Vor 1 Monat hat mir mein (…) Nachbar (…) seinen Keller, den er nicht nutzt, für diverse Kartons zur Verfügung gestellt.
Unzulässigerweise: Über nichtvermietete Kellerabteile hat der VM ein ausschliessliches Weisungsrecht. Demnach war es dem M nicht gestattet, sein ihm zugewiesenes Kellerabteil ohne Zustimmung des VM dir als Drittem zu überlassen.
Jetzt soll ich bis zum 20.9. den Keller räumen, oder die Sachen werden entsorgt bzw. auf den Sperrmüll geworfen. Was kann ich tun, gibt es da gesetzliche Bestimmungen?
Durchaus: Wer unberechtigt einen Kellerraum in Besitz nimmt, der ihm vom Vermieter nicht zugewiesen worden war, hat diesen unverzüglich, mithin erst recht innerhalb einer Frist von 5 Tagen zu räumen, sofern diese Beseitigungsaufforderung durch oder mit Zustimmung des VM erfolgte.
Der Vermieter darf andernfalls den Kellerraum ohne eine vorherige gerichtliche Entscheidung öffnen und die darin ungerechtfertigt eingebrachten Sachen des Mieters (etwa durch seinen Hausmeister) ausräumen (lassen), ohne damit verbotene Selbsthilfe auszuüben, wobei es einer Obhutspflicht an den ausgeräumten Sachen mangelt. Vgl. hz. AG Berlin-Mitte, Urt. v. 19.11.14, Az. 9 C 303/13.
G imager