsanwalt
hat . Ich habe schon verwanden , die sind Rechtsanwälte . Mir ist ganz
egal . Ich habe gesagt , dass sie mein Kellen benutzen kann ,
weil ich Nette Leute wie Frau B. und Frau M. kenne und ich
habe schon Hilfe von beiden bekommet habe . Nicht weil ich Ihnen helfen
will . Das hab ich schon etwas falsch gemacht . Und jetzt bezahle ich
mein falsche . Wie Sie möchten . Ich warte noch bis 21 September .Mit freundlichen Grüßen

Hallo

Der Brief klingt für mich aber nicht so, als habe er lediglich Angst, dass er Ärger bekommt. Ganz genau verstehe ich nicht alles, jedenfalls schreibt er doch, dass es weder mit Frau B. noch mit dem Hausmeister zu tun habe, wenn er den Keller leer haben will, oder nicht?

Ob er die Sachen auf den Sperrmüll werfen darf, das denke ich eher nicht, aber ich denke, dass er so eine Frist setzen kann und evtl. die Sachen kostenpflichtig (auf Ihre Kosten) unterbringen kann.

Wie kommen Sie auf eine 3-monatige Kündigungsfrist? Hat er Ihnen den Keller untervermietet? - Dürfte er das überhaupt? - Ich denke, es kommt darauf an, ob es sich um einen Mietvertrag handelt oder nicht. Wenn er eine Mietzahlung abgelehnt hat, dann wollte er wohl keinen Mietvertrag, sondern nur eine Gefälligkeit erweisen.

Das klingt so, als sei das alles ziemlich unverbindlich. Oder wurde genau festgelegt, wie oft wöchentlich usw. dieser Deutschunterricht stattfinden sollte? Das klingt eher wie Gefälligkeit gegen Gefälligkeit.

Viele Grüße

In der Titelzeile hatte ich „überlassen“ geschrieben, nicht vermietet. Er dürfte als Asylant oder Sozialhilfeemfänger vermutlich Geld sowieso nich annehmen oder müsste es zumindest beim Amt angeben.
Die obige Email hat sich mit meiner Anfrage überschnitten, die Sache eskaliert jetzt.
Wie lange wäre denn eine „angemessene“ Frist? Ich hatte ihm ja geschrieben, dass ich ab 1.10. eine Lösung finden kann, das wären 10 Tage länger.

Also der Wohnungsmieter hat dich aufgefordert, die Sachen zu entfernen?
Wenn dem so ist, dann müssen die Sachen raus.

In welchen Fällen ist wohl ein Kellerraum (entgeltpflichtig) mitvermietet? Da der Keller dann aber nicht Gegenstand einer Nutzungsüberlassung gegen Geld (= Miete) ist noch gem. § 2 III WFlV sein kann, besteht grds. Anlass, eher von einem Leihverhältnis oder Gestattung aus Gefälligkeits auszugehen. Und das ist bekanntlich widerruflich, § 604 III BGB.

in den allermeisten fällen. weil es eine gesetzliche vorschrift für das vorhandensein von abstellräumen in mietwohnungen gibt.

ach? bist du hellseher?

zum einen heißt das ding ‚woflv‘, zum anderen regelt das die berechnung der wohnfläche - und nur in den fällen, in denen sie zur berechnung auch herangezogen wird, was nicht immer der fall ist. in keiner weise ist das eine vorschrift darüber, was zu einer gemieteten wohnung gehört.

du schreibst kompletten UNSINN!

Hallo, Michael,

wie lange sind die Fristen (3 Monate?) und gibt es ggf. einen entsprechenden Paragraphen?

Evtl. § 574 Abs.1 BGB Widerspruch? Von diesem Recht muss der Mieter allerdings fristgerecht Gebrauch
machen. Gem. § 574b Abs.2 BGB kann der Vermieter nämlich die
Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den
Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt hat.

Hallo Gabriele,
warum beantwortest du nicht zuerst die Fragen, die Michael gestellt hat?
Gruß
Pandus

Was ist denn da bloß vorgefallen ? Missverständnis über Umfang und Dauer der Lagerung oder wird jetzt selber benötigt ?

Aber im Grunde ist es egal.

du hast eine angemesse Räumungsfrist bekommen. Dann must Du die Kartons eben in die Wohnung tragen und bis zur Decke hoch aufstapeln.
Was solls ?
Warum beginnst Du nicht endlich damit ? Jeden Tag ein paar Kisten hochgetragen und schnell wird der Raum leer sein.

Danach kann man ja ausmisten, entsorgen und den wirklich benötigten Rest irgendwo in Mietboxen einlagern.

MfG
duck313

Dann würde ich mal versuchen rauszufinden, wer aus welchem Grunde denn daran interessiert ist, dass der Keller geräumt wird, und demjenigen wie auch dem Mieter deutlich machen, dass man die Sachen rausräumt, und dass man darum höflich bittet, dass sie bis zum 1.10 drinbleiben können.

Wichtig ist wahrscheinlich vor allem, dem Mieter zu vermitteln, dass man ihn respektiert, und wenn man ihn mal übergangen haben sollte, sich dafür zu entschuldigen. - Sein Schreiben kommt mir nämlich irgendwie so vor, als wäre da was. - Leute, die wissen, dass man sie respektiert, kommen einem eher entgegen als Leute, die das Gefühl haben, überrannt zu werden.

Einen Mietvertrag gibt es ja anscheinend nicht. Dann gibt es auch kein Anrecht, seine Sachen lagern zu dürfen, und wohl auch keine Räumungsfristen. Man ist also auf seinen guten Willen angewiesen.

Da der Keller dann aber nicht Gegenstand einer Nutzungsüberlassung gegen Geld (= Miete) ist

ach? bist du hellseher?

Nein, des Lesens mächtig: „Räumung eines überlassenen Kellerabteils“ meint genau das.

du schreibst kompletten UNSINN!

Wenn du den Unterscheid zwischen Miete und Leihe nicht kennst, solltest du derartige Meinungsäußerungen unterlassen.

@duck313: Hätte ich ja getan, aber meine Wohnung ist nur 35 qm groß, ich selbst kann die Kartons nur schwer tragen, ich bin zu 80% behindert und alles doppelt machen schaffe ich herzmäßig nicht. Ich habe kein Interesse an Streit und kann die Eskalation nicht nachvollziehen.

vielleicht versuchst du doch nochmal, den sinn der frage zu erfassen. irgendwann kommst auch du dahinter, wer wem was überlassen hat. kleiner tip: die alte dame und der hausmeister heban den keller nicht gemietet.

wenn du nicht mal die beteiligten personen auseinanderhalten kannst, solltest du deine meinungsäußerungen unterlassen.

btw., mit deiner woflv liegst du sogar im (nicht vorliegenden) fall einer leihe falsch.